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Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-06-12

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte einfach noch einmal präzisieren, dass wir die drei Begriffe "Schadenersatz", "Kompensationsmassnahmen" und "Abgeltungsmassnahmen" auseinanderhalten müssen.

Der Schadenersatz ist im Haftpflichtrecht klar geregelt. Allfällige Kompensationsmassnahmen sind im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Abgeltungsmassnahmen sind andeutungsweise, aber nicht fix geregelt; sie sind nur angedeutet. Deshalb sind hier Fragen offen.

Die parlamentarische Initiative will bereits jetzt eine Gesetzgebung starten. Die Kommission ist der Meinung, dafür sei es zu früh. Das Postulat sollte zuerst Fragen beantworten und klären, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wenn ja, welcher. Ich möchte das an zwei Beispielen erläutern, die jetzt die Initianten angeführt haben.

Erstes Beispiel sind die Minderwerte der Liegenschaften. Offenbar besagt eine Studie, dass Minderwerte vorliegen. Sollten effektive Minderwerte entstehen, wäre das möglicherweise ein direkter Schaden; dieser Nachweis wäre aber nicht leicht zu erbringen. Wenn dieser zu erbringen wäre, bestünde eine Schadenersatzpflicht. Wenn nein, wird es schwierig und geht in Richtung Kompensation oder Abgeltungsmassnahmen.

Hier besteht wieder der Bezug zum Fluglärm: Beim Fluglärm hat man auch Studien erstellt, wonach zusätzlicher Fluglärm zu einer Entwertung der Liegenschaften führt. Leider war diese Entwertung aber in den Fakten nicht nachweisbar: Die Preise sind weiter angestiegen. Offenbar konnte man dies trotz Studien, die es nachgewiesen haben, letztlich in der Realität nicht nachweisen. Es gab keinen Schadenersatz, aber es sind ganz klar eine Einschränkung und eine negative Auswirkung da.

Das zweite Beispiel sind die Bioprodukte: Dort wird kaum ein Schaden nachweisbar sein, weil die Bioprodukte kaum mit Schadstoffen belastet sind. Dort geht es ganz klar darum, dass es letztlich sozioökonomische Effekte sind: Man kauft dieses Gemüse vielleicht nicht, weil es stigmatisiert ist. Da stellt sich die Frage: Erfordert dies eine [PAGE 952] Kompensationsmassnahme, die im Sachplan vorgesehen ist? Dann wäre gemäss Einschätzung der Kommission kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben. Aber wenn es eine Abgeltungsmassnahme ist, was durchaus sein könnte, dann ist unklar, ob die gesetzliche Grundlage und der Sachplan genügen. Deshalb ist es wichtig, dass mit diesem Postulat jetzt diese Fragen geklärt werden. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen zu klären, damit wir nachher wissen, was wir regeln, und jetzt nicht eine Gesetzgebung machen, ohne zu wissen, welche Probleme wir wirklich haben und wie wir sie regeln müssen.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg keine Folge zu geben, aber das Postulat anzunehmen.

[VS]

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