Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-03-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Die Geschäftsnummer 01.080 deutet auf die lange Vergangenheit dieses Geschäftes hin. Der Bundesrat unterbreitete uns tatsächlich am 19. Dezember 2001 den Vorschlag, eine sogenannte Zwei-Kreise-Regierung mit sieben delegierten Ministerinnen bzw. Ministern zu installieren. Diese sollten durch den Bundesrat gewählt und vom Parlament bestätigt werden und die ihnen vom Bundesrat mittels Verordnung zugewiesenen Aufgabenbereiche selbstständig führen.
2004 wiesen die eidgenössischen Räte diese Vorlage zurück, verbunden mit dem Auftrag, neue Reformvorschläge vorzulegen, mit dem Ziel einer Stärkung der politischen Führung, einer Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und einer Steigerung der Effizienz der Verwaltung. Als Erstes hat der Bundesrat eine Verwaltungsreform - unter der Leitung von alt Regierungsrat Fässler - in Auftrag gegeben, die Ende 2007 abgeschlossen wurde und heute weitestgehend umgesetzt ist. Ihre Auswirkungen sind gemäss übereinstimmender Auffassung eher marginal geblieben.
2009 beschloss der Bundesrat, die Arbeiten zur Staatsleitungs- bzw. Regierungsreform wiederaufzunehmen. Mit der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 schlägt der Bundesrat vor, die Amtsdauer des Bundespräsidiums von einem auf zwei Jahre zu verlängern, das Kollegialsystem zu stärken sowie Optimierungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Regierungssitzungen vorzunehmen. Während der Bundesrat beantragt, die Vorlagen 1 bis 3 aus dem Jahre 2001 abzuschreiben, beantragt er mit der Vorlage 4 eine Verfassungsänderung betreffend die Verlängerung des Bundespräsidiums und mit der Vorlage 5 eine Revision des Parlamentsgesetzes mit der Wahl des Bundespräsidiums durch die Vereinigte Bundesversammlung für zwei Jahre. Mit der Vorlage 6 unterbreitet er uns eine Revision des RVOG mit verschiedenen Massnahmen zur Stärkung des Kollegialsystems sowie die übrigen Vorschläge.
Auf Antrag ihrer Subkommission und in Übereinstimmung mit dem Mitbericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 27. Januar 2011 hat Ihre SPK beschlossen, die Vorlage 6 betreffend RVOG vorzuziehen, da sie kurzfristig realisierbare Massnahmen enthält. Zum bundesrätlichen Vorschlag des zweijährigen Bundespräsidiums in den Vorlagen 4 und 5 und zu weiter gehenden Reformvorschlägen der Subkommission wird Ihre SPK später Stellung nehmen. Sie haben heute also nur über die Vorlage 6 zu entscheiden.
Im Rahmen der Vorlage 6 will Ihre SPK mittels einer gestärkten Bundeskanzlei auch eine Stärkung des Bundesrates als Kollegialbehörde bewirken. Dazu muss man auf den Mitbericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom Januar letzten Jahres verweisen. Die GPK haben im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in den letzten Jahren mehrere grössere Untersuchungen durchgeführt, die auch wichtige Erkenntnisse zu Mängeln beim Funktionieren des Bundesrates brachten. Als aktuellste Beispiele erwähnen die Geschäftsprüfungskommissionen in ihrem Mitbericht die Untersuchungen zum Behördenverhalten betreffend die Finanzkrise und die Übergabe von Kundendaten der UBS AG an die [PAGE 433] amerikanischen Behörden sowie zum Verhalten der Bundesbehörden in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen. Aber auch die Untersuchung zur Führungsinformation des Bundesrates und zur Rolle der Bundeskanzlei sowie die Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Tinner zeitigten nach Auffassung der GPK wichtige Resultate zur Geschäftsführung des Bundesrates.
In ihrem Mitbericht haben die Geschäftsprüfungskommissionen dann Hinweise auf die Revision des RVOG gemacht, auf welche die SPK eingetreten ist und die sie teilweise übernommen hat. So soll nun die Bundeskanzlerin neu ein erweitertes Antragsrecht im Bundesrat haben und von den Departementen direkt Auskünfte verlangen können. Im Weiteren soll ein bei der Bundeskanzlei angesiedelter Präsidialdienst geschaffen werden, der für eine professionelle und kontinuierliche Wahrnehmung der spezifischen Präsidialaufgaben, wie zum Beispiel der Pflege der internationalen Beziehungen, sorgt.
Ferner sollen dem Bundespräsidium sogenannte verfahrensleitende Kompetenzen zugestanden werden. Sie finden das im neuen Antrag der SPK zu Artikel 25 Absatz 2. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin soll die zu beratenden Geschäfte festlegen und ein Mitglied des Bundesrates beauftragen können, dem Gesamtgremium bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäft zu unterbreiten. Die vom Bundesrat im 4. Abschnitt vorgeschlagene gesetzliche Verankerung der Staatssekretärinnen und -sekretäre lehnt Ihre SPK ab. Den bundesrätlichen Zusicherungen, es handle sich hier bloss um die Legalisierung der heute auf Verordnungsebene geregelten Funktionen der Staatssekretäre, kann sie aufgrund der Anhörungen nicht vollumfänglich Glauben schenken. Sie will keine Aufblähung dieser Personenkategorie und erst recht keine Ansätze einer Zweitauflage des früheren Zwei-Kreise-Regierungsmodells.
Mit Ausnahme einer Massnahme zur Stärkung der Bundeskanzlei betreffend Präsidialdienst erfolgen die Anträge der SPK-NR einstimmig. Bei dieser Massnahme lautete das Verhältnis in der Kommission 16 zu 8 Stimmen.
Mit diesen Bemerkungen bitten wir Sie, auf das Geschäft einzutreten.