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Niederberger Paul · Ständerat · 2012-12-05

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05

Wortprotokoll

Wir sind ja bei der Behandlung des Budgets, und es geht eigentlich nicht um die Frage, ob wir im Zusammenhang mit Insieme eine PUK oder eine Arbeitsgruppe einsetzen sollen. Trotzdem möchte ich die Situation kurz darstellen.

Das Parlament will die Angelegenheit untersuchen. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten: Die eine besteht darin, dass man eine gemischte Arbeitsgruppe einsetzt; das ist von den vier zuständigen Kommissionen her - den beiden Finanzkommissionen und den beiden Geschäftsprüfungskommission - beschlossene Sache. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind von den Fraktionen gemeldet worden. Die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen haben morgen eine Sitzung, dort werden die gemeldeten Mitglieder bestätigt. Was das Präsidium und die Vertretung der Parteien betrifft, meine ich, dass wir eine ausgeglichene Lösung haben. Es bestand der klare Auftrag, dafür zu sorgen, dass in dieser Arbeitsgruppe alle Fraktionen vertreten sind. Wir haben uns an den Proporz gehalten, das heisst, aus den Delegationen dieser vier Kommissionen sind vier Mitglieder der SVP-Fraktion dabei, vier Mitglieder der SP-Fraktion, drei Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion, drei Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion und je ein Mitglied der übrigen Fraktionen. Insgesamt ergibt das siebzehn Personen.

Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ist in der Kompetenz der zuständigen Kommissionen. Die Einsetzung einer PUK hingegen ist nicht in der Kompetenz der Kommissionen, sondern in der Kompetenz der Bundesversammlung. Sie haben gesagt, Herr Kollege Stöckli, kostenmässig sei eine PUK oder eine Arbeitsgruppe dasselbe. Das ist jedoch absolut nicht so. Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist ganz klar festzustellen, dass eine PUK wesentlich mehr kostet.

Noch einmal: Was ist der Unterschied zwischen den Möglichkeiten einer PUK und den Möglichkeiten der Geschäftsprüfungskommission? Der eine Unterschied ist der, dass bei einer PUK der Bundesrat ständig dabei ist. Bei einer Arbeitsgruppe ist das nicht der Fall; dort ist vorgesehen, dass ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Bundesrates zu einer Anhörung eingeladen werden. Der andere Unterschied ist der, dass eine PUK nur einen wenig grösseren Spielraum als eine Arbeitsgruppe hat: Eine PUK kann Zeugen einvernehmen, eine Arbeitsgruppe nicht. Wenn aber bei einer PUK Zeugen einvernommen würden, dann können diese auch ihre Aussage verweigern; man kann sie nicht zwingen, Aussagen zu machen. Sie sehen also, dass der Unterschied wirklich gering ist.

Was ist dann der Kostentreiber bei einer PUK? - Man müsste dann ein separates Sekretariat auf die Beine stellen. Jetzt in der Arbeitsgruppe ist, wie es vorgesehen ist, das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen die Unterstützung der Politiker in dieser Angelegenheit. Dieses Sekretariat hat auch sehr grosse Erfahrungen, wie man die Sache angeht.

Ich möchte Sie bitten - wir kommen nun wieder zurück auf das Budget - diesem Antrag von 1,5 Millionen Franken zu entsprechen und hier nicht eine Diskussion über eine PUK oder über eine Arbeitsgruppe zu führen.

Noch ein wesentlicher Punkt: Die Arbeitsgruppe könnte mit ihrer Arbeit sofort starten. Es ist vorgesehen, dass wir bereits am 13. Dezember dieses Jahres die konstituierende Sitzung haben würden. Wenn wir über eine PUK sprechen wollten, könnte das erst ein Thema in der Frühjahrssession 2013 sein, und damit würden sich der Arbeitsbeginn und die ganze Arbeit wesentlich verzögern.

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