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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-12-05

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-05

Wortprotokoll

Ich werde zum Bundesamt für Sozialversicherungen und zum Bundesamt für Gesundheit sprechen.

Betreffend Bundesamt für Sozialversicherungen ist zu sagen, dass sich die Mehrausgaben auf 355 Millionen Franken oder 2,7 Prozent belaufen. Das ist in erster Linie die Folge der Rentenanpassungen der AHV, welche auf den 1. Januar 2013 gemacht werden. Das sind 253 Millionen Franken. Aber die Mehrausgaben sind auch auf die demografischen Veränderungen in der Bevölkerung zurückzuführen, welche zu zusätzlichen Ausgaben führen. Signifikant ist der Anstieg bei den Ergänzungsleistungen um 4,4 Prozent. Diese zusätzlichen Leistungen im Bereich der AHV sind erheblich. Bei der IV beläuft sich die Steigerung auf 1,9 Prozent. Das ist aber nicht auf die Tatsache zurückzuführen, dass es mehr IV-Rentnerinnen und -Rentner gibt, sondern dass die Integrationsmassnahmen Gelder beanspruchen. Interessant ist, dass hier die Ergänzungsleistungen nur um 1,3 Prozent ansteigen.

Ein kleiner Farbtupfer: Abnehmen werden die Familienzulagen in der Landwirtschaft nicht, weil es weniger zu bezahlen gibt, sondern weil - und das ist auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen - künftighin ein grosser Teil der Familienzulagen über die übrigen Familienzulagen finanziert wird. Der Nachtrag von 1,2 Millionen Franken bezieht sich auf einen Sonderbeitrag an die IV-Zinsen. Es war geplant, die Schulden der IV im Jahr 2011 um rund 90 Millionen Franken zu amortisieren, was aber nicht möglich gewesen ist. Deshalb müssen mehr Zinszahlungen geleistet werden.

Beim Bundesamt für Gesundheit ist das Mass aller Dinge die Kontinuität, die Stabilität. Es gibt nur eine Zunahme von 0,2 Prozent, und das betrifft insbesondere die Prämienverbilligungen im Krankenkassenwesen, welche um 6,6 Millionen Franken zunehmen, wobei dies auf die Gesamtmenge von 2,2 Milliarden Franken bezogen keine signifikanten Beträge sind.

Im Personalbereich kommt es zu einer Erhöhung um 12 Stellen, wovon mehr als die Hälfte durch die Gebühren finanziert werden. Das wichtigste Element, das uns beschäftigt hat, sind die erheblichen Überzeitguthaben in diesem Bereich, und zwar jeweils in der Höhe eines Monatslohnes, was zweifellos zu viel ist. Das Departement hat uns versichert, dass dieser Zustand rasch bereinigt werden kann, damit auch Transparenz in die Rechnung kommt.

Wir beantragen Ihnen, keine Änderungen vorzunehmen, sondern dem Bundesrat zuzustimmen. Die Einzelanträge Schwaller und Bruderer Wyss wurden in der Kommission nicht diskutiert.