Casanova Corina · 2013-06-12
Casanova Corina · Graubünden · 2013-06-12
Wortprotokoll
Die ausserparlamentarischen Kommissionen sind eine Besonderheit unserer Verwaltungsorganisation. Sie beruhen auf dem Milizprinzip. Diese Kommissionen sind wichtig, weil sie sicherstellen, dass in die Beratungen von Bundesrat und Verwaltung praxisbezogener und lebensnaher Sachverstand einfliesst. Die ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachen in diesen Kommissionen ist aus dieser Perspektive von grosser Bedeutung und daher auch gesetzlich vorgegeben. Für den Bundesrat ist die ausgewogene Zusammensetzung entsprechend wichtig.
Der Bericht über die letzten Gesamterneuerungswahlen für die ausserparlamentarischen Gremien hat gezeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben noch nicht überall erfüllt sind. Der Bundesrat ist daher aktiv geworden. Er hat eine Strategie beschlossen. Der Bundesrat war bei der Festlegung dieser Strategie darauf bedacht, dass Massnahmen dort getroffen werden, wo sie wirksam und zielführend sind, ohne dass indessen unnötiger Aufwand entsteht. Denn die Kehrseite des Milizprinzips, nach dem die ausserparlamentarischen Kommissionen funktionieren, ist, dass die Ressourcen, die zur Verfügung stehen, eben beschränkt sind. Das verlangt auch entsprechende Rücksichtnahme. Die ausgewogene Zusammensetzung, also etwa eine Vertretung der beiden Geschlechter von mindestens je 30 Prozent, ist sehr wichtig.
Der Bundesrat hat sehr viele Massnahmen getroffen, und in seinem Bericht hat er auch festgehalten, dass die Strategie zehn Massnahmen enthalten soll. Diese zielen vor allem auf die Sensibilisierung und Vernetzung ab, vor allem auch derjenigen Personen, die damit beauftragt sind, diese Kommissionen zusammenzusetzen. Vorgesehen werden beispielsweise eben die Sensibilisierung, alternierende Sitzungsorte, vor allem auch die Nutzung von Netzwerken, die kontaktiert werden sollen. Es wird auch vorgeschlagen, dass im Hinblick auf die Mehrsprachigkeit die Kantone der Westschweiz, das Tessin und Graubünden kontaktiert werden, dass ein Kandidatenpool aufgebaut wird und dass ein Teil der Vakanzen ebenfalls ausgeschrieben wird. Weitere Massnahmen wurden geprüft, aber sie wurden aus verschiedenen Gründen verworfen.
Der Bundesrat beauftragte die Departemente damit, den Handlungsbedarf für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden ausserparlamentarischen Kommissionen festzulegen und spätestens ab dem zweiten Quartal 2013 bei den Ergänzungswahlen und bei den nächsten Erneuerungswahlen 2015 festzulegen und auch zu erläutern, welche Massnahmen speziell ergriffen worden sind. Damit hat der Bundesrat Steuerungsmechanismen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen geschaffen.
Die Bundeskanzlei fordert bei den Departementen systematisch die Einhaltung der Vorgaben ein. Sie tut dies im Rahmen der laufend stattfindenden Ergänzungswahlen, aber auch durch regelmässiges Thematisieren des Anliegens mit den Generalsekretärinnen und Generalsekretären.
Im Rahmen der nächsten Gesamterneuerungswahlen 2015 werden die getroffenen Massnahmen evaluiert, und es wird dem Bundesrat anschliessend Bericht erstattet. Je nach Ergebnis wird die aktuelle Strategie dann gegebenenfalls anzupassen sein. Die Bundeskanzlei legt auch Wert darauf, dass sie vermehrt Kontakt mit dem Delegierten für Mehrsprachigkeit pflegen wird. Damit sind nach Auffassung des Bundesrates die Anliegen des Postulates bereits überwiegend abgedeckt. Mit dem Postulat werden offene Türen eingerannt.
Der Bundesrat plädiert dafür, dass zunächst die Ergebnisse seiner Strategie abgewartet werden, und beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.