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Berset Alain · Bundesrat · 2013-12-09

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-12-09

Wortprotokoll

Die vom neuen Verteilkonzept betroffenen Kantone liegen in einem Umkreis von 20 bis 50 Kilometern um die schweizerischen Atomkraftwerke. Hier tragen die Verursacher, also die Betreiber der Atomkraftwerke, sämtliche Kosten für die Beschaffung, Verteilung, Lagerung und Entsorgung. Ausserhalb von 50 Kilometern um die Atomkraftwerke gibt es keine Änderungen zum aktuellen Verteilkonzept. Der heutige Kostenteiler sieht vor, dass die Kosten zu je 50 Prozent den Betreibern und dem Bund zugeteilt werden. Kantone und Gemeinden tragen nur die Kosten für die Lagerung der Jodtabletten. Wegen der geringeren Wahrscheinlichkeit der Jodprophylaxe und des Einflusses von ausländischen Atomkraftwerken wird das Verursacherprinzip nicht vollumfänglich angewendet, und die Kosten werden daher im Sinne der Verhältnismässigkeit nicht vollständig den Betreibern auferlegt.

Im Hinblick auf die Neuverteilung der Jodtabletten ausserhalb von 50 Kilometern im Jahr 2020 wird der Bund den Kostenteiler grundsätzlich überprüfen und falls notwendig die rechtlichen Grundlagen schaffen, um allenfalls die gesamten Kosten den Betreibern der Atomkraftwerke zu übertragen.