Heim Bea · Nationalrat · 2013-06-12
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12
Wortprotokoll
Der Ständerat hat uns verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Er möchte eine Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes. Wir haben das Geschäft in der Wintersession beraten. Es blieben damals sieben Differenzen. Der Ständerat ist dann in drei Punkten dem Nationalrat gefolgt. Nach Beratungen von beiden Räten in der Frühjahrssession im März hat der Ständerat das Geschäft am 10. Juni 2013 ein weiteres Mal diskutiert. Er ist bei allen Differenzen den letzten Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, mit zwei Ausnahmen.
Die eine Ausnahme betrifft Artikel 107. Da hat der Ständerat ursprünglich eine Aufwertung der parlamentarischen Initiative vorgeschlagen; er nannte es jedenfalls so. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag aber als unnötige Erschwernis der parlamentarischen Arbeit kategorisch ab. Was nun in Artikel 107 noch als Differenz vorliegt, hat eigentlich für die Praxis keine Bedeutung. Es gleicht eher einer redaktionellen Änderung, die im Endeffekt dem Status quo entspricht.
Anders zu werten ist aus Sicht der SPK des Nationalrates die Differenz in Artikel 6 Absatz 4. Hier geht es eigentlich um eine Abwägung zwischen Qualität und Quantität parlamentarischer Arbeit. Der Ständerat fordert, dass umstrittene Vorstösse mündlich zu beraten sind. Er möchte für seine Meinungsbildung die Argumente des Nationalrates kennen und somit in Kenntnis von Pro und Kontra entscheiden können - bei umstrittenen parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten. Darum sollen in Zukunft bei umstrittenen Vorstössen mindestens die Urheberin oder der Urheber und jenes Ratsmitglied, welches zuerst die Ablehnung beantragt hat, ihre Argumente hier im Rat darlegen.
Das ist ja eigentlich nachvollziehbar und verständlich. Ebenso nachvollziehbar ist es, dass unser Rat - um dem Wunsch des Ratsbüros entgegenzukommen, aber auch aus Effizienzgründen angesichts der grossen Zahl von Vorstössen - im Rahmen einer aktuellen oder einer organisierten Debatte maximal 20 Vorstösse zum selben Thema in die Beratung mit einbeziehen wollte.
Ich sage "wollte", denn nachdem der Ständerat in wesentlichen Punkten auf die Linie unseres Rates eingeschwenkt ist, beantragt Ihnen die Staatspolitische Kommission einstimmig, sich bei Artikel 6 Absatz 4 dem Ständerat anzuschliessen. Das heisst Ja zur mündlichen Beratung umstrittener Vorstösse und Ja zum Rederecht der Urheberin oder des Urhebers sowie des opponierenden Ratsmitglieds. Damit können im Endeffekt zwar etwas weniger Vorstösse behandelt werden, dafür werden minimale Anforderungen an die Qualität der parlamentarischen Beratung erfüllt. Weniger ist eben manchmal mehr. Das bedeutet aber auch die Streichung der Möglichkeit, in einer organisierten Debatte eine grosse Zahl von Vorstössen zu erledigen. Und es bedingt zwei Anpassungen bei Vorlage 3, im Geschäftsreglement unseres Rates.
Bleibt hingegen unser Rat bei seinem Beschluss, bleibt die Differenz als einzige bestehen, und eine Einigungskonferenz muss entscheiden, in der sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse möglicherweise der Ständerat durchsetzt. Obsiegt heute gemäss dem Antrag der Staatspolitischen Kommission der Beschluss des Ständerates, verlangt dies wie gesagt zwei Anpassungen im Geschäftsreglement unseres Rates, und zwar bei Artikel 30a, aktuelle Debatte, und bei Artikel 47, organisierte Debatte.
Zusammenfassend gesagt, beantragt Ihnen die Staatspolitische Kommission beim Parlamentsgesetz also diskussionslos und einstimmig: Zustimmung zum Beschluss des Ständerates bei Artikel 6 Absatz 4 und bei Artikel 107.