Baader Caspar · Nationalrat · 2013-06-12
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-12
Wortprotokoll
Ich halte an dieser Motion für eine Anpassung des Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung in Richtung effizienter Stromproduktionsformen fest. Eigentlich verstehe ich nicht, wieso der Bundesrat diese Motion ablehnt und gleichzeitig schreibt, er wolle "das [PAGE 960] weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen". Grundsätzlich sollten doch alle - auch Sie, Frau Bundesrätin -, die an den erneuerbaren Energien ein Interesse haben und dafür einstehen, ein Interesse daran haben, dass pro eingesetztem Franken eine maximale Stromproduktion erzielt wird. Dies würde die Akzeptanz der erneuerbaren Energien wesentlich steigern.
Das Beispiel Deutschland zeigt, dass bei einem nicht auf Effizienz ausgerichteten Fördersystem die Stromproduktion erstens teurer wird und zweitens unberechenbarer - sobald zu viel witterungsabhängige Energie produziert wird. Das Beispiel Deutschland zeigt auch, dass die ineffiziente Förderung zu staatlich geförderten Überschüssen führt und zurzeit zu einem Strompreiszerfall. Statt dass die Nutzer den Strom über den Preis finanzieren, wird der Strom via Steuern über den Staat finanziert. Das führt zum heutigen Strompreiszerfall beziehungsweise zur heutigen Preisverzerrung. Wir sind in der Schweiz auf dem besten Weg, uns aus ideologischen Gründen in die gleiche Richtung zu bewegen, statt auch bei den erneuerbaren Energien auf Effizienz zu achten. Deutschland wird nach den Wahlen in diesem Bereich massive Korrekturen vornehmen müssen.
Mit unserer derzeit in Beratung stehenden parlamentarischen Initiative 12.400, dem Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative, planen wir ja bekanntlich ein dreistufiges Fördersystem für Fotovoltaikanlagen: bis 10 Kilowatt, also für Einfamilienhäuser, eine einmalige Vergütung; von 10 bis 30 Kilowatt ein Wahlrecht zwischen einmaliger Vergütung und Einspeisevergütung; über 30 Kilowatt die KEV.
Damit zementieren wir geradezu die ineffizienten Produktionsformen mit Einmalvergütungen für kleine Anlagen und müssen die Obergrenze des KEV-Aufschlages erst noch von 0,9 Rappen um 0,5 Rappen auf 1,4 Rappen pro Kilowatt erhöhen, um für die Einmalvergütungen für die in der Warteschlaufe stehenden Projekte die nötigen Finanzmittel beschaffen zu können.
Wer nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch denkt, muss auch andere Wege prüfen. Ich habe in meiner Motion ein Beispiel aufgeführt, nämlich die Möglichkeit, die Reibungsverluste von Wasserkraftwerken durch Erstellung zusätzlicher Druckleitungsstollen zu reduzieren. Durch solche Massnahmen könnten ohne weitere Umweltbeeinträchtigung, weil dazu auch keine weiteren Wasserfassungen notwendig sind, bis zum Jahr 2035 etwa 500 Gigawattstunden hinzugewonnen werden. Mit einer Ausdehnung des KEV-Modells auf solche Anlagen könnte die Zielerreichung gemäss Energiestrategie 2050 für die Wasserkraft erleichtert werden. Ohne solche Massnahmen werden im heutigen Marktumfeld mit diesen verzerrt tiefen Strompreisen kaum solche Ausbauten realisiert werden.
Ich bitte Sie also: Denken Sie nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch, und nehmen Sie meine Motion an!