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Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2013-12-09

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-12-09

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion dankt der Verhandlungsdelegation unter der Leitung von Botschafter Etter für die gute Verhandlung dieses Freihandelsabkommens. Wir sind der Meinung, dass dieses Abkommen, welches am 6. Juli 2013 in Peking unterzeichnet worden ist, ein guter Vertrag ist. Der Abschluss dieses Abkommens - die Schweiz schliesst als erstes kontinentaleuropäisches Land ein solches mit China ab, noch vor der Europäischen Union - hat entsprechend eine grosse Signalwirkung, wir sind uns dessen sehr wohl bewusst. Entsprechend haben wir alle Vor- und Nachteile, alle Chancen, aber auch mögliche Gefahren diskutiert und schlussendlich alles in die berühmten Waagschalen gelegt.

Zuerst die aus unserer Sicht positiven Fakten: Dieses Abkommen erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Schweiz seit Beginn der Neunzigerjahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut, um einen sehr bedeutenden Handelspartner. China ist nach den USA die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt und einer der wichtigsten Aussenwirtschaftspartner der Schweiz. Ich verzichte darauf, die Zahlen zu wiederholen, mein Vorredner hat sie soeben rezitiert, auch wenn diese Milliardenbeträge zuvor von einer Vorrednerin kleingeredet worden waren.

Die BDP-Fraktion begrüsst die Aussicht, dass das Freihandelsabkommen den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen zum grossen und wachstumsstarken chinesischen Markt verbessern wird. Zusätzlich zu den Bereichen, in denen China schon heute ein bedeutender [PAGE 2076] Handelspartner für unser Land ist, könnte sich auch für die schweizerische Landwirtschaft, speziell für die Milchwirtschaft, ein neuer Markt mit grossem Potenzial öffnen, vorausgesetzt, die dafür notwendigen zusätzlichen Rahmenbedingungen stimmen ebenfalls. Ich sage dies, ohne in die vorhin von Herrn Aebi zitierte Goldgräberstimmung zu verfallen.

Es ist für die BDP-Fraktion ebenfalls von grosser Wichtigkeit zu wissen, dass im Abkommen auch ein Umweltkapitel verankert ist und im Parallelabkommen die Rechte der Arbeiter sowie Arbeits- und Beschäftigungsfragen thematisiert werden.

Trotz dieser für unsere Wirtschaft durchaus positiven Aspekte und Perspektiven ist es aber legitim, an dieser Stelle auch einige kritische Fragen zu stellen, Fragen, die vor allem auch uns als Mitgliedern der Aussenpolitischen Kommission im Laufe der letzten Monate von vielen besorgten Bürgerinnen und Bürgern in Hunderten von E-Mails und persönlichen Schreiben gestellt wurden. Es sind auch Fragen aus Kreisen der in der Schweiz lebenden Tibeter, die sich Gedanken zum Zusammenleben ihrer Landsleute mit ihrem grossen Nachbarn machen. Sie alle befürchten, dass die Menschenrechte, die Arbeitnehmerrechte und der Umweltschutz in diesem Abkommen nicht in einer verbindlichen Weise berücksichtigt würden.

Deshalb, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, erlaube ich mir, Sie an dieser Stelle zu zitieren: Sie haben - zuletzt auch in der Sendung "Rundschau" des Schweizer Fernsehens - bestätigt, dass die Schweiz dabei gescheitert sei, den Begriff "Menschenrechte" in das Freihandelsabkommen hineinzuschreiben. Sie haben aber versichert, dass alles getan wurde - und ich gehe davon aus, dass dies auch in Zukunft getan wird -, um mit den chinesischen Delegationen eben über Menschenrechte reden zu können. Sie wiesen in der besagten Fernsehsendung auch darauf hin, dass sich China zur Charta der Vereinten Nationen bekenne, welche die Mitglieder an die Bestimmungen des Völkerrechts bindet, und betonten, dies sei ein Fortschritt und ein Entgegenkommen. Die Schweiz habe für das Freihandelsabkommen definitiv nicht ihren guten Ruf als humanitäres Vorbild geopfert, antworteten Sie auf eine entsprechende Frage des Moderators.

Wir gehen deshalb davon aus, dass das erwähnte Bekenntnis zur Uno-Charta, welche die Grundlage für die verschiedenen in der Folge ausgearbeiteten Menschenrechtsinstrumente bildet und in Artikel 1 die Förderung und Festigung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten als eines der Hauptziele der Organisation definiert, nicht ein blosses Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis ist bzw. dies noch mehr wird. Würden Sie bitte nochmals bestätigen, dass die Schweiz und China seit 2010 den Menschenrechtsdialog wieder aufgenommen haben und dass auch da konkrete Schritte der Zusammenarbeit vereinbart wurden? Wir gehen davon aus, dass Sie diese Frage zu unserer Zufriedenheit beantworten werden, Herr Bundesrat Schneider-Ammann.

Fazit: Die BDP-Fraktion ist dezidiert der Meinung, dass unser Land und jede einzelne Schweizer Firma, welche mit China Handel treibt, schlussendlich in der gelebten Praxis am allerbesten und am deutlichsten aufzeigen können, was unser Land, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft unter guten Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten sowie Umwelt- und Tierschutz verstehen. Wir können unsere Vorbildfunktion so viel zielführender einsetzen, als wenn wir einfach mit dem Moralfinger auf zweifellos vorhandene Missstände hinweisen. "Learning by doing" heisst die Devise. Das Weitergeben und Vorleben von Werten, die uns wichtig sind, ist das Ziel. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir Ja zu diesem Freihandelsabkommen sagen. Überall dort, wo die Schweizer Industrie, die Wirtschaft gefragt ist, kann sie ihr Wissen und ihre Vorbildfunktion - ob hier in der Schweiz oder beim Einsatz von schweizerischen Arbeitskräften in China - entsprechend einbringen: nicht mit Theorie, sondern mit gelebter Praxis. Speziell in der Sensibilisierung von jungen Auszubildenden sehen wir ein grosses Potenzial zur Innovation.

Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, auf den Bundesbeschluss einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Wir werden auch den Antrag auf Unterstellung des Abkommens unter das Staatsvertragsreferendum nicht unterstützen können.