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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-03-14

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Mit einer Zusatzbotschaft zur Vorlage über die Sicherung der Einlagen beantragt der Bundesrat, eine neue Bestimmung über die Liquidierung von nachrichtenlosen Vermögen ins Bankengesetz aufzunehmen. Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten.

Die Vorgeschichte zu den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken ist kein Ruhmeskapitel der Schweizer Bankengeschichte. Die Schweizer Institute wurden beschuldigt, sich an Vermögenswerten von Opfern des Nationalsozialismus bereichert zu haben. Mit einem Vergleich und 1,25 Milliarden Dollar kauften sich vor vierzehn Jahren Credit Suisse und UBS in den USA die Vergangenheit betreffend quasi frei und waren damit aus dem Schneider. Das Parlament aber beauftragte den Bundesrat, die rechtlichen Probleme im Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen auch für die Zukunft zu lösen. Mehrere Versuche scheiterten.

Die Lösung, die nun die WAK-NR dem Parlament vorschlägt, wurde in einer Subkommission erarbeitet. Sie hat den Entwurf des Bundesrates erheblich umgestaltet und findet damit die Unterstützung der Grünen. Wir begrüssen, dass nicht nur eine oder spezielle Banken, sondern jedes geeignete Institut solche Vermögenswerte liquidieren kann. Auch halten wir es für richtig, dass die Frist für die Verjährung der Ansprüche im Gesetz steht. Ebenso befürworten wir das beantragte zweistufige Verfahren und lehnen die Rückkehr zum Entwurf des Bundesrates und damit den Antrag der Minderheit I (Pelli) ab. In der Beurteilung der Grünen gilt es, vor allem die Rechte der Gläubiger zu schützen. Das gelingt unseres Erachtens besser mit dem zweistufigen Verfahren und der damit verbundenen längeren Dauer der Aufrechterhaltung der Ansprüche.

Damit würde für geschätzte 650 Millionen Franken an nachrichtenlosen Vermögen von rund 120 000 Kundinnen und Kunden der rechtliche Rahmen geschaffen, mit dem diese Konten liquidiert werden können. Etwa drei Viertel dieser Kundenbeziehungen basieren auf Konten mit 100 und weniger Franken. Für diese sieht der Entwurf ein vereinfachtes Verfahren vor.

Was die Verwendung der finanziellen Mittel angeht, stimmen wir Grünen dem Minderheitsantrag I (Leutenegger Oberholzer) und eventual unserem eigenen Minderheitsantrag, dem Minderheitsantrag IV, zu. Diese Anträge bringen in unseren Augen klarer zum Ausdruck, dass sich die Schweiz mit der Liquidation der fraglichen Konten nicht ungebührlich an nachrichtenlosen Vermögen bereichern will.

Einen gewissen Makel hat der Antrag der WAK-Mehrheit: Grundsätzlich handelt es sich beim Verhältnis zwischen Kunde und Bank um eine privatrechtliche Beziehung. Auf dieser Basis müsste das Problem deshalb auch gelöst werden. Doch alle früheren, so gestalteten Entwürfe sind gescheitert. Das vorliegende Ergebnis halten wir Grünen für einen tragbaren Kompromiss.

Was den Bericht über die Abschreibung hängiger Vorstösse zum gleichen Thema angeht, bitten wir Sie, der Kommission zu folgen: Das Postulat Fässler Hildegard 09.4040, "Befristung der Aufbewahrungspflicht?", sei nicht abzuschreiben. Es beschlägt zum grössten Teil andere Bereiche als die nachrichtenlosen Vermögen.

Zum Schluss danke ich dem Präsidenten der Subkommission, Ruedi Noser, und allen anderen, die dort mitgearbeitet haben, für die konstruktive, sachdienliche Arbeit. Es war ein echter Aufsteller für mich.

Wir beantragen, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne der Ausführungen zu entscheiden.