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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-14

Wortprotokoll

Sie haben eine Vielzahl von Fragen gestellt, Motionen, ein Postulat, Interpellationen, dringliche Interpellationen eingereicht. Ich möchte das etwas zusammenfassen; ich gruppiere die Vorstösse bei meinen Antworten.

Zuerst zum wesentlichen Inhalt der Interpellationen: Sie haben die Frage nach Änderungen in Bezug auf die Aufsicht der SNB gestellt, dann die Frage, wie der Bundesrat die SNB-Regeln zu Eigengeschäften beurteilt; das ist ein Bereich. Die Ergebnisse der vom Bankrat in Auftrag gegebenen Überprüfung kennen Sie jetzt inzwischen. Wann der Bundesrat das Präsidium, das Direktorium der SNB bestimmen wird, ist ein weiterer Bereich. Das Profil der Bankrätinnen und Bankräte ist noch einmal ein Bereich. Die Motionen, das Postulat, die Interpellationen und dringlichen Interpellationen kann man in zwei Gruppen einteilen. Es liegen Vorstösse vor im Zusammenhang mit der Geldpolitik der SNB und mit dem Rücktritt von Herrn Hildebrand.

Zuerst einmal zu all diesen Vorstössen, die im Zusammenhang mit der Geldpolitik der SNB stehen. Auch zur Verschuldung der SNB ist jetzt gerade von Herrn Nationalrat Kaufmann noch eine Frage aufgebracht worden: Was würde bei einem negativen Eigenkapital passieren? Vielleicht zuerst einmal zur Frage in der Motion, wie der Bundesrat die Eigenkapitalschwankungen der SNB beurteilt, dann auch zur Frage des Erlasses von disziplinierenden Aufsichtsregeln: Sie wissen, dass die SNB frei ist, hier zu entscheiden; es ist auch notwendig, dass sie diese Freiheit hat. Sie muss die Möglichkeit haben, in den turbulenten Finanzmärkten selbstständig zu entscheiden, das ist verfassungsgemäss und auch im Nationalbankgesetz verankert. Bezüglich der Frage der Sanierungspflicht wissen Sie so gut wie ich, dass die Nationalbank als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft konzipiert ist, dass hier keine Nachschusspflicht besteht, dass es aber selbstverständlich verschiedene Mechanismen gibt, die im Falle eines negativen Eigenkapitals angewendet werden. Ich diskutiere das gerne einmal mit Ihnen und zeige Ihnen das auf. Das ist der erste Bereich.

Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat auch die Einführung einer Verschuldungslimite ablehnt. Es kann nicht sein, dass wir bei der Nationalbank, die ja in diesem Bereich selbstständig und allein verantwortlich ist, starr festlegen, bei welcher Höhe die Eigenmittel zu begrenzen sind. Man würde es ihr damit verunmöglichen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, und man würde es ihr verunmöglichen, ihr Ziel - sie hat die Preis- und Finanzstabilität zu gewährleisten - zu erreichen.

Zum Themenbereich der Rechte der Kantone: Herr Lustenberger, Sie möchten, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder im Bankrat Kantonsvertreter sind. Heute hat der Bankrat elf Mitglieder, davon drei Vertreter der Kantone. Sechs Vertreter werden vom Bundesrat gewählt, fünf von der Generalversammlung. Wir haben verschiedentlich darüber diskutiert, dass die Geld- und Währungspolitik in der Kompetenz des Bundes und nicht in derjenigen der Kantone ist. Die Kantone haben die Möglichkeit, sich bei der Wahl der Mitglieder, die ja durch die Generalversammlung gewählt werden, zu beteiligen, aber sie haben eigentlich keinen Einfluss auf die Geld- und Währungspolitik. Sie haben - das ist historisch begründet und hängt mit ihrer früheren Kompetenz, Geld auszugeben, zusammen - ein Mitwirkungsrecht in dem Sinn, dass sie zwei Drittel des Gewinns der Nationalbank erhalten. Sie haben aber nicht die Möglichkeit, zu bestimmen, wie viele Vertreter sie im Bankrat haben. Wir haben das in einem Memorandum of Understanding mit der Nationalbank geregelt: Heute haben die Kantone drei Mitglieder. Ich denke, das ist eine gute Vertretung. Diese drei Mitglieder sind eine starke Vertretung.

Zur Frage der Ausschüttung: Wir haben mit der Nationalbank auf das Jahr 2008 eine Ausschüttungsvereinbarung bis 2013 gemacht, allerdings noch unter anderen Prämissen. Man ging damals davon aus, bis 2013 könnten 2,5 Milliarden Franken aus den Ausschüttungsreserven ausgeschüttet werden; man machte aber den Vorbehalt, dass man den Schlüssel ändern könne, wenn sich die Situation ändere. Die Situation hat sich geändert: Wir hatten letztes Jahr eine negative Ausschüttungsreserve, trotzdem wurde noch Geld ausbezahlt. Der neue Schlüssel ist nun 1 Milliarde Franken für Bund und Kantone; wenn die Ausschüttungsreserve 10 Milliarden Franken oder mehr beträgt, wird er wieder [PAGE 417] angepasst. Das ist alles im Sinn der Kantone. Ich meine, dass ihre Vertretung heute richtig, aber auch hinreichend ist.

Zum ergänzenden währungspolitischen Instrumentarium, einem Thema, das Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer schon mehrmals angesprochen hat: Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass wir eine Task-Force, bestehend aus Vertretern des EFD, des EVD und der SNB, eingesetzt haben. Wir prüfen verschiedenste Massnahmen - als Ergänzung zu den Massnahmen, die die SNB in ihrem eigenen Bereich anwendet -, die wir, wenn es sich einmal aufdrängen würde, anwenden könnten. Im Wesentlichen sind es die folgenden: Transaktionsabgaben beim Erwerb von derivativen Instrumenten, das hat man schon einmal gehabt; Verbote beim Immobilienerwerb durch Anleger aus dem Ausland; ein Verbot der Einfuhr von ausländischen Banknoten. Das ist eine Möglichkeit neben verschiedenen anderen. Wir haben also verschiedene Überprüfungen gemacht und wären in der Lage, Vorschläge zu machen, wenn es wirklich notwendig wäre.

Nun komme ich zu den Vorstössen im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums, Herrn Hildebrands. Als Vorbemerkung: Herr Hildebrand hat einen herausragenden Job gemacht, das ist in den meisten Kreisen unbestritten. Er war ein hervorragend vernetzter Banker. Herr Nationalrat Aeschi hat gefragt: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass er wirklich anerkannt war? Ich habe in den letzten anderthalb Jahren die Möglichkeit gehabt, mit Finanzministern und Gouverneuren von Zentralbanken zusammen zu sein. Sie waren einhellig dieser Meinung.

Für verschiedene politische Kräfte war Herr Hildebrand wohl etwas zu stark, vor allem war er wohl auch etwas zu wenig beeinflussbar. Das war es, was gewissen politischen Kräften Schwierigkeiten gemacht und was letztlich zu dieser Situation geführt hat. Es ist bei uns in der Regel so, dass selbstständige, frei denkende, nichtmanipulierbare Personen mehr Mühe haben als andere.

Nun also zu den Vorstössen in diesem Zusammenhang: Wir haben Anfang Jahr ja ein Gutachten bei Herrn Professor Paul Richli in Auftrag gegeben - nicht weil wir selbst nicht gewusst hätten, was unsere Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind: Der Bundesrat hat von Anfang an gesagt, er habe im Bereich der Nationalbank keine direkte Aufsichtskompetenz, was auch richtig ist. Das ist seit dem Erlass des Nationalbankgesetzes so, also seit 2003, gestützt auf die Verfassung von 1999. Das wollte man so. Aber es reichte natürlich nicht, dass ich das in Ihrer Kommission gesagt habe. Der Prophet im eigenen Land gilt nichts, das wissen Sie; den wollen Sie nicht. Wir haben diese Frage, wie gesagt, darum auch noch einem Externen gestellt, und zwar Herrn Professor Paul Richli, der bereits dabei war, als das Nationalbankgesetz entwickelt wurde, und der darum auch die ganze Geschichte kennt. Er hat unsere Sicht der Dinge, also die Sicht des Bundesrates, bestätigt. Er hat zum Ausdruck gebracht, dass wir - so ist es von der Politik gewollt - keine direkte Aufsichtsmöglichkeit haben und dass die Aufsichts- und Kontrollaufgaben beim Bankrat liegen. Er hat auch festgestellt - auch das ist nichts Neues -, dass Geld- und Währungspolitik Sache der SNB sind und dass sie hierin unabhängig ist.

Jetzt zu Herrn Nationalrat Schwander: Sie haben versucht darzustellen, dass hier die Politik auch eingreifen könne, und Sie haben dann gesagt, welches die Aufgaben der Politik seien. Sie haben nur die Hälfte der Bestimmungen von Artikel 99 der Bundesverfassung vorgelesen; ich lese Ihnen noch die erste Hälfte von Artikel 99 Absatz 2 vor: "Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient ..." Dann zitiere ich noch die Ausführungsbestimmungen - die sind interessant - in Artikel 6 des Nationalbankgesetzes, das Sie mitgestaltet haben und worüber Sie auch abgestimmt haben: "Bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 dürfen die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen." Das ist eine klare Unabhängigkeitsbestimmung für die Nationalbank - das ist auch richtig so. Stellen Sie sich vor, wir würden hier Diskussionen über Preisstabilität führen - ich weiss nicht, wie das herauskommen würde.

Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat haben eigentlich nur Oberaufsichtskompetenzen, nicht direkte Aufsichtskompetenzen. Der Gutachter hat deshalb nicht gesagt, wie man das anders regeln könnte und was noch möglich wäre - das wurde hier auch von jemandem beanstandet -, weil das schlicht nicht sein Auftrag war. Er hatte abzuklären, was im Rahmen der Verfassung und was im Rahmen des Gesetzes möglich ist. Lesen Sie das Gutachten - es ist sehr interessant -, um die Geschichte einfach auch zu rekapitulieren.

Zu den Regeln der SNB über die Eigengeschäfte: Der Bankrat hat gesagt, dass er das Organisationsreglement der SNB und weitere Vorschriften einer Revision unterziehen werde. Beim Organisationsreglement ist der Bundesrat Genehmigungsinstanz. Hier werden wir also auch mitwirken können, wir werden unsere Anliegen einbringen. Wir werden auch darauf hinwirken, dass sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen aufgenommen oder noch verbessert werden.

Es steht jetzt das Reglement aus dem Jahr 2003 zur Diskussion. Das war zugegebenermassen kein sehr stringentes Reglement, aber zur damaligen Zeit war bei praktisch keiner anderen Nationalbank ein strengeres Reglement vorhanden. Wir haben jetzt ein neues Reglement, und entgegen dem, was jetzt gesagt worden ist, hat dieses Reglement tatsächlich Zähne; es ist viel stärker als das heute noch in Kraft stehende Reglement. Der persönliche Anwendungsbereich des Reglementes wird neu auf die Bankleitung ausgedehnt. Mitglieder der Bankleitung können ihre privaten Finanzanlagen selber verwalten oder durch einen unabhängigen Vermögensverwalter verwalten lassen. Es gibt dann die Aufsicht, die von unabhängigen, von der Finma beaufsichtigten Vermögensverwaltern gemacht wird; diese nehmen die Aufsicht selbstständig und unbeeinflusst wahr. Dass dieses Reglement viel stärker ist, sehen Sie, wenn Sie es mit demjenigen vergleichen, das wir heute haben. Wenn Sie sich die Mühe nehmen, dieses Reglement mit denen anderer Notenbanken zu vergleichen, sehen Sie zudem, dass es das restriktivste Werk ist, das wir im Moment in diesem Bereich diskutieren. Es ist allen zur Lektüre empfohlen; dann können wir vielleicht tatsächlich über den Inhalt des Reglementes diskutieren.

Nach einer ersten Prüfung durch Pricewaterhouse Coopers und einer zweiten durch die KPMG sowie, von unserer Seite her, nach der Prüfung durch die Herren Kurt Grüter und Michel Huissoud von der Eidgenössischen Finanzkontrolle kann ich Ihnen sagen: Alle Transaktionen, die stattgefunden haben, lagen innerhalb der Grenzen der Reglemente und der Gesetze. Es gab also keine Verstösse gegen geltende Regeln oder Richtlinien. Im Übrigen kann ich Ihnen auch sagen, dass der Rücktritt von Philipp Hildebrand, dem Präsidenten des Direktoriums der SNB, keinen Einfluss auf die Geldpolitik gehabt hat. Auch das sehen Sie, wenn Sie die seitherige Entwicklung verfolgen.

Zum Themenbereich der Wahlen des Direktoriums und des ebenfalls zu wählenden Bankratspräsidenten: Neu zu wählen haben wir zwei Mitglieder des Bankrates, weil zwei Demissionen vorliegen, weiter ein Direktoriumsmitglied, einen Präsidenten des Direktoriums und einen Präsidenten des Bankrates. Werden wir alles miteinander machen? Der Bundesrat hat sich entschieden, alle Positionen gleichzeitig zur Diskussion zu stellen und dann auch zu besetzen, und zwar werden wir das Anfang April machen, auf die Generalversammlung der Nationalbank hin; ich denke, das ist auch wichtig. Voraussetzung ist, dass es Kandidaten mit einem einwandfreien Ruf und ausgewiesenen Kenntnissen in den Bereichen Bankwesen, Finanzdienstleistungen oder dann Wirtschaftspolitik bzw. -wissenschaft sind. Wir werden uns sehr bemühen, dem Anforderungsprofil für den Bankrat auch gerecht zu werden. [PAGE 418]

Vielleicht noch zu zwei Bemerkungen von Herrn Blocher; zuerst einmal äussere ich mich zu dem vor Weihnachten, frühmorgens am Freitag, dem 23. Dezember, übrigens einem Arbeitstag, herausgegebenen Communiqué, das auch immer wieder zur Diskussion gestellt wird. Dieses Communiqué der Nationalbank wurde dem Bundesrat am Mittag noch zur Einsicht gegeben. Ich habe mit grossem Interesse in einem Blättchen gelesen, dass es an jenem Vormittag ein 4-zu-3-Entscheid des Bundesrates gewesen sei. Schlicht und einfach darum, weil ich an der Abdankung für Vaclav Havel teilnahm, in der Kathedrale in Prag sass und keine direkte Verbindung ins Bundesratszimmer hatte, ist es etwas schwierig, eine 4-zu-3-Mehrheit zu kreieren; ich habe ja keinen Stellvertreter in diesem Gremium. Dann habe ich auch gehört, dass diese Medienmitteilung der SNB bereits vorgelegen habe und der Bundesrat sie bearbeitet habe. Sie wissen, Herr Raggenbass und Herr Hildebrand wurden am Morgen zwischen 8 und 9 Uhr angehört - noch in meiner Anwesenheit, bevor ich gegangen bin -, und dann waren sie nicht mehr beim Bundesrat. Der Bundesrat hat dann selbstverständlich allein diskutiert und allein entschieden, zu sechst.

Dann noch zu den Transaktionen: Ich habe es gesagt, die Transaktionen sind in zwei Berichten aufgearbeitet worden: von Vertretern der EFK - nicht als Vertretern der EFK, sondern als unabhängigen Personen, die der Bundesrat eingesetzt hat - und dann noch von Pricewaterhouse Coopers und der KPMG. Ich bin froh, dass die GPK sich mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen wird, Herr Lustenberger hat darauf hingewiesen. Sie wird auch die ganze Chronologie prüfen können; das ist interessant, weil wir eine praktisch lückenlose Darstellung des Geschehens von Anfang Dezember 2011 bis zum Rücktritt von Herrn Hildebrand am 9. Januar 2012 gemacht haben. Ich denke, die GPK ist der richtige Ort, um darüber zu diskutieren, mit allen Implikationen und Verwischungen, die es hier noch gegeben hat.

Die SNB war und ist handlungsfähig, das kann ich Ihnen sagen. Sie hatte einen ausgezeichneten Ruf, und sie hat nach wie vor einen ausgezeichneten Ruf. Zum Glück konnte sie bis anhin diesen Ruf behalten, trotz der mit System inszenierten Polemik gegen gewisse Repräsentanten, gegen gewisse Verantwortliche der SNB. Das beweist, dass wir eine starke Institution haben.

Zum Glück haben wir eine starke Institution SNB, zum Glück für unser Land. Ich meine, es lohnt sich, sich dafür einzusetzen, dass das so bleibt, auch in den Diskussionen, die wir nun führen. Lassen wir es doch nicht einfach zu, dass aus politischen Motiven unsere gutfunktionierenden Institutionen schlechtgemacht werden, dass ihre Repräsentanten, dass die Verantwortlichen miesgemacht werden und dass letztendlich das schlechtgemacht wird, was unser Land auszeichnet und was zum Erfolg, den wir in den letzten Jahrzehnten hatten, massgeblich beigetragen hat. Setzen wir uns doch dafür ein, dass auch unsere Kinder in einem Land leben können, das gutfunktionierende Institutionen hat, in einer offenen Schweiz, die durch ein demokratisches System gelenkt wird.