Jenny This · Ständerat · 2011-03-14
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14
Wortprotokoll
Als Bauunternehmer und Arbeitgeber werde ich die Volksinitiative ablehnen und den Rückweisungsantrag Kuprecht unterstützen, und zwar vor allem wegen der fehlenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für nichtwertvermehrende Unterhaltsarbeiten. Kollege David hat darauf hingewiesen, dass die Unternehmer nicht erfreut sind. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der effektiven Unterhaltskosten ist gesamtwirtschaftlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Es ist mittlerweile unbestritten, dass bei einem hohen Prozentsatz der Einfamilien-Wohnhäuser ein grosser Unterhalts- und Erneuerungsbedarf besteht. Deshalb, so scheint es mir, sollten die Unterhaltskosten steuerlich zwingend abgezogen werden können, solange sie nicht wertvermehrend sind. Dass demgegenüber die Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden können, ist absolut normal. Das verhilft auch dazu, dass die Hypotheken frühzeitig und so schnell als möglich abbezahlt werden. Das ist in unserem Sinne. Aber Hunderte von KMU leben von Unterhaltsarbeiten. Für all diese Unternehmungen ist die Frage der Abschaffung der Abzugsmöglichkeit für die Unterhaltsarbeiten von existenzieller Bedeutung. Kollege Schweiger hat darauf hingewiesen, dass von diesen Hausbesitzern niemand die Unterhaltsarbeiten nicht durchführen lassen würde. Das stimmt eben nicht; ich wäre froh, wenn dem so wäre. In Zug ist es so, das ist schon klar, aber auf dem Land sieht es ganz anders aus.
In der letzten Woche haben wir uns intensiv über die aktuelle Klima- und Umweltpolitik unterhalten. Gerade die energetischen Gebäudesanierungen können nachher auch nicht mehr abgezogen werden. Nun wird gesagt, dass sie ohnehin subventioniert werden. Ja, es werden hier Anreize geschaffen: Von den benötigten 50 000 Franken erhalten Sie vielleicht 10 000 Franken, den Rest von 40 000 Franken können Sie aber nicht von den Bäumen schütteln; Sie müssen ihn irgendwo herholen. Wenn Sie das nicht abziehen können, dann ist die Hemmschwelle hoch. Wir haben in diesem Bereich sogar die Mittel von 200 auf 300 Millionen Franken aufgestockt. Das wäre reine Makulatur, wenn wir heute das Gegenteil beschlössen.
Ich werde deshalb Kollege Kuprecht folgen. Wenn sein Antrag nicht erfolgreich ist, ist mir das alte, bestehende System viel lieber und näher als das System, das man jetzt beschliessen will.