Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-03-14
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Die Minderheit I spricht sich bei Artikel 37m Absätze 2 bis 4 klar für den Entwurf des Bundesrates und damit ein einstufiges Verfahren bei der Liquidation von nachrichtenlosen Vermögenswerten aus. Das heisst konkret, dass der Rechtsanspruch nach der Publikation durch die Bank erlischt und nicht für weitere 50 Jahre dem Bund übertragen wird. Das Verfahren würde so nach insgesamt 61 Jahren abgeschlossen: 10 Jahre seit dem letzten Kundenkontakt, 50 Jahre Nachrichtenlosigkeit und 1 Jahr Publikation. Das entspricht gut zwei bis drei Generationen. Nur zum Vergleich: Alte Banknoten verlieren ihren Wert nach 20 Jahren. Wenn Ihre Grossmutter also einen Teil ihres Ersparten bar in einem Schliessfach eingelagert hat, dann ist dieses Vermögen heute wertlos.
Die Banken sind dazu verpflichtet, bei einer vermuteten Nachrichtenlosigkeit sowie während der darauffolgenden Frist der Nachrichtenlosigkeit von 50 Jahren alles zu unternehmen, um den Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin ausfindig zu machen. Die grösste Chance, bei nachrichtenlosen Vermögenswerten noch einen Ansprechpartner zu finden, besteht innerhalb der ersten 10 Jahre. Danach nimmt die Wahrscheinlichkeit rasch ab, und nach 50 Jahren liegt sie nahe bei null. Es ist somit verantwortbar, den Rechtsanspruch für ein nachrichtenloses Vermögen nach 61 Jahren aufzuheben.
Mit dem zweistufigen Verfahren würde der Bund an die Stelle der Bank treten und wäre neu Gegenpartei. Das heisst, der Bund wäre für die Verwaltung der Gelder aus mehreren Zehntausend Kundenbeziehungen mit sämtlichen dazugehörigen Akten wie auch für die Abwicklung allenfalls später geltendgemachter Rechtsansprüche zuständig. Das bedeutet, dass er ein Archiv mit all diesen Daten halten müsste. Nimmt man die Vermögen unter 100 Franken aus, wären es heute rund 37 000 Kundenbeziehungen mit einem Vermögenswert von gegen 650 Millionen Franken. Es versteht sich von selbst, dass das für die Verwaltung einen nicht zu unterschätzenden Aufwand mit sich bringen würde. Es müsste sozusagen eine Bundesbank geschaffen werden.
Ein zweistufiges Verfahren würde zu einem massiven Aufwand für die Verwaltung und einem kaum zu überblickenden Verfahren von bis zu 112 Jahren führen. Die Minderheit I bittet Sie daher, den fairen und schlanken Entwurf des Bundesrates zur Liquidation von nachrichtenlosen Vermögenswerten mit der Annahme ihres Antrages zu unterstützen.