Candinas Martin · Nationalrat · 2013-06-12
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab. Ich gehe kurz auf die einzelnen Anträge ein:
Eine Kommissionsminderheit will in Artikel 1 Absatz 2 gesetzlich verankern, dass der Lärmreduktion durch Rangierverkehr besondere Beachtung geschenkt wird. Es herrscht Einigkeit, dass darauf geachtet werden muss. Niemand empfindet Lärm durch Rangierverkehr als angenehm, als Musik. Genau darum wird in diesem Gesetz die Investitionsförderung für besonders lärmarme Technologien geregelt. Die Rangiertätigkeit gehört unseres Erachtens auch dazu. Darum lehnen wir diesen Zusatz ab.
Eine andere Kommissionsminderheit möchte Artikel 2 Absatz 2 aufweichen. Der Bundesrat will verbindlich festlegen, dass Massnahmen zu treffen sind, wenn der Lärmschutz durch Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Fahrbahn nicht ausreichen. Die Kommissionsminderheit Hurter Thomas will die Muss- durch eine Kann-Formulierung ersetzen.
In Artikel 4 Absatz 3 wird die Einführung der Emissionsgrenzwerte für Güterwagen auf den 1. Januar 2020 festgelegt. Eine Kommissionsminderheit will sie bereits per 1. Januar 2017 einführen. Die CVP/EVP-Fraktion ist sich bewusst, dass Massnahmen möglichst umgehend erfolgen sollen. Trotzdem muss man den Bahnen auch eine gewisse Zeit für die Massnahmen zur Emissionsbegrenzung geben. So soll der Bundesrat auch die Möglichkeit haben, aus wichtigen Gründen das Inkrafttreten der Grenzwerte um höchstens zwei Jahre zu verschieben. Wir erwarten aber ganz klar, dass diese Möglichkeit nicht leichtfertig angewendet wird.
Und nun noch zur Finanzierung: Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollen für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen einen Verpflichtungskredit von 1,515 Milliarden Franken bewilligen. Die Kommissionsminderheit möchte den Betrag um über 300 Millionen erhöhen. Das können wir nicht unterstützen.
Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, jeweils im Sinne von Bundesrat und Kommissionsmehrheit zu stimmen.