Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2012-11-29
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2012-11-29
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die Minderheit I. Der Personalaufwand der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist gegenüber dem Budget 2012 um 2,2 Millionen Franken gekürzt worden. Unsere Minderheit beantragt eine Erhöhung des Budgets um 4,5 Millionen. Unserer Meinung nach ist diese Erhöhung, die - in Klammern - nur rund 1,2 Millionen Franken über dem Budget 2012 liegt, zwingend notwendig. Sie entspricht der Schaffung von rund dreissig neuen Stellen. Die Schaffung dieser Stellen ist unserer Meinung nach zwingend, dies deshalb, weil wir überzeugt sind, dass eine Personalaufstockung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung dazu führt, dass mehr Kontrollen gemacht werden können, damit Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit verbessert werden können.
Beide Minderheiten stellen ein Defizit an Kontrollen fest, vor allem im Bereich der Mehrwertsteuer. Uneinig sind sich die Minderheiten I und II nur in der Höhe der Aufstockung. Die Aufstockung gemäss Minderheit II entspricht etwa fünfzig Stellen. Die Unterzeichner der Minderheit I sind aber der Meinung, dass die von ihnen angestrebten dreissig zusätzlichen Stellen auf dem Arbeitsmarkt eben eher eine Chance haben, auch besetzt werden zu können. Eine Aufstockung um fünfzig Stellen in einem Jahr beurteilen wir demgegenüber als unrealistisch. So viele Stellen können unserer Meinung nach gar nicht besetzt werden.
Deshalb sage ich: Der Antrag der Minderheit I entspricht einem Bedürfnis; dies aus drei Gründen:
1. Es erscheint anspruchsvoll, aber nicht ausgeschlossen, dreissig Stellen im Jahr 2013 auszuschreiben und auch zu besetzen.
2. Mit dieser Aufstockung können durch mehr Kontrollen, vor allem im Bereich Mehrwertsteuer, mehr Betriebe überprüft werden. Dies ist gerecht, denn alle Betriebe sollen regelmässig besucht werden, und das in einem annehmbaren Rhythmus.
3. Die Budgeterhöhung ist moderat. Die Minderheit I ist überzeugt, dass diese Aufstockung in einer Gesamtbeurteilung mehr Nutzen als Kosten generiert.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit I, der Aufstockung zuzustimmen. Tun Sie dies im Namen der Steuergerechtigkeit. Wird eine Steuer erhoben - wir kennen das auch sonst, wenn wir ein Gesetz machen und eine Steuer erheben -, soll die Erhebung regelmässig und flächendeckend geprüft werden können. Ist keine Prüfung in einem sinnvollen Rhythmus garantiert, wird eine Steuer ungerecht. Der Antrag der Minderheit I sorgt für etwas mehr Kontrollgerechtigkeit.