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preparatory:AB 142626

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

In der Schweiz hat es schätzungsweise 650 Millionen Franken nachrichtenlose Vermögen, die bei Finanzintermediären bzw. bei Banken sind. Vielfach handelt es sich um Kleinstbeträge, das stimmt, aber insgesamt ist es eine sehr erhebliche Summe. Von der Schweiz als internationalem Finanzplatz wird zu Recht erwartet, dass den Berechtigten in einem geregelten Verfahren die Chance auf Wiedererlangen dieser Vermögenswerte gewährt wird, und die Banken müssen sich auf der anderen Seite auch vom Vorwurf der Bereicherung befreien können. Deshalb braucht es eine gute gesetzliche Regelung.

Wie sehr nachrichtenlose Vermögen der Reputation der Schweiz schaden können, das wissen wir. Vielfach handelt es sich ja um Vermögen von rassisch, religiös oder politisch verfolgten Menschen. Sie erinnern sich sicherlich alle an den Vorwurf, die Schweiz würde sich an Vermögen von Opfern des Nationalsozialismus bereichern. Und Sie erinnern sich sicherlich alle an die Auseinandersetzung mit den USA: 1996 kam es in den USA im Rahmen der Arbeiten der "Volcker Commission" zu einer Vergleichslösung, in deren Rahmen die CS und die UBS 1,25 Milliarden Franken an einen Sonderfonds in den USA einbezahlten, und davon wurden 800 Millionen Dollar für die Befriedigung von Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögen reserviert.

Aber damit waren die grundsätzlich berechtigten Rechtsfragen um die nachrichtenlosen Vermögen nicht geklärt. Es ist das Verdienst unseres jetzigen Ständerates Paul Rechsteiner, eine Überprüfung des rechtlichen Regimes der nachrichtenlosen Vermögen verlangt zu haben. Mit einer Änderung des Bankengesetzes hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass bei einem Schuldnerwechsel die übernehmende Bank die möglichen Gläubiger publizieren und dann die Vermögenswerte liquidieren kann, was zu einem Erlöschen des Anspruchs führt. Der Liquidationserlös würde dann mit befreiender Wirkung für die Bank der Eidgenossenschaft zufallen.

Der rasche Rechtsanspruchsverlust für die Gläubigerinnen und Gläubiger ist eine sehr problematische Lösung, vor allem für die Reputation der Schweiz. Das hat denn auch dazu geführt, dass in der WAK eine neue Lösung mit neuen Vorschlägen erarbeitet worden ist. In einer Subkommission, die - das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen - unter der sehr kundigen und umsichtigen Führung unseres deutschsprachigen Kommissionssprechers stand, haben wir nicht nur einen Rechtsvergleich durchgeführt, der viele Erkenntnisse gebracht hat, sondern wir haben auch eine mehrheitsfähige Lösung erarbeitet, die den Ansprüchen der Gläubigerinnen und Gläubiger stärker gerecht wird, als dies mit dem Entwurf des Bundesrates der Fall ist. Ich weise auch darauf hin, dass es Länder gibt, in denen es keinen entsprechenden Rechtsanspruchsverlust der Gläubigerinnen und Gläubiger gibt, z. B. im Vereinigten Königreich ist das der Fall.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit sieht einmal eine längere Frist bis zur Liquidation vor, insgesamt handelt es sich um über 60 Jahre. Kleinstansprüche bis zu 100 Franken können ohne vorgängige Publikation liquidiert werden. Die Mehrheit der Kommission schlägt nun eine wesentliche Verbesserung vor: An die Stelle eines einstufigen Verfahrens tritt ein zweistufiges Verfahren. Das heisst, nach dem ersten Fristablauf geht der Erlös der Liquidation an den Bund oder an die AHV, wie das die Minderheit II vorschlägt. Die anspruchsberechtigten Personen können ihren Anspruch nochmals während weiterer 50 Jahre geltend machen. Das heisst, insgesamt besteht eine Frist von über 110 Jahren. Mit der Minderheit II verlangt die SP-Fraktion, dass der Erlös der Liquidation nicht an den Bund gehen soll, sondern an die AHV. Ich denke, das ist eine gute Lösung, damit kommen wir auch nicht in den Ruch, Liquidationserlöse zu fiskalischen Zwecken brauchen oder missbrauchen zu wollen. Sie sichern damit vielmehr, dass der Erlös der Bevölkerung zukommt.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und dankt auch dem ursprünglichen Motionär Paul Rechsteiner für die Bemühungen in dieser Sache. Wir sind überzeugt, dass wir jetzt eine zufriedenstellende Lösung haben, und wir bitten Sie, der Minderheit II zu folgen und dafür zu sorgen, dass ein Liquidationserlös der AHV zufällt. Ich bitte Sie auch, dem Antrag der Mehrheit zu folgen, die eine mit 111 bzw. 112 Jahren sehr lange Verjährungs- bzw. Verwirkungsfrist vorsieht. Stimmen Sie dem zweistufigen Verfahren zu.