Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-29
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. eine Aufstockung des bestehenden Kredits. Das heisst, wir möchten den Währungsbeschluss, der Ende 2013 ausläuft und dann wieder neu festgelegt werden muss, etwas vorziehen. Wir beantragen Ihnen, 15 Milliarden Franken zu genehmigen; ich werde noch darauf zurückkommen und erläutern, wie sich das zusammensetzt, und vielleicht auch ein paar Ihrer Voten aufnehmen.
Der Bundesrat hat diesen Beschluss am 4. Juli gefasst, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der ausserordentlich hohen Risiken und der seit dem Jahre 2008 erheblich gestiegenen Kosten der Krisenlösungen auf der ganzen Welt. Der Bundesbeschluss, wie er Ihnen vorliegt, würde es erlauben, der Nationalbank eine Garantie des Bundes zu gewähren; das heisst, die Nationalbank würde diese 10 Milliarden Dollar für die Aufstockung der Mittel des IWF zur Verfügung stellen, die im April vom IWF beschlossen wurden. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der Schweiz an der Gesamtsumme der Quoten plus der Mittel aus den Neuen Kreditvereinbarungen; wir haben verschiedentlich darüber diskutiert. Er würde im Übrigen noch etwas Handlungsspielraum für allfällige weitere Massnahmen offenlassen; ich werde darauf noch zurückkommen.
Verschiedene Votantinnen und Votanten haben darauf hingewiesen, dass wir schon einige Male über Erhöhungen der Kredite an den IWF diskutiert haben. Die Schweiz hat sich auch verschiedentlich daran beteiligt. Wir haben im Frühjahr 2011 im Parlament die Erhöhung der maximalen Beteiligung der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen auf 16 Milliarden Franken diskutiert. Am 14. Juni 2012 wurde die Quoten- und Gouvernanzreform des IWF genehmigt, das heisst, dass die Schweiz ihre gegenwärtige Quote im IWF von rund 5 Milliarden auf rund 8,3 Milliarden Franken aufstocken wird. Im Gegenzug wird aber die Beteiligung an den Neuen Kreditvereinbarungen reduziert, es wird wieder kompensiert; das haben wir auch bereits diskutiert. Die Reform wird voraussichtlich im Jahr 2013, möglicherweise erst 2014 in Kraft treten, weil die Stimmenmehrheit von 85 Prozent erreicht werden muss. Diese ist im Moment noch nicht erreicht. Im Frühjahr 2011 haben wir auch einen Verpflichtungskredit von 12,5 Milliarden Franken bewilligt. Die Forderung damals oder der damals zur Diskussion stehende Betrag war 10 Milliarden Dollar. Wir haben 12,5 Milliarden Franken bewilligt, weil wir diesen Puffer haben mussten und wollten, auch aus finanzhaushaltrechtlichen Gründen. Es ist die gleiche Situation, wie wir sie heute haben. Diese Kreditlinie der Schweizerischen Nationalbank war als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen gedacht, wurde dann aber nicht aktiviert, weil sie nicht nötig war. Das ist also hinfällig geworden. [PAGE 1925]
In der Mitte des Jahres 2011 ist die Volatilität der Finanzmärkte wieder gestiegen. Die wirtschaftlichen Probleme im Euroraum, und zwar nicht nur in den Peripherieländern, sondern auch in den Kernländern, haben zugenommen. Das ist auch der Grund, warum wir heute vor dieser Situation stehen. Es wurden verschiedenste Massnahmen im Euroraum selbst ergriffen. Es wurde von der Europäischen Zentralbank zusätzlich erhebliche Liquidität bereitgestellt. Es ist der Krisenbekämpfungsmechanismus in Kraft gesetzt worden, und im Zusammenhang mit dieser Entwicklung hat dann der IWF im April dieses Jahres über eine ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der IWF-Mittel diskutiert und sie dann auch beschlossen. Die Schweiz hat eine Absichtserklärung abgegeben, sich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes zu beteiligen. Die Aufstockung beträgt 461 Milliarden Dollar. 200 Milliarden werden von der Eurozone direkt dazu beigetragen, der Rest wird von anderen, wichtigen IWF-Mitgliedern getragen.
Ich habe gesagt, wir haben die Zustimmung gegeben. Der Bundesrat hat am 18. April darüber befunden und die Zustimmung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes und unter vier weiteren Vorbehalten gegeben.
Erstens haben wir den Vorbehalt gemacht, dass die zusätzlichen Mittel weder direkt der Europäischen Union noch in den Krisenmechanismus der Euroländer fliessen, noch in einen Sonderfonds für Euroländer einfliessen, sondern dass sie direkt als allgemeine Mittel des IWF bereitgestellt werden müssen.
Zweitens haben wir als Voraussetzung festgehalten, dass der IWF nicht als wichtigster Kreditgeber auftreten darf, sondern dass die wichtigsten Kreditgeber eben die Euroländer sein müssen. Auch diese Voraussetzung wurde erfüllt.
Drittens haben wir als Voraussetzung festgehalten, die auch erfüllt wurde, dass die zusätzlichen Mittel nur dann zur Verfügung stehen sollen, wenn die ordentlichen Mittel und Ressourcen aus den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nicht ausreichen. Zuerst sind die ordentlichen Mittel und die Mittel der NKV zu brauchen und erst dann diese zusätzlichen Mittel.
Schliesslich haben wir viertens als Voraussetzung festgehalten, dass es eine konzertierte Aktion der IWF-Länder sein muss, die von den grossen IWF-Ländern mitgetragen wird.
Vorgesehen ist nun eine Kreditzusage. Der Bund will die Nationalbank beauftragen, dem IWF eine zeitlich beschränkte Kreditlinie von 10 Milliarden US-Dollar zu eröffnen. Der Bund garantiert dann die fristgerechte Rückzahlung. Diese Mittel der Nationalbank werden marktgerecht verzinst. Sie können im Übrigen jederzeit zurückgefordert werden, wenn sich das als notwendig erweisen würde. Wir haben als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz und mit einer eigenen Währung allergrösstes Interesse daran, dass die finanzielle Situation im Euroraum stabil ist. Wir sind daran interessiert, dass es auf der ganzen Welt, aber natürlich auch in Europa geordnete Währungsverhältnisse hat.
Frau Haller hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir machen alles, um das Renommee der Schweiz zu fördern, wir machen zu Recht Imageförderung für den Tourismus. Wir sollten uns daran halten und nicht auf der anderen Seite Massnahmen treffen, die dem Image der Schweiz nicht förderlich sind, sondern absolut auch schaden. Das ist keine gute Politik.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Höhe dieses Beitrages zu sprechen kommen. Da muss ich sagen: Ich kann die Aussage von Herrn Müller Walter nicht nachvollziehen. Er hat ja gesagt, man solle dem Bundesrat nicht so viel Vertrauen geben, dass man ihm gerade 15 Milliarden Franken in Form eines Rahmenkredits zur Verfügung stelle. Keine Blankochecks an den Bundesrat, haben Sie gesagt, Herr Müller. Wir haben heute seit 2004, seit dem Währungshilfebeschluss, einen "Blankocheck", diese 2,5 Milliarden Franken. Wir wollen einerseits nichts mehr als weiterhin diesen "Blankocheck" haben, und wir müssen Ihnen ja Rechenschaft darüber ablegen. Dazu kommen andererseits eben diese 10 Milliarden Dollar plus 2,5 Milliarden Franken für Währungskursschwankungen. Das allein ist seriöse Finanzpolitik nach Artikel 22 unseres Finanzhaushaltgesetzes, wo es klar heisst, Rahmenkredite seien seriös festzulegen, alle Risiken seien dabei zu berücksichtigen. Das sind die 10 Milliarden Dollar bzw. 12,5 Milliarden Franken, um diese Risiken im Griff zu haben. Und die zusätzlichen 2,5 Milliarden Franken sind nichts anderes als das, was wir heute haben, um direkt einwirken zu können.
Heute haben Sie so viel Vertrauen in den Bundesrat. Ich hoffe, dass Sie das auch weiterhin haben.