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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2013-06-12

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 will der Bund nicht nur die neuen erneuerbaren Energien mittels kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) fördern, sondern auch Rahmenbedingungen schaffen, um die fossilen Brennstoffe, welche ohnehin verbraucht werden, wesentlich effizienter zu nutzen. Eine Möglichkeit dazu bieten die Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen), meistens in wärmegeführten Betrieben, welche fossile Brennstoffe verbrauchen und mittels Wärme-Kraft-Kopplung nicht nur Wärme abgeben, sondern auch elektrischen Strom produzieren.

Das Kommissionspostulat, das die UREK des Nationalrates mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen hat, möchte die Verbesserung der Rahmenbedingungen prüfen lassen, insbesondere die Rückerstattung der CO2-Abgabe, wenn WKK-Anlagen besonders energieeffizient sind und einen energetischen Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent erreichen. Dabei sind die Mindestanteile von Wärmeproduktion und elektrischer Energie noch zu definieren. Das zusätzliche Potenzial für elektrische Energie beträgt für die Zukunft, je nach Schätzung, zwischen 5 und 10 Terawattstunden pro Jahr. Das sind etwa 10 bis 15 Prozent des heutigen Stromverbrauches. Das sind erhebliche Mengen, welche, auch im Zusammenhang mit der Gesamtenergiestrategie, vor allem im Winter anfallen würden, nämlich dann, wenn die Fotovoltaik nur geringe Strommengen produziert.

Es geht hier also nicht darum, dass wir mit WKK Reservekapazitäten für elektrische Energie ausbauen und dann noch Wärme produzieren wollen, sondern umgekehrt: Es geht vor allem um die Wärmeproduktion, die man viel besser optimieren kann und muss, indem man eine bessere Effizienz bei fossilen Brennstoffen erreicht. Das kann und wird auch gleichzeitig einen massiven Schub bei der gesamten Energieeffizienz auslösen, denn im fossilen Bereich haben wir mit Abstand das grösste Energieeffizienzpotenzial.

Der Bundesrat schreibt, dass kleinere WKK-Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 Megawatt noch nicht wirtschaftlich betrieben werden können; das ist richtig. Er erwägt beispielsweise, die Netzbetreiber über das neue Energiegesetz zu verpflichten, den Strom aus WKK zu einem einheitlichen WKK-Einspeisetarif abzunehmen. Das wäre praktisch eine neue KEV für fossile Produktion. Darin wären dann auch die Kosten für die CO2-Kompensation einzurechnen. Aufgrund der sehr negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum neuen Energiegesetz ist es aber absehbar, dass es keinen Sondertarif für WKK-Anlagen geben wird.

Umso mehr muss die Frage geprüft werden, ob die WKK-Anlagen von der CO2-Abgabe und der CO2-Kompensationspflicht befreit werden, damit sie wirtschaftlich in den nächsten Jahren überhaupt eine Chance haben. Diese Frage beinhaltet den Prüfauftrag der Kommission an den Bundesrat. Eine Beantwortung, Frau Bundesrätin Leuthard, kann ja dann im Rahmen der Energiestrategie 2050 erfolgen.

Falls weder der Fördertarif noch die Befreiung von der CO2-Abgabe beschlossen werden, wird die Wirtschaftlichkeit auch wegen der steigenden CO2-Abgabe weiter verschlechtert, und der Zubau von Anlagen wird praktisch verhindert. Als Resultat wird ein starkes Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an Fotovoltaik im Sommer und der starken Nachfrage, vor allem im Winter, entstehen.

Es gibt aber noch einige andere gute Gründe für die Prüfung der Entwicklung von Wärmekraftkoppelung:

WKK-Anlagen sind sehr dezentral, sie liefern Energie am Ort des Verbrauchs - für Industrie, städtische Fernwärmenetze, aber auch für kleinere kommunale Nahwärmeverbunde und Einzelprojekte. WKK-Anlagen tragen deshalb zur Entlastung des Stromnetzes und zur regionalen Wertschöpfung bei.

WKK-Anlagen sind energiesparend. Die dezentrale Stromeinspeisung mittels WKK und gleichzeitiger Abwärmenutzung erreicht einen hohen Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent und mehr. Die eingesetzte Primärenergie, und das ist entscheidend, wird viel besser genutzt, und damit wird Energie gespart.

WKK-Strom ist auch klimaschonend. Dank der hohen Effizienz trägt nämlich die WKK wesentlich dazu bei, dass die CO2-Reduktionsziele durch Nutzung von Abwärme besser erreicht werden können. Am effektivsten geschieht dies, indem Ölheizungen ersetzt werden; das kann man bei neuen Investitionsentscheiden machen. Die bestehende Gasinfrastruktur kann zudem mittelfristig auch für erneuerbare Gase genutzt werden.

WKK-Strom ist auch flexibel, ist bei Bedarf rund um die Uhr verfügbar. Grundlastfähiger und regelbarer WKK-Strom kann vor allem im Winterhalbjahr - das ist entscheidend - zum provisorischen Bestandteil der Schweizer Stromversorgung werden. Durch die Speicherfähigkeit von Gas- und Wärmenetzen, an welche WKK-Anlagen in der Regel angebunden sind, können auch kurzfristige Stromspitzen ausgeglichen werden, und die Netzstabilität kann erhöht werden.

WKK-Anlagen sind aber auch nachhaltig, denn sie sind das Bindeglied zwischen Strom- und Gasnetz. Damit werden langfristig werterhaltende Investitionen in die Netzkonvergenz getätigt, nämlich zwischen Strom-, Gas- und Wärmenetz. Erst dadurch können Synergien in der dezentralen Erzeugung, etwa der saisonale Ausgleich zwischen WKK und Fotovoltaik, optimal genutzt werden.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen im Namen der Kommissionsmehrheit, das Kommissionspostulat und damit den Prüfungsauftrag - wir reden hier von einem Prüfungsauftrag an den Bundesrat - anzunehmen.