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preparatory:AB 14269

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-19

Wortprotokoll

Die SGK hat sich an ihrer Sitzung vom 4. Mai 2001 eingehend mit der Problematik im Zusammenhang mit Unfällen und Unglücksfällen bei Trend- und Risikoaktivitäten auseinander gesetzt. Als Grundlage diente die Parlamentarische Initiative Cina, welche verlangt, dass ein Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen geschaffen werden soll. Sie wurde am 23. Juni 2000 eingereicht und ist unbestritten eine Reaktion auf das tragische Canyoning-Unglück im Saxetbach vom Sommer 1999. Damals haben über zwanzig junge Menschen das Leben verloren. Solche Unfälle bei Risikoaktivitäten dürfen uns nicht egal sein, und es müssen wirksame Instrumente geschaffen werden, um das Risiko minimieren zu können.

In der Kommission wurde versucht, ungeachtet der Emotionalität, welche bei solchen Ereignissen immer vorherrscht, auf sachlicher Ebene zu diskutieren. Schlussendlich geht es darum, das Ziel - nämlich Unfälle zu verhindern - durch geeignete Massnahmen und Instrumente zu erreichen. Der entscheidende Faktor ist dabei unbestritten die Ausbildung der Personen, welche bei Risikoaktivitäten Verantwortung tragen. Nach der Anhörung des Initianten und der Anhörung von Fachleuten aus dem Bundesamt für Sport war sich die Kommission in einem Punkt einig: Die Verhinderung von Unfällen, wie sie leider in der Vergangenheit passiert sind, ist im Interesse aller.

Sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Anbieter, sowohl der Tourismus als auch die Sicherheitskräfte profitieren von zeitgemässen, interessanten, spannenden, aber auch sicheren Angeboten im Bereich der Risikoaktivitäten. In den Diskussionen kamen viele Ideen zur Sprache. Von der Eigenverantwortung sowohl konsumenten- wie auch anbieterseitig bis zu einem verbindlichen Rahmengesetz wurden viele Varianten diskutiert. Schlussendlich hat sich ein Kompromiss durchgesetzt. Die Mehrheit der Kommission will der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben, beantragt dem Rat aber gleichzeitig die Überweisung einer Kommissionsmotion zum selben Themenbereich (01.3218). Ausschlaggebend für diese Lösung waren drei Schwerpunkte:

1. Die Stossrichtung der Parlamentarischen Initiative wurde für richtig befunden, in Anbetracht der zeitlichen Verhältnisse wurden jedoch die Koordination auf Bundesebene und die Schaffung einheitlicher Ausbildungsrichtlinien durch die Verbände der Anbieter als der geeignetere Weg vorgezogen. Die fortgeschrittenen Arbeiten rund um das Qualitäts- und Sicherheitslabel nach dem von den Behörden des Kantons Bern initiierten Modell sind konsequent weiterzuverfolgen.

2. Die Eigenverantwortung seitens der Veranstalter, aber auch seitens der Konsumentenschaft ist auch durch ein allfälliges Rahmengesetz nicht zu ersetzen.

Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen bieten bereits heute wirksame Instrumente, damit Anbieter von Risikoaktivitäten bei krassen Vergehen und Missachtungen zur Rechenschaft gezogen werden können.

3. Schlussendlich hat die Haltung des Bundesamtes für Sport und seiner Verantwortlichen zu einer ablehnenden Haltung geführt. Diese Personen haben ein reges Interesse an einer gesunden Entwicklung sämtlicher Sport- und Risikoaktivitäten. Aber sie möchten sich einzig und allein auf die Koordination beschränken können. Das hat den Ausschlag für den Kompromiss der Motion gegeben.

Ergänzend möchte ich hier noch erwähnen, dass das Bundesamt für Sport eine Umfrage bei den Kantonen gemacht hat. Es hat sich dort eindeutig gezeigt, dass die Regierungen der Kantone keinen Handlungsbedarf in Form eines neuen Gesetzes sehen. Vor allem gab es Fragezeichen bezüglich Vollzug und Durchsetzbarkeit. Zu allen diesen themenbezogenen Punkten kam auch die grundsätzliche Überlegung, ob die SGK die richtige Kommission ist, um in diesem Themenbereich zu legiferieren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die zwei vorhandenen Minderheiten entsprechen je den entgegengesetzten Polen Eigenverantwortlichkeit versus Reglementierung. Die eine Minderheit hält am Wortlaut der Parlamentarischen Initiative fest, will also ein verbindliches Rahmengesetz, und die andere Minderheit stellt sich klar auf die Seite der Eigenverantwortlichkeit, sowohl auf Anbieter- wie auf Konsumentenseite. Sie beantragt dem Plenum die Überweisung der Kommissionsmotion als Postulat.

Im Sinne eines vernünftigen und zielorientierten Kompromisses beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit die Überweisung der Motion und bitte Sie, den Minderheiten nicht zu folgen.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen mitzuteilen, dass die Kommission sich im Punkt einig war, dass es ein grosses Bedürfnis sein muss, dass tragische Unfälle, wie sie leider vorgekommen sind, nach Möglichkeit zu verhindern sind. Wie wir diesen Weg beschreiten und dieses Ziel erreichen, war die alleinige Frage. Alle betroffenen Institutionen, Anbieter, Konsumenten, Versicherer, Tourismusverbände, das Bundesamt für Sport und die Sicherheitskräfte, müssen auf der Basis der Eigenverantwortung auf dieses Ziel hinarbeiten. Abgesehen davon bleibt jedoch die Frage unbeantwortet, wie sich die Einführung eines Rahmengesetzes auf die Haftung des Bundes auswirken würde.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis auf die heute verteilte Stellungnahme des Schweizerischen Bergführerverbandes. Die dabei aufgeführten Verbände Swiss Outdoor Association und Schneesport Schweiz setzen sich in der Diskussion - bzw. setzen sich vor der Diskussion - klar für die Koordination auf Bundesebene durch das Bundesamt für Sport ein und suchen eine schnelle und effiziente Lösung. Es geht dabei nicht primär um ein Gesetz, sondern um die Koordination. Weiter sollten wir in diesem Saal die Problematik im Bergführerbereich nicht mit allfälligen Auswirkungen der bilateralen Abkommen durchmischen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass wir mit der Motion - welche den Bundesrat beauftragt, bei kommerziell angebotenen Risikoaktivitäten und beim Bergführerwesen auf Bundesebene für die Koordination im Sicherheitsbereich zu sorgen - eine gute und vernünftige Lösung gefunden haben.

Ich bitte Sie, dieser Ansicht zu folgen und damit ein Zeichen für eine gute, aber auch schnelle Lösung zu setzen.