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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-11-29

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen beantragt, bei den nachrichtenlosen Vermögen dem Konzept der vorberatenden Kommission zu folgen. Das bedeutet ein zweistufiges Verfahren von 10 Jahren plus zweimal 50 Jahren. Die erste Stufe liegt in der Verantwortung der Banken, bei denen nachrichtenlose Vermögen lagern, die zweite Stufe [PAGE 1916] liegt in der Verantwortung des Staates. Das wirkt lang, erfüllt aber in erster Linie die Interessen der Betroffenen und ihrer Erben. Je kürzer die Fristen angesetzt werden, desto weniger gerecht werden ihnen die formellen Voraussetzungen.

Es ist zu berücksichtigen, dass mit dieser Vorlage die allermeisten nachrichtenlosen Vermögen liquidiert werden. Jedes nachrichtenlose Konto von weniger als 500 Franken wird aufgelöst. Damit können sich die Banken erheblich entlasten. Wir erachten es daher als zumutbar, ja mehr noch, als notwendig, dass die Banken in der ersten Stufe während 50 Jahren verantwortlich bleiben. In dieser Phase sind die meisten Anfragen, vielleicht sogar alle Anfragen zu erwarten. Diese Lösung trägt dem Umstand Rechnung, dass tatsächlich am Beginn von jedem dieser Fälle ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Bank und Kunde errichtet wurde.

Nach dieser ersten Phase soll die Verantwortung an den Staat übergehen. Der Bund erhält den Liquidationserlös von erwarteten rund 650 Millionen Franken. Wenn sich noch jemand melden würde, stände das zur allfälligen Abgeltung nötige Geld zur Verfügung. Daraus lässt sich der Aufwand zur Führung der Dokumentation finanzieren, ebenso die Kosten für allfällige Abklärungen. In diesem Sinne wird das Argument, das Kollege Pelli gebracht hat, erheblich relativiert.

Diese zweite Frist ist nötig, auch wenn die Notwendigkeit vom Ständerat und, wie gehört, von der Minderheit Pelli bestritten wird. Ein Beispiel: Geht es um Fälle aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, wäre die Frist heute schon abgelaufen. Sie wäre in manchen Fällen schon abgelaufen gewesen, als der Streit um die Holocaust-Gelder in den Neunzigerjahren auf dem Höhepunkt war. Dem arbeitet der Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission entgegen. Diese und andere Ansprüche könnten damit immer noch angemeldet und erfüllt werden.

Wie gesagt, für uns Grüne stehen die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt, ihnen muss die Vorlage vor allem genügen. Die hier beantragte Lösung entspricht dem Ergebnis, das von einer Subkommission der WAK erarbeitet worden ist.

Wir Grünen beantragen, dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu folgen.