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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-09

Wortprotokoll

Die Vergabe von Aufträgen wird durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) geregelt. Diese Erlasse bestimmen auch, wer zu einer Ausschreibung zuzulassen ist und in welcher Weise die Vergabe zu erfolgen hat. Ein Ausschluss einzelner Firmen vom Vergabeverfahren ist nur im Rahmen der Bestimmungen des BöB bzw. der VöB zulässig. Wenn eine Firma von einem unzulässigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren betroffen wäre, könnte sie gegen die Ausschreibung Einsprache erheben. Ein freier Ausschluss ist somit nicht möglich.

Es ist festzuhalten, dass heute kaum ein Weg an US-Firmen vorbeiführt, wenn moderne IT beschafft werden soll. Bei der Vergabe von Software- und Hardware-Aufträgen sind US-Firmen kaum mit Verweis auf die NSA-Affäre auszuschliessen. Vielmehr werden betriebliche Aufgaben dann unter besonderer Beachtung von Sicherheitsaspekten vergeben.