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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-09-19

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-19

Wortprotokoll

Bedingt durch die grosse Bautätigkeit in diesem Land sind in den meisten Gemeinden heute mehr Schutzplätze vorhanden als Einwohner. Das heisst, in den meisten Gemeinden kann man wählen, entweder bei Neubauten einen Schutzraum zu bauen oder Ersatzbeiträge zu zahlen. Das ist eine gute und vernünftige Lösung. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation ist insofern interessant, als von den als Ersatzbeiträge einbezahlten 341 Millionen Franken ganze 41 Millionen Franken in die Erneuerung und Ausrüstung investiert worden sind. Es lagern also noch 300 Millionen Franken in irgendwelchen Kassen der Kantone.

Eine Zusatzfrage: Mich interessiert noch, für welche Zwecke die Zinserträge verwendet werden. Es gibt 2904 Gemeinden in der Schweiz. Davon haben 2304 Gemeinden das Ausgleichsverfahren durchgeführt. Das heisst, dass es heute weitgehend klar ist, wo es zu viele und wo es zu wenige Schutzplätze gibt. Damit kann in der Schweiz die Planung bezüglich Erstellung, Ausrüstung und Unterhalt nicht nur an die Hand genommen, sondern auch durchgeführt werden. Vor allem kann gut beurteilt werden, wie viele Mittel benötigt werden, um alte, zum Teil unvollständige Schutzräume wieder instand zu stellen respektive nachzurüsten.

Nun schreibt der Bundesrat in Ziffer 3 der Stellungnahme, dass die Höhe der Ersatzbeiträge auf 50 Prozent der heutigen Beiträge reduziert wird. In meiner beruflichen Tätigkeit vermisse ich allerdings die Reduktion in der Praxis. Zum Beispiel betragen die Ersatzbeiträge für Einfamilienhäuser mit fünf Zimmern und fünf Schutzplätzen immer noch 7000, 8000 oder 9000 Franken. Die Beträge werden bei einer höheren Zahl von Schutzplätzen natürlich reduziert, 60 Schutzplätze ergeben noch 30 000 Franken. Das entsprach früher in etwa den effektiven Mehrkosten.

Aber ich erwarte jetzt vom zuständigen Departement, dass die Höhe der Ersatzbeiträge unter Beachtung der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die Schutzräume gebaut haben, sofort weiter reduziert wird, weil es gar nicht möglich ist, die Ersatzbeiträge in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken in vernünftiger Zeit in Ausrüstung und Nachrüstung von öffentlichen Schutzräumen einzusetzen, die in den letzten zehn, zwanzig oder dreissig Jahren gebaut und zum Teil schlecht unterhalten worden sind. Ich denke deshalb, dass eine vernünftige Reduktion dieser Beiträge auch in dem [PAGE 1064] Sinne gerechtfertigt werden kann, dass damit die unnötige Verteuerung von Bauten reduziert wird.