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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-20

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst etwas klarstellen: Die Formulierung des Bundesrates zielt grundsätzlich auch darauf ab, dass eine formelle gesetzliche Grundlage notwendig ist. Entsprechend wird das auch in der Botschaft dargelegt. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere auch Datenschutzgründe.

Zur Frage von Herrn Seiler, ob man nicht in der Zivilstandsverordnung umfassend festlegen könne, wer ein Zugriffsrecht hat: Das ist heute schon so, aber die Kantone brauchen einen Vorbehalt für ihre spezifischen Bedürfnisse. Das ist eigentlich in diesem Zusatz festgelegt, um den es hier geht. Als Beispiel kann ich Ihnen die Mitteilung von Geburten an die kantonale Säuglingsfürsorge nennen. Das gibt es nicht in jedem Kanton; hier müssen eben kantonale Vorbehalte möglich sein. Aber auch die Formulierung des Bundesrates geht - wie die Formulierung des Ständerates, zu welcher Ihre Kommission Zustimmung beantragt - davon aus, dass grundsätzlich eine formelle gesetzliche Grundlage notwendig ist.

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