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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-04-17

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-04-17

Wortprotokoll

Die Initiative will über eine Änderung der Bundesverfassung die Finanzierung der Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung streichen. Artikel 117 der Bundesverfassung soll dahingehend geändert werden, dass unter Vorbehalt von wenigen Ausnahmen Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium der Krankenpflegeversicherung nicht mehr eingeschlossen sein sollen. Gemäss Artikel 30 des geltenden Bundesgesetzes über die Krankenversicherung übernimmt die obligatorische Krankenversicherung bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft die Kosten für den Eingriff. Franchise und Selbstbehalt müssen von der Versicherten selber übernommen werden. Diese Praxis soll nun ausser Kraft gesetzt werden.

Bundesrat und Kommissionsmehrheit empfehlen dem Volk, die Initiative abzulehnen. Auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin setzt sich, wie sie in einer heute publizierten Stellungnahme festhält, einstimmig für das Beibehalten der geltenden Regelung ein. Anlässlich der Anhörung der Initianten in der SGK kamen nicht nur bei mir Zweifel auf, ob sich die Initiative nicht generell gegen die Abtreibung wendet und die Initianten die Grundsatzdiskussion zur Abtreibung nicht neu führen wollen. Diese Diskussion wurde bereits intensiv geführt, und das Volk stimmte am 2. Juni 2002 der Fristenlösung mit einem überwältigenden Jastimmenanteil von 72 Prozent zu. Übrigens übernimmt auch in katholisch-konservativen Ländern wie Spanien und Portugal der Staat die Abtreibungskosten.

Die Initianten verlangen zwar, die Abtreibung sei privat zu finanzieren, weil man Kosten sparen und Prämien senken müsse. Es wurde aber in der Anhörung auch damit argumentiert, dass man mit seiner Prämie oder mit den Prämien für seine Kinder die Schwangerschaftsabbrüche anderer Personen bezahle. Mit der Initiative würde aber der Solidaritätsgedanke und damit das zentrale Element der obligatorischen Krankenversicherung infrage gestellt. Dann müssten logischerweise auch Folgen von gesundheitsschädigendem Verhalten wie Rauchen oder übermässiges Essen aus dem Grundleistungskatalog gestrichen werden; verschiedene Vorredner haben diese Diskussion bereits eröffnet. Wenn mit versicherungsrechtlichen Sanktionen auf finanziell weniger begüterte schwangere Frauen Druck ausgeübt würde, eine Schwangerschaft auszutragen, würde dies dem Grundgedanken der geltenden, bewährten Fristenregelung widersprechen und diese infrage stellen.

Gleichzeitig würden Anreize für Schwangerschaftsabbrüche auch ausserhalb des gesetzlichen Rahmens oder im Ausland geschaffen. Das wiederum würde das Sicherstellen einer qualitativ hochstehenden medizinischen Behandlung sowie der gesetzlich geforderten Information und Beratung der Schwangeren verunmöglichen. Dieses Abdrängen an den Rand der Legalität birgt auch hinsichtlich der Gesundheit der betroffenen Frauen nichtabwägbare Risiken, da zweifelhafte Methoden und Medikamente eingesetzt werden können. Die Initianten klammern zwar Vergewaltigungsopfer aus, sie haben aber anlässlich der Anhörung in der SGK in keiner Art und Weise auch nur ansatzweise aufzeigen können, wie der Schwangerschaftsabbruch für Opfer einer Vergewaltigung in einer zumutbaren Art und Weise erfolgen könnte.

Im Jahr 2009 wurden laut Bundesamt für Statistik 10 137 Schwangerschaftsabbrüche bei in der Schweiz wohnhaften Frauen vorgenommen. Damit haben wir in der Schweiz, es wurde bereits erwähnt, im Vergleich mit anderen Ländern eine sehr niedrige Abtreibungsrate.

Keiner Frau fällt es leicht, den Entscheid zum Abbruch einer Schwangerschaft zu fällen, denn rückgängig gemacht werden kann die Abtreibung nicht, und damit muss die Frau ihr ganzes Leben lang klarkommen. Ein derart schwieriger Entschluss darf auf keinen Fall zu einer finanziellen Frage verkommen. Genau das wäre aber der Fall, wenn die Initiative angenommen würde. Die Kosten für Abtreibungen zulasten [PAGE 663] der obligatorischen Krankenpflegeversicherung belaufen sich jährlich auf etwa 8 Millionen Franken, dies bei Bruttoleistungen der Krankenversicherer von knapp 25 Milliarden Franken im Jahr 2011. Umgerechnet ergibt dies rund 1 Franken je Jahresprämie. Zur Erinnerung: Ebenfalls bezogen auf das Jahr 2011 betrug die durchschnittliche Jahresprämie 2990 Franken. Der Anteil der Kosten der Abtreibungen im Vergleich zu den übrigen Gesundheitskosten ist geradezu marginal. Wenn der Zugang zum Abbruch erschwert wird, bewirkt dies Folgekosten für das Gesundheitssystem - Folgekosten, welche die angestrebten Einsparungen zunichtemachen werden.

Wir Grünliberalen sind durchaus bereit, über Massnahmen zur Reduktion der Gesundheitskosten zu diskutieren und auch den Katalog der Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung zu überprüfen. Der Ansatz der vorliegenden Initiative ist aber weder gesundheitspolitisch noch betreffend die Kosten zielführend.

Zusammenfassend halte ich fest: Eine Annahme der Initiative hätte gefährliche soziale und gesundheitspolitische Auswirkungen und würde die Gesundheitskosten nicht effektiv senken. Die Grünliberalen folgen deshalb der Mehrheit der Kommission und empfehlen die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" zur Ablehnung.