Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-03-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Wir Grünen unterstützen in der Frage der Verwendung der Liquidationserlöse die Minderheiten. Die eine Minderheit würde, wie gehört, das Geld der AHV zukommen lassen. Das ist ein guter Zweck. Diese Auffassung vertrat seinerzeit auch die SVP, zusammen mit anderen, als es um die Verwendung des überschüssigen Nationalbankgolds ging.
Der Eventualantrag unserer Minderheit sagt, dass die Mittel zur Bekämpfung des Rassismus eingesetzt werden sollen. Das Ziel, das damit verbunden ist, weist in eine ähnliche Richtung wie bei der AHV. Es wäre nämlich wichtig, dass aus dem Verwendungszweck klar hervorgeht, dass es nicht um eine fiskalische Begünstigung geht. Es sollte klar zum Ausdruck kommen, dass sich der Staat Schweiz durch diese gesetzliche Regelung keine Vorteile verschaffen will. Dabei gilt es, auch die internationale Dimension im Auge zu behalten. Diese legt nahe, dass die Verwendung der Mittel möglichst so sein soll, dass sie nicht angreifbar wird. Je eher der eigene Vorteil damit verbunden werden kann oder gar sichtbar ist, umso schwieriger ist es, eine Lösung zu verteidigen.
Unser Eventualantrag, die Mittel dem Kampf gegen den Rassismus zu widmen, knüpft zum einen an die Geschichte an, namentlich an die Flüchtlingsfrage. Diese ist in der Schweizer Geschichte eng mit der Frage der nachrichtenlosen Vermögen verbunden. Aber wir haben auch heute noch Flüchtlingsfragen, und in diesem Sinne knüpft der Antrag auch an die heutige Realität an. Handlungsmöglichkeiten ergeben sich innerhalb der Schweiz, aber auch im Ausland. Der Antrag würde vieles abdecken.
Die Schweiz hat ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit den Holocaust-Geldern machen müssen. Eine Wiederholung können wir uns nicht leisten, und wir sollten sie uns nach Möglichkeit ersparen. Dem trägt unser Minderheitsantrag Rechnung. Werden die Mittel zur Bekämpfung des Rassismus eingesetzt, kann niemand mit guten Gründen sagen, die Schweiz verfolge damit fiskalische Zwecke.
Zum zweiten Thema, zur Konzeptfrage: Die Grünen unterstützen hier die Mehrheit der Kommission. Wir befürworten das vorgeschlagene zweistufige Verfahren. Auf den ersten Blick scheinen 50 Jahre und noch einmal 50 Jahre sehr lang zu sein. Doch bei genauerem Hinsehen hat das schon seine Richtigkeit. Wir schauen es als Hauptaufgabe an, den Betroffenen gerecht zu werden. Diesen wird die Vorlage umso gerechter, je länger die Fristen sind, die gesetzt werden. In den ersten 50 Jahren liegt die Verantwortung bei der Bank. Das ist korrekt, denn am Beginn der Geschichte steht ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Bank und Kunde. Die Wahrscheinlichkeit ist gross - Herr Pelli hat es gesagt -, dass der allergrösste Teil der Anfragen während der ersten Frist gestellt wird, vielleicht sogar alle. Aber es ist auch mit dem zweiten Fall zu rechnen. Ein Beispiel dazu: Geht es um Vermögenswerte aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, wäre die Frist von 50 Jahren heute schon abgelaufen. Daraus ist zu ersehen, dass der Antrag der vorberatenden Kommission gut begründet ist.
Wir Grünen denken, es kämen in den zweiten 50 Jahren kaum noch Anfragen. Wichtig ist aber, dass die Möglichkeit dazu besteht; dann können die Berechtigten ihre Ansprüche immer noch einfordern. Dem Bund stehen mit dem Liquidationserlös finanzielle Mittel im Bereich von 650 Millionen Franken zur Verfügung. Wenn sich noch jemand melden würde, stände das zur Abgeltung erforderliche Geld zur Verfügung. Es deckt den Aufwand, der sich aus der Führung der Dokumentation ergeben könnte, es deckt den Aufwand, der sich aus einer Abklärung, und auch den Aufwand, der sich aus der vielleicht fällig werdenden Auszahlung ergeben könnte. Noch einmal: Im Mittelpunkt stehen für uns die Rechte der Betroffenen. Vor allem ihnen muss die Vorlage genügen.
Aus Sicht der Banken spricht nichts gegen die längere Frist. Sie können sich entlasten, und sie können nach Ablauf der ersten Frist die Dokumentation dem Bund übergeben. Aus der Warte der Betroffenen aber ist die Lösung der Mehrheit richtiger: Die Ansprüche können auch später noch angemeldet und, wenn sie berechtigt sind, auch noch erfüllt werden.
Wir bitten Sie, im Sinne unserer Ausführungen zu entscheiden.