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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-03-14

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ich habe gedacht, Sie hätten mit dem Beispiel, das ich genannt habe, begriffen, warum 50 und 11 Jahre nicht ausreichen, um noch immer hängige Fälle zu erledigen: 45 Jahre bis zum Mauerfall, 22 Jahre seither, das sind schon 67 Jahre. Wenn wir uns nicht wieder einmal von ausländischen Presseorganen und Fernsehstationen vor der Weltöffentlichkeit vorführen lassen wollen, müssen wir wirklich der Mehrheit der Kommission zustimmen.

Herr Pelli hat gesagt, es sei kompliziert, gewissermassen eine bundeseigene Sparkasse vorzusehen. Eine solche haben wir aber schon, nämlich für die Bundesangestellten. Wir haben eine eigene Sparkasse innerhalb des Bundes mit einer Bilanzsumme, die die Grössenordnung einer mittleren Regionalbank erreicht. Eine solche Kasse vorzusehen ist also wirklich kein Problem.

Ich stelle mir vor, dass der Bund einen Topf schafft, in den diese 650 Millionen Franken hineinkommen. Diese 650 Millionen Franken können in Bundesanleihen angelegt werden, dann steht das Geld dem Bund zur Verfügung. Mit dem Zins können dann die Dokumentations- und Verwaltungskosten bezahlt werden. Für mich ist klar: Wenn die Banken die Vermögen und die dazugehörende Dokumentation an den Bund abtreten, so ändert sich damit auch ihre Verantwortung für diese Vermögen. Es ist dann Bundessache, vereinzelt auftretende Fälle zu erledigen. Deshalb bin ich auch der Meinung, das Geld sollte an den Bund gehen, weil die AHV, wenn es zu Gerichtsfällen käme, ja nicht die nötigen Leute hätte, um solche Fälle zu behandeln.

Nun, zur Frage, ob das Geld nicht lieber in die AHV fliessen soll, muss ich noch sagen: Nachdem die SVP vor einiger Zeit einmal 6 Milliarden Franken in die AHV geschickt hat und das Geld nachher für die IV abdisponiert worden ist, müssen Sie jetzt nicht glauben, dass wir zweimal diesen Fehler machen. Wir geben das Geld direkt dem Bund. Wir lassen uns nicht wieder vorgaukeln, es gehe in die AHV, und nachher wird es wieder für einen anderen Zweck abdisponiert.

Wir bitten Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.