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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2013-06-12

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, komme ich aus einer Region, die mit dem Bau von einem, vielleicht sogar zwei Endlagern für radioaktive Abfälle rechnen muss. Ich bin daher speziell interessiert; ich bin auch Mitglied der Regionalkonferenz Südranden, einer Institution des Partizipationsverfahrens. In dieser Regionalkonferenz beschäftigen wir uns intensiv mit den sozioökonomischen Folgen, die ein solches Endlager haben könnte, und in diesem Zusammenhang eben auch mit der Frage allfälliger Abgeltungen oder Entschädigungen.

Die Feststellungen, die wir im Rahmen dieser Diskussionen bisher machen mussten, sind widersprüchlich und unbefriedigend. Zum einen versprechen sowohl die Nagra als auch das Bundesamt für Energie schriftlich und mündlich Abgeltungszahlungen in der Grössenordnung von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig lässt das gleiche Bundesamt für Energie Studien machen, die einer Region mehr Vorteile als Nachteile voraussagen, wenn es denn einmal dort ein Endlager geben sollte. Damit ist natürlich die Frage nach Abgeltungen oder Entschädigungen schon behandelt; für Vorteile wird man ja nicht entschädigt.

Die Methodik, die das Bundesamt anwendet, ist sehr fragwürdig, weil es willkürlich Indikatoren für die sozioökonomische Entwicklung auswählt; es nimmt die einen, die sogenannt objektivierbaren, und die anderen nicht. Weil der Kanton Schaffhausen diese Mängel auch gesehen hat, hat er bei Expertenunternehmungen selber Studien in Auftrag gegeben, um auf der Grundlage von anderen Indikatoren Prognosen erstellen zu lassen, unter anderem die Auswirkungen auf die Immobilienpreise oder die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Dies sind beides Indikatoren, die das Bundesamt für Energie nicht untersuchen lassen will.

Die Ergebnisse dieser Studien sind eindeutig. Die Region müsste mit einem Wertzerfall auf dem privaten - allein auf dem privaten! - Immobilienbestand von bis zu 9 Prozent rechnen; das wären in unserem Kanton 1 bis 2 Milliarden Franken. Sie müsste auch mit reduzierten Steuereinnahmen als Folge einer gedämpften Bevölkerungsentwicklung von 3 bis 7 Prozent rechnen. Ob das so eintreten wird, weiss niemand, aber das ist mindestens so plausibel wie die Voraussagen der BFE-Studien. Beides wären markante Schäden, wären markante Nachteile, die die Frage aufwerfen: Hätte dann eine Region, die solche Nachteile erleiden müsste, ein Recht auf Abgeltung? Die Antwort auf diese Frage ist ganz klar: Nein, wir hätten kein Recht auf Abgeltung. Das hat mir der Bundesrat hier in diesem Saal auf eine entsprechende Frage während einer Fragestunde bestätigt. Das aber ist komplett unbefriedigend, und das ist der Grund, warum es diese parlamentarische Initiative gibt. Natürlich wissen wir heute nicht genau, welche sozioökonomischen Folgen ein Endlager haben wird. Es ist aber gut möglich, dass es erhebliche Nachteile sein könnten. Das klarste Indiz für diese Annahme ist ja, dass sowohl das Bundesamt für Energie als auch die Nagra mit Abgeltungsversprechen operieren.

Da die Dinge so unklar sind und es andererseits klar ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Abgeltung gibt, braucht es meiner Meinung nach saubere Rechtsgrundlagen, so, wie wir sie bei den nuklearen Schäden haben, die von einem Endlager ausgehen können. Dort gibt es einen Rechtsanspruch. Wir haben es auch bei Schäden an den Hoheitsrechten der Kantone. Dort gibt es einen Rechtsanspruch. Für die sozioökonomischen Konsequenzen gibt es bisher keinen.

Genau das verlangt meine parlamentarische Initiative. Wir wollen eine rechtliche Garantie für Abgeltungen im Fall, dass es zu diesen nachteiligen ökologischen und demografischen Entwicklungen kommen würde. Wir wollen eine Entschädigungspflicht festschreiben, und wir wollen festgeschrieben haben, dass die Betreiber eines atomaren Endlagers entschädigungspflichtig sind und dafür finanzielle Vorsorge treffen müssen. Das ist das Mindeste, was wir einer Region schulden, die ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgebrummt bekommt.

Ich bitte Sie daher, sowohl meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben als auch das Postulat der Kommission anzunehmen.