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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-03-14

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-03-14

Wortprotokoll

Wir haben bis heute keine gesetzliche Regelung, was mit den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken geschehen soll. Mit dieser Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes schlägt der Bundesrat vor, eine Bestimmung über die Liquidation von nachrichtenlosen Vermögenswerten ins Bankengesetz aufzunehmen. Wir von der BDP begrüssen dieses Vorgehen des Bundesrates.

Heute ist die Situation für die Banken sehr unbefriedigend. Die Banken können jahrzehntelang keinen Kontakt mehr zu den betreffenden Kunden herstellen, weil ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage das Bankgeheimnis einer Publikation entgegensteht. Darum ist in diesem Bereich eine klare gesetzliche Regelung erforderlich.

Der Bundesrat hat uns entsprechende Vorschläge gemacht, die in einer Subkommission der WAK noch verfeinert und angepasst wurden. Die Kommission schlägt nun dem Rat vor, eine Liquidationsfrist für nachrichtenlose Vermögen im Gesetz festzulegen. Diese soll bei 50 Jahren liegen. Das finden wir von der BDP angemessen. Wir unterstützen auch, dass Guthaben unter 100 Franken ohne vorgängige Publikation liquidiert werden können.

Eine zentrale Frage der Vorlage betrifft den endgültigen Untergang des Rechtsanspruchs mit der Liquidation. Die BDP-Fraktion unterstützt in diesem Punkt die Löschung des Anspruchs der berechtigten Person nach Ablauf der Liquidationsfrist von 50 Jahren. Wir sind der Auffassung, dass diese Zeit von 50 Jahren ausreicht, um einen Anspruch auf ein nachrichtenloses Vermögen geltend zu machen. Wir finden es übertrieben und unangemessen, wenn die berechtigte Person auch noch nach der Liquidation weitere 50 Jahre, also insgesamt 100 Jahre, einen Anspruch auf Vermögenswerte geltend machen kann. Diese Frist ist nach unserer Auffassung zu lang und nicht erforderlich.

Die BDP vertritt weiter die Meinung, dass es richtig ist, dass der Erlös aus der Liquidation dem Bund zufällt und nicht der AHV. Wir sind der Auffassung, dass die Handhabung der Dokumente, welche mit der Liquidation der Vermögenswerte übertragen werden, beim Bund einfacher ist als bei der AHV.

Die BDP-Fraktion ist für eine klare Regelung bei der Schliessung dieser Gesetzeslücke. Wir wollen aber eine möglichst einfache Lösung mit einer 50-jährigen Liquidationsfrist und dem Übergang des Liquidationserlöses an den Bund. Gleichzeitig soll der Anspruch der berechtigten Person auf das Vermögen erlöschen.