Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2013-04-17
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-17
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt dieses Volksbegehren ab und empfiehlt dem Rat, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Vor elf Jahren hat das Schweizervolk der Fristenregelung praktisch mit einer Dreiviertelmehrheit zugestimmt. Die Übernahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen dieser Fristenregelung durch die Krankenversicherung war ein integrierter Teil der damaligen Abstimmungsvorlage. Mit der Fristenlösung wollte man nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die finanziellen Hürden für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch beseitigen respektive abbauen.
Die Fristenregelung hat sich bewährt. Sie stellt einerseits die Information und entsprechende Beratung für Schwangere, die einen Abbruch vornehmen wollen, sicher. Dieses System stellt aber vor allem die Qualität der erforderlichen medizinischen Leistungen sicher. Die Fristenregelung sorgt für Rechtssicherheit und schafft klare Bedingungen für den straflosen Schwangerschaftsabbruch, und dazu gehört eben auch die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung.
Mit der von der Initiative geforderten Streichung der Leistungen würden wir das kluge System der Fristenlösung aufbrechen. Der Schwangerschaftsabbruch würde wieder zu einer wirtschaftlichen Frage, was fatal wäre. Es entstünden zudem Anreize, Schwangerschaftsabbrüche ausserhalb des gesetzlichen Rahmens und der heutigen medizinischen Anbieter vorzunehmen. Damit könnten wir auch nicht mehr flächendeckend die erforderliche medizinische Qualität gewährleisten, was für die betroffenen Frauen äusserst riskant wäre.
Die Initianten unterschätzen im Weiteren die finanziellen Folgen solcher Fehlentwicklungen, denn die Kosten von gesundheitlichen Schädigungen, die durch günstige, aber illegale oder medizinisch mangelhafte Eingriffe entstehen könnten, müsste zwangsläufig wiederum die obligatorische Krankenversicherung tragen. Mit anderen Worten: Die Initiative sorgt nicht für Kostensenkungen, sondern sie riskiert Mehrkosten, welche im Sinne des Solidaritätsprinzips der Grundversicherung wiederum alle Prämienzahler zu tragen hätten.
Als Vorkämpfer für eine liberale Gesellschaftsordnung sind wir dezidiert der Meinung, dass die Kosten eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs eine möglichst untergeordnete Rolle spielen sollten. Vielmehr müssen bei diesem nach wie vor schwerwiegenden Entscheid für eine Frau oder für ein Paar moralische, sozialethische und auch religiöse Überlegungen im Vordergrund stehen. Nur in diesem Kontext soll und muss die Frau letztlich eigenverantwortlich entscheiden, wie sie mit einer ungewollten Schwangerschaft umgehen will. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, den Betroffenen in diesem in jedem Fall schwierigen Prozess so gut als möglich beizustehen.
Die Initianten wollen mit ihrer Forderung zwei Hauptziele erreichen: Kostenersparnis und Senkung der Prämien bei der obligatorischen Grundversicherung sowie Reduktion der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche. Mit der Umsetzung dieses Volksbegehrens wird keine Senkung der Gesundheitskosten erfolgen. Die Schwangerschaftsabbrüche belasten die obligatorische Grundversicherung mit einem ganz marginalen Anteil; wir haben es schon gehört. Mit anderen Worten: Wir sprechen hier von einer Grössenordnung von 0,03 Prozent, die absolut zu vernachlässigen ist. Die Initianten blenden in diesem Zusammenhang auch aus, dass die betroffenen Frauen über Franchise und Selbstbehalt bereits heute einen grossen Anteil der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs selber tragen.
Bei der Einführung der Fristenlösung haben die Gegner vor einer massiven Zunahme der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche gewarnt. Trotz dieser sehr liberalen Lösung und trotz der erfolgten Bevölkerungszunahme ist die Zahl der Abtreibungen in unserem Land seither nicht gestiegen. Sie entwickelt sich stabil und weist sogar eine sinkende Tendenz auf. Die Schweiz weist im europaweiten Vergleich wohl nicht zuletzt dank einer vorbildlichen Prävention die niedrigste Abbruchrate auf, das heisst, dass die Initiative auch in diesem Bereich nichts bewirken würde.
Im Besonderen setzt die Initiative gesellschaftspolitisch ein völlig falsches, ja gefährliches Zeichen, indem sie den straflosen Schwangerschaftsabbruch als etwas Verwerfliches stigmatisiert. Sie untergräbt damit auch den Weg der Fristenlösung, was nicht nur unnötig, sondern gefährlich ist.
Die FDP-Liberale Fraktion ersucht Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.