Grossen Jürg · Nationalrat · 2013-06-12
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-12
Wortprotokoll
Für uns Grünliberale ist das Ziel der Vorlage, die Lärmemission der Eisenbahn zu senken, selbstverständlich unbestritten. Sowohl die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 wie auch die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur sind dafür zielführende Instrumente.
Wir stehen klar dafür ein, dass die Emissionsgrenzwerte für Güterwagen auf dem Normalspurnetz ab dem 1. Januar 2020 gelten. Diese Emissionsgrenzwerte ergänzen das bestehende wirtschaftliche Anreizsystem zur Umrüstung des Rollmaterials ideal. Wir sind uns bewusst, dass mit diesen Grenzwerten Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen faktisch verboten werden. Das ist aber mit den vorgesehenen Übergangsfristen absolut vertret- und verkraftbar. Die Graugussbremse ist eine über hundertjährige Technologie, zu der es seit langer Zeit guterprobte und deshalb bereits bewährte Alternativen gibt.
Weil wir klar für Planungssicherheit und damit für die Einführung der Grenzwerte per 1. Januar 2020 einstehen, lehnen wir den Antrag der Minderheit Graf-Litscher ab, welche eine Vorverlegung auf den 1. Januar 2017 verlangt.
Wir wollen dem Bundesrat auch keine vorsorgliche Kompetenz geben, aus wichtigen Gründen das Inkrafttreten der Grenzwerte um höchstens zwei Jahre zu verschieben. Deshalb folgen wir in diesem Punkt ausnahmsweise dem Antrag der Minderheit Hardegger, welche diese Bestimmung aus dem Gesetz streichen möchte.
Wie bereits eingangs erwähnt, unterstützen wir es, dass der Bund Investition und Forschung für besonders lärmarme Technologien im Eisenbahnbereich unterstützt. Wir halten es aber nicht für angemessen, dass der Rangierverkehr im Gesetz besonders herausgestrichen wird, wie es eine Minderheit der Kommission verlangt. Selbstverständlich sind Lärmemissionen des Rangierverkehrs ein Problem, das wir angehen müssen; das gilt aber auch für alle anderen Lärmemissionen.
Beim Verpflichtungskredit unterstützen wir die Variante der Mehrheit. Die Verwaltung hat klar und einleuchtend dargelegt, dass der Finanzrahmen auf die notwendigen Massnahmen abgestimmt ist und die von der Minderheit beantragte Erhöhung des Kredits um 300 Millionen Franken und damit die Angleichung an den ursprünglich geplanten Kredit nicht notwendig ist. Es ist doch angenehm und schön, wenn wir für einmal weniger Geld als ursprünglich geplant ausgeben müssen. Es wäre ein falsches Signal, wenn wir in einem solchen Fall Geld auf Vorrat sprechen würden.
Ausser bei Artikel 4 Absatz 4 werden wir also überall der Mehrheit folgen und das revidierte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen auch in der Schlussabstimmung unterstützen.