Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2011-03-16
Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion tritt auf die Vorlage ein.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist ein umfassendes und sorgfältig austariertes Werk. Unnötige doppelte Verantwortlichkeiten wurden beseitigt, und durch die Aufgabenentflechtung konnten klare Zuständigkeiten für den Bund und die Kantone geschaffen werden. Die Kantone erhalten mehr Handlungsspielraum, um ihre Verantwortung in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben und deren Finanzierung gemäss ihren spezifischen Bedürfnissen wahrnehmen zu können. Mit dem NFA verringern sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit bleibt erhalten, und es ist auch ein Ausgleich bei übermässigen Sonderbelastungen geschaffen worden.
Mit dem heutigen Mechanismus wird also ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und dem Bedürfnis nach Ausgleich zwischen den Regionen erreicht. Der Solidaritäts-, aber auch der Leistungsgedanke stehen im Vordergrund. Der Vorwurf einer sozialen Apartheid ist völlig verfehlt. Zum heutigen Zeitpunkt besteht deshalb für uns keine Veranlassung, das Konstrukt NFA zu verändern, denn dafür fehlen gesicherte Aussagen. Wohl zeigt sich, dass sich die Datenqualität und die Datensicherheit seit der Einführung kontinuierlich verbessert haben. Das ist wirklich gut. Dennoch sind noch längst nicht alle Schwachstellen ausgemerzt. Es wurde festgestellt, dass in zwei Dritteln der Kantone das Qualitätssicherungssystem schlecht oder noch mangelhaft ist, im letzten Drittel aber vollständig und gut. Dazu kommt, dass der Beobachtungszeitraum für diesen ersten Wirksamkeitsbericht viel zu kurz und damit eine umfassende Analyse nur bedingt möglich und eben auch nicht aussagekräftig ist.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist aufgrund der unsicheren Datenlage nicht bereit, einer Änderung des Lastenausgleichs zugunsten der Städte oder einer Änderung zwischen dem soziodemografischen und dem geografisch-topografischen Anteil des Lastenausgleichs zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass nun plötzlich städtische gegen ländliche und finanzstarke gegen finanzschwache Kantone ausgespielt werden. Viele Kantone haben ihre Finanzausgleichssysteme bereits angepasst. Es ist dabei selbstverständlich, dass auch die Städte und die Gemeinden in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben mit den zugehörigen Mitteln zu erfüllen. Dies ist jedoch eine innerkantonale Sache und kann nicht Aufgabe des Bundes sein; Ansprechpartner für den Bund sollen weiterhin einzig und allein die Kantone sein.
Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt trotz Unsicherheiten auf, dass der Finanzausgleich in der Berichtsperiode die angestrebten Ziele weitgehend erreicht hat, obwohl z. B. auch noch keine erhärteten Aussagen über den Einfluss des Finanzausgleichs auf den Steuerwettbewerb gemacht werden können. Alle diesbezüglichen heutigen Aussagen sind also reine Spekulation, und ich erlaube mir zu sagen, dass dies Wahlkampf ist. Von den Vorteilen dieses Steuerwettbewerbs wird nämlich von linker Seite auch heute einmal mehr überhaupt nicht gesprochen. Hinzu kommt, dass die beobachteten Aussagen in den Bemessungsjahren in eine Aufschwungphase fallen; sie widerspiegeln also nicht die Jahre 2008 bis 2010, sondern 2003 bis 2006. Erfahrungsgemäss konnten in einer solchen Phase die ressourcenstarken Zentrums- und Tiefsteuerkantone stärker wachsen als ressourcenschwache Kantone. Die nächste Berichtsperiode wird also möglicherweise ein verändertes Bild aufzeigen.
Als sinnvoll erachten wir die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit nachträglicher Berichtigungen von Ausgleichszahlungen. Dies darf jedoch nicht dazu verleiten, die Datenqualität nicht weiterhin laufend zu verbessern. Wir unterstützen ebenfalls, dass der Härteausgleich mit einer kontinuierlichen Verminderung der Zahlungen um fünf Prozent und nicht um zehn Prozent erfolgen soll.
Die grosse Mehrheit der Finanzdirektorinnen und -direktoren steht zum heutigen Zeitpunkt ganz klar hinter dem heutigen Modell und warnt ebenfalls vor einem Systemwechsel. Das ist für die CVP/EVP/glp-Fraktion ein weiterer gewichtiger Grund, auf die drei Vorlagen einzutreten und mit der Mehrheit Ihrer Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und sämtliche Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen. Tun Sie dies ebenfalls.