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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-04-17

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-17

Wortprotokoll

Seitens der SVP-Fraktion beantrage ich, die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" zur Annahme zu empfehlen. Die Volksinitiative will erreichen, dass die Kosten von Abtreibungen nicht mehr aus der obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden. Das verlangt sie zu Recht. Auch wenn Krankheit, Unfall und Mutterschaft von der sozialen Krankenversicherung abgedeckt werden sollen: Schwangerschaft an sich ist sicher keine Krankheit und deshalb auch nicht im KVG-Obligatorium aufzuführen.

Ich halte gleich zu Beginn meiner Ausführungen fest, dass es den Initianten weder um eine Infragestellung der Fristenlösung geht noch darum, vom Arzt für die Mutter als medizinisch notwendig attestierte Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die Opfer von Straftaten, die zu einer Schwangerschaft geführt haben.

Ich bin mir bewusst, dass die aktuelle Diskussion in einem ethisch komplexen und deshalb auch emotionalen Rahmen geführt wird. Es geht selbstverständlich auch um Ethik, um Werte und um die Würde der Mutter. Ebenso aber geht es um das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes. Ich bitte Sie, in dieser Diskussion neben der Mutter auch das ungeborene Kind im Auge zu behalten.

In diesem Zusammenhang muss ich festhalten, dass die gestern seitens der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in unsere Mailboxen geflatterte Stellungnahme wohl breit und ausführlich auf die Anliegen der Mütter eingeht, aber mit keinem Wort auf die ethischen Grundsätze gegenüber dem ungeborenen Kind. Das ist für mich sehr erstaunlich, aber auch aufschlussreich.

Ein Wort zur Kritik, die Initiative sei unklar, widersprüchlich oder gar unredlich: Ich weise diese Kritik zurück. Es geht der Initiative um die Verankerung eines Grundsatzes in der Verfassung. Die Ausgestaltung der Umsetzung des Verfassungsartikels im Gesetz ist ein zweiter Schritt und eine zweite Aufgabe. Dort sind die seltenen Ausnahmen, wie sie auch im Initiativtext festgehalten sind, zu spezifizieren.

Was der Grundsatz sein soll, den die Initianten fordern, ist ausreichend klar: Mit dem Wunder des Lebens, also der Zeugung neuen Lebens, ist nicht leichtfertig umzugehen. In der heutigen Zeit bestehen in aller Regel genügend Wissen, genügend Aufklärung und genügend Möglichkeiten, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Mit der Aufklärung und der Prävention sind auch die Ansprüche an die Eigenverantwortung gegenüber der Verhütung für beide beteiligten Partner gestiegen. Aus der heutigen Sicht wage ich es auch auszusprechen: Wer schwanger ist, ist im Grunde selber dafür verantwortlich, mindestens - und das ist die Einschränkung - insoweit, als es dann schon besondere Umstände braucht, um das Abtöten des aufkeimenden neuen Lebens zu rechtfertigen. Mit der heutigen Regelung und der generellen Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche im KVG wird diesem Aspekt zu wenig Rechnung getragen. Wer also privat verantwortlich ist, soll die Konsequenzen seines Handelns nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.

Damit kommen wir zum Argument, dass die Gesamtheit der Prämienzahler die Abtreibungskosten zu tragen hat, immerhin 8 bis 20 Millionen Franken pro Jahr. Selbst wenn sie die heutige Abtreibungspraxis in keiner Art und Weise mit ihrem Glauben und mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen die Prämienzahler diese Abtreibungen berappen. Ich bin meinerseits überzeugt, dass aus Respekt vor der Glaubens- und Gewissensfreiheit eben dieser Prämienzahler dieses Anliegen zu respektieren ist.

Ich habe soeben das Einsparpotenzial bei den Kosten im Gesundheitswesen erwähnt, diese 8 bis 20 Millionen Franken, die eingespart werden könnten. Ich habe die Initiativgegner in den vorgängigen Voten gehört, die gesagt haben, das sei nichts weiter als ein Tropfen auf den heissen Stein. Ich frage dann einfach zurück: Was ist Ihnen denn das ungeborene Leben wert? Lässt sich das wirklich nur mit dem reinen medizinischen Eingriff messen, oder sind auch die Folgekosten zu berücksichtigen? Studien belegen, dass nach einer Abtreibung für die Mutter das Risiko steigt, an Angstzuständen, Depressionen, Alkohol- oder Drogensucht zu leiden, dass aber auch die Suizidgefahr steigt. Die indirekten Folgekosten für Arzt und Medikamente, für Klinikaufenthalte und Therapien übersteigen damit die direkten Abtreibungskosten um ein Vielfaches.

Ich bringe jetzt noch ein weiteres Argument, das vielleicht für mich etwas untypisch ist, nämlich das Argument des Europäischen Gerichtshofs. Das mache ich aber auch nur darum gerne, weil ich den Gegnern der Initiative die ansonsten von ihnen verwendeten Argumentationslinien gerne einmal unter die Nase reibe. Ich habe das nicht nur bei den indirekten Folgekosten getan, sondern tue dies auch anhand des aktuellen Entscheids des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2011, mit dem Patente auf embryonalen Stammzellen verboten wurden - dies mit dem Hauptargument, dass jeder Embryo, vom Moment der Befruchtung an, als menschliches [PAGE 665] Wesen zu beurteilen sei. Damit verdient auch jeder Embryo den maximalen Schutz der Menschenwürde. Daraus lässt sich wiederum schliessen, dass die Auslöschung menschlichen Lebens nicht durch eine obligatorische staatliche Versicherung finanziert werden darf und dass auch niemand gezwungen werden kann, das auch noch gegen seinen eigenen Willen mitzufinanzieren.

Ich betone es nochmals: Die Initiative steht der Fristenlösung, die das Volk gutgeheissen hat, nicht entgegen, aber die Schwelle zum Entscheid, eine Schwangerschaft abzubrechen, wird erhöht. Heute ist diese Schwelle niedrig, und zwar nicht nur aus finanziellen Erwägungen, sondern insbesondere auch wegen der psychologischen Legitimation, die mit dem KVG-Obligatorium eben auch verbunden ist.

Wer dagegen argumentiert, die Abtreibungskosten, die selbst zu tragen wären - wir reden konkret von 600 bis 1500 Franken, je nachdem, ob es sich um einen medikamentösen oder einen chirurgischen Schwangerschaftsabbruch handelt -, würden die Betroffenen in den finanziellen Ruin treiben und sie zu hoffnungslosen Sozialfällen machen, der redet auch am Problem vorbei. Es bleibt eine Frage des Gewissens, der Verantwortung und der Kultur - auch in sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, zum Beispiel bei in der Schweiz lebenden Ausländerinnen. Dass in dieser Bevölkerungsschicht dreimal mehr Abtreibungen vorgenommen werden, ist ein vom Bundesamt für Statistik belegter Fakt. Wenn in dieser ausländischen Bevölkerung kulturelle Vorbehalte gegenüber Verhütungsmitteln und gegenüber Verhütungsmethoden bestehen, dann ist die KVG-finanzierte Abtreibung sicher nicht das richtige Gegenmittel.

Die Initianten fordern, die Hürden für die Abtreibung seien zu erhöhen - aus Respekt vor dem ungeborenen Leben, aus Respekt vor der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Mitprämienzahler, aus Respekt vor der Eigenverantwortung der zeugenden Eltern. Es ist der Wille der Initianten, damit weder neues Leid noch soziale Not zu verursachen. Deshalb sollten seltene Ausnahmen vorbehalten bleiben. Ansonsten ist die Abtreibungsfinanzierung aber eine Privatsache.

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