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Germann Hannes · Ständerat · 2011-03-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich offenlegen, dass ich dem Initiativkomitee angehöre; das ist vielleicht in dieser Angelegenheit wichtig. Gleichzeitig lege ich aber auch offen, dass ich dem Aufsichtsgremium einer Bank angehöre, die von Hypotheken, von möglichst hohen Hypotheken lebt. Sie sehen also, in welchem Dilemma man sich als Politiker sehr schnell befindet.

Ich kann Ihnen sagen, worum es mir persönlich geht: Es geht um die Eliminierung des grössten Fehlanreizes, den das heutige System bietet, nämlich des Anreizes zum Schuldenmachen; Kollege Kuprecht hat das ausgeführt. Die Hypothekarverschuldung der Schweizer Haus-, Liegenschafts- oder Wohneigentumsbesitzer beträgt heute rund 700 Milliarden Franken. Das ist eine immense Summe; denken Sie an all die Rettungsfallschirme, über die wir diskutieren. Das System, das wir haben, hat eben den Fehlanreiz, dass es das Schuldenmachen nicht nur erlaubt, sondern geradezu begünstigt. Insofern ist für mich - das sage ich jetzt auch als Mitglied des Initiativkomitees - jeder Schritt, der ein besseres System bringt, ein Schritt in die richtige Richtung.

Gleichwohl muss man sagen: Der Eigenmietwert ist zwar stets umstritten, aber in vielen Fällen ist er heute trotzdem Teil eines brauchbare Systems geworden, sofern - eben "sofern" - er massvoll erhoben wird. Das heutige System kommt, wie gesagt, jenen entgegen, die es - notabene mit dem vollen Segen des Gesetzgebers - dazu nützen, die Steuern zu optimieren. Dagegen kann also niemand etwas einwenden; wir können höchstens sagen: Das ist nicht gewollt, und daran ändern wir etwas. Ich habe viele ermunternde Voten gehört, die in diese Richtung gehen.

Es gibt einfach Leute, die lieber Hypothekarzinsen als Steuern zahlen. Ich weiss auch nicht, warum das so ist. Ich persönlich werde die Schulden eigentlich lieber los und amortisiere. Aber diese Situation gibt es, das wissen wir, das [PAGE 216] haben schon die Untersuchungen bei den letzten Vorlagen deutlich zutage gefördert, und das hat schon Ihr Vorvorgänger, alt Bundesrat Kaspar Villiger, immer betont; ich habe seine Worte noch gut im Ohr.

Aus diesen Gründen finden Sie mich auch nicht bei der Minderheit Zanetti. Ich könnte jetzt sagen: Weg damit, wir versuchen es mit der Initiative! Sie ist zwar nicht perfekt, das gebe ich zu; sie hat ein Wahlsystem, von welchem jene profitieren, die kein Erwerbseinkommen mehr haben. So einfach ist es. Man spricht jetzt hauptsächlich von den meist oder oft wohlhabenden Rentnern. Es sind aber erstens nicht alle Rentner wohlhabend, und zweitens geht es eigentlich darum, für jene eine Entlastung zu schaffen, bei denen das Erwerbseinkommen wegfällt, für jene Situationen vorzusehen, in denen jemand von einer AHV leben muss, die nach wie vor funktioniert, von einer zweiten Säule, die je nachdem gut oder auch weniger gut ausgestattet ist, während es bei der dritten Säule so ist - das behaupte ich jetzt einmal -, dass die wenigsten, die im Alter dann auch in Schwierigkeiten kommen, davon profitieren.

Was ist nun aber vom indirekten Gegenvorschlag zu halten? So, wie er uns jetzt vorliegt und wie ihn die Kommission zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet hat, in der jetzigen Form ist dieser indirekte Gegenvorschlag für mich absolut inakzeptabel, muss ich sagen. Er beinhaltet eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation. Sehen Sie, gemäss Initiative wäre der Unterhaltsabzug bis zu einem bescheidenen Mass von 4000 Franken pro Jahr noch zugelassen. Es gehört doch dazu, dass man den Unterhalt machen muss, wenn man seinen Wohnstandard halten will, das leuchtet eigentlich jedem ein. Jeder Vermieter, der seine Mieter zufriedenstellen will, versucht denn auch, seine Liegenschaft einigermassen in Schuss zu halten, und selbstverständlich kann er diese Kosten dann als Gewinnungskosten abziehen. Sie dürfen nicht vergessen: Wenn jemand ins AHV-Alter kommt, hat er vielleicht schon zwanzig oder noch mehr Jahre den Eigenmietwert bezahlt und insofern auch etwas zum Wohl des Fiskus und der Allgemeinheit beigetragen.

Im System gemäss Gegenvorschlag fehlt der allgemeine Schuldzinsabzug, respektive es fallen diese 50 000 Franken weg, und das ist ja wahrlich nicht nichts. Nun hat es aber in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a einen entscheidenden Passus. Man geht nämlich dort vom bisherigen System weg, in dem ein allgemeiner Schuldzinsabzug möglich war - steuerbare Erträge plus 50 000 Franken -; die 50 000 Franken fallen nun weg, und jetzt wird der allgemeine Schuldzinsabzug auf nur noch 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge reduziert. Da bin ich jetzt beim Kommissionssprecher, bei Kollege Schweiger. Er hat betont, die Vorlage habe nur und wirklich nur Leute als Gegenstand, die selbstgenutztes Wohneigentum haben. Aber wenn Sie den allgemeinen Schuldzinsabzug von 100 Prozent auf 80 Prozent senken, dann treffen Sie meiner Einschätzung nach auch all diejenigen Leute, die Liegenschaften vermieten; das betrifft ja dann nicht selbstgenutztesWohneigentum. Wenn also jemand einen Block hat und diesen vermietet, bekommt er soundso viel Zinsen; er hat Ende Jahr einen Ertrag in der Immobilienrechnung. Den vollen Ertrag muss er auf der einen Seite selbstverständlich versteuern. Aber wenn er Schulden darauf hat, kann er auf der anderen Seite nur noch 80 Prozent abziehen, währenddem alle professionellen Liegenschaftsgesellschaften selbstverständlich 100 Prozent abziehen können. Diese geschaffene Differenz, diese Benachteiligung von in privatem Vermögen gehaltenen Liegenschaften und solchen, die sich im Geschäftsvermögen befinden, ist absolut inakzeptabel.

Weil ich am indirekten Gegenvorschlag auch konstruktiv mitarbeiten möchte, habe ich zu diesem Punkt für den Fall, dass wir auf die Vorlage eintreten, einen entsprechenden Antrag gestellt. Dann muss man das dort im Detail diskutieren.

Also noch einmal, kurz und gut: Es geht um die Eliminierung der grössten systembedingten Ungerechtigkeiten im heutigen System der Eigenmietwertbesteuerung. Es geht um eine Entlastung derjenigen Leute, die ihr Wohneigentum mühsam und unter grossen Entbehrungen auch mit Verzicht auf viele andere Annehmlichkeiten zusammengespart haben. Darum sollte man jetzt eben nicht Nichteintreten beschliessen. Sie entscheiden natürlich selber darüber, aber für mich wäre es eine Option, es noch einmal mit dem Weg der Rückweisung zu versuchen, den Kollege Kuprecht vorzeichnet. Ich werde so oder so meine Anträge einbringen; bei dieser Übung enthalte ich mich also der Stimme.

Was ich aber möchte, ist, dass reiner Wein eingeschenkt wird, wenn wir über die Initiative abstimmen. Wir müssen doch wissen, ob es einen indirekten Gegenvorschlag gibt und wie dieser aussieht. Dann hat man vielleicht bessere Gründe, zur Initiative Nein zu sagen. Ich habe einen Antrag eingereicht, man solle ihr zustimmen, und zwar habe ich das, wie gesagt, für den Fall getan, dass der Gegenvorschlag mindestens aus meiner persönlichen Sicht nicht akzeptabel ist. Ich hoffe natürlich, dass am Schluss möglichst wenige diese Sicht haben müssen, weil wir eine gute Lösung vorlegen. Ich hoffe auch, etwas zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen zu können.

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