Hurter Thomas · Nationalrat · 2013-06-12
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-12
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, nicht nur meine Minderheit zu begründen, sondern - im Sinne der Effizienz - auch die Haltung der SVP-Fraktion zu den anderen Minderheitsanträgen kundzutun. Wie ich bereits im Eintretensvotum erwähnt habe, bittet Sie die SVP-Fraktion, bei Artikel 2 die Minderheit und ansonsten überall die Mehrheit zu unterstützen.
Es geht darum, dass diese Vorlage für die schweizerischen Unternehmen erträglich gehalten wird und dass die Wettbewerbsspiesse gegenüber der EU nicht unnötig gekürzt werden. Zu viel vorauseilender Gehorsam schadet schlussendlich auch der Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene. In dem Sinn gehen hier auch einige Minderheitsanträge viel zu weit und gefährden damit auf längere Sicht die Schweizer Unternehmen.
In Artikel 1 werden die Massnahmen aufgezählt und die Investitionsförderung der Lärmsanierung geregelt. Hier will eine Minderheit dem Rangierverkehr eine besondere Stellung einräumen. Wollte man dies umsetzen, würden die finanziellen Mittel aber bei Weitem nicht ausreichen. Gerade bei Investitionsförderung ist es wichtig, dass dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen wird und nicht in einen Bereich speziell investiert wird. Hier muss unbedingt die Mehrheit unterstützt werden.
Bei Artikel 2 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Der Lärmschutz soll in erster Linie durch Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Fahrbahn erreicht werden. Soweit diese Massnahmen nicht ausreichen, können weitere Massnahmen getroffen werden. Die Fassung der Mehrheit ist zu ultimativ, zu unklar. Die Minderheit will weitere Massnahmen zulassen, aber nur dort, wo es wirklich nötig ist. Zusätzlich ist Artikel 2 Absatz 2 subsidiär zu Artikel 2 Absatz 1. Die Massnahmen in Absatz 1 bezahlen die Eigentümer, die Massnahmen in Absatz 2 bezahlt die öffentliche Hand. Mit der jetzt vorliegenden Mehrheitslösung könnte sich der Eigentümer der Verantwortung entziehen. Deshalb ist der Minderheitsantrag die bessere Variante. Es ist keine Aufweichung, es ist eine Klärung der Situation.
Bei Artikel 4 will eine Mehrheit die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auf den 1. Januar 2020 festlegen. Diese Zielsetzung ist mehr oder weniger mit der EU abgestimmt. Deshalb wird in Absatz 4 auch die Möglichkeit eingeräumt, dass der Bundesrat aus wichtigen Gründen die Inkraftsetzung um höchstens zwei Jahre verschieben kann. Diese Möglichkeit muss aus zwei Gründen so belassen werden: Einerseits muss man auf die Verzögerung innerhalb der EU reagieren können, andererseits braucht die Branche auch genügend Gelegenheit und Zeit, um zu reagieren. Schlussendlich geht es hier um Wettbewerb. Wenn dieser beeinflusst wird, dann haben die Schweizer Unternehmen eine schlechtere Position innerhalb Europas. Ich bitte Sie deshalb, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Ich komme noch zur Vorlage 2, dem Bundesbeschluss: Hier wird die SVP-Fraktion den Finanzrahmen von 1,515 Milliarden Franken unterstützen. Dieser ist absolut genügend, das wurde uns auch von der Verwaltung mehrmals gesagt. Es ist daher unnötig, dass dieser Verpflichtungskredit um über 300 Millionen Franken aufgestockt wird.