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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2013-04-17

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-17

Wortprotokoll

Nach der Annahme der Fristenlösung mit 72,2 Prozent der Stimmen und der gleichzeitigen massiven Ablehnung der Volksinitiative "für Mutter und Kind" mit 81,8 Prozent der Stimmen am 2. Juni 2002 wurden wir in diesem Rat mit verschiedenen Motionen konfrontiert. Dies ist ein indirektes Zeichen dafür, dass die Initianten den demokratisch legitimierten Entscheid von Volk und Ständen nicht wirklich akzeptieren wollen. Mit der Initiative nehmen sie nun unterschiedliche Bewertungen des [PAGE 666] Schwangerschaftsabbruchs vor - eine strafrechtliche und eine versicherungsrechtliche -, obschon wir bereits 1982 die Kassenpflichtigkeit von straflosen Schwangerschaftsabbrüchen eingeführt haben.

Ich möchte hier nicht auf die ökonomischen und medizinischen Gründe eingehen, weil ich davon ausgehe, dass viele noch zu diesen Gründen sprechen werden. Vielmehr möchte ich einen Akzent auf die ethischen Fragen setzen. Denn Ethik ist auch in diesem Kontext, auch in der heiklen Frage eines angemessenen Umganges mit Leben und Tod, eng mit Gemeinschaftsvorstellungen verbunden.

Lassen Sie mich kurz auf die von den Initianten angegebenen Ziele eingehen. Wir haben es zuvor von Herrn Bortoluzzi und Herrn de Courten gehört, aber wir können es auch nachlesen: Die Initianten wollen eine "Stärkung der Freiheit des Einzelnen". Die Stärkung der Freiheit impliziert die Stärkung der Selbstkompetenz und die Gewährung von Handlungsmöglichkeiten. Konkret bedeutet dies, dass die Freiheit nur in Verantwortung wahrgenommen werden kann, wenn wir Menschen dazu befähigen und ihnen Optionen zur Verfügung stellen. Freiheit ist also kein absoluter Begriff. Er ist auch immer auf eine Gemeinschaft ausgerichtet. Die Verabsolutierung des Begriffes der Freiheit und die Verneinung, die Nichtanerkennung der Abhängigkeit führen in die Sackgasse. Freiheit ohne Einbindung ist kein taugliches ethisches Konzept. Vielmehr fördert eine Verabsolutierung dieses Freiheitskonzeptes, wie es die Initianten vorleben möchten, eine Herauslösung des Einzelnen aus Verpflichtungen und Bindungen. Diese Argumentation der Initianten fördert die Entsolidarisierung und eine Befreiung des Einzelnen von den umfassenden gesellschaftlichen und demokratisch legitimierten Regelungen.

Diese Argumentation fördert zudem, und dies ist auch aus ethischer Sicht höchst problematisch, die Ungleichbehandlung gleicher Tätigkeiten; denn wer nur obligatorisch versichert ist, trägt die Kosten selber, wer sich aber eine Zusatzversicherung leisten kann, kann die Kosten auf die Kasse überwälzen. Somit ist auch gesagt, dass diese Form von Freiheit ausschliesslich eine wirtschaftliche Freiheit ist, eine Freiheit, die den sozial schwächeren Menschen nicht zugänglich ist. Mit dieser Form von Freiheit werden zentrale Rechtsgüter wie Würde, Leben und Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Dies ist aus ethischer, aber auch aus gesellschaftlicher Sicht inakzeptabel.

Ich habe zuvor schon, bei der Fragestellung, auf die Bundesverfassung hingewiesen, namentlich auf Artikel 8, der darauf hinweist, dass niemand diskriminiert werden darf, auch nicht wegen seiner sozialen Stellung. Wer also Leistungen für Frauen in einer Konfliktsituation vom Abschluss einer Zusatzversicherung abhängig macht, akzeptiert eine Ungleichbehandlung, was ganz klar dem Grundsatz des Diskriminierungsverbots und der Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung widerspricht. Die Initianten handeln auch im Widerspruch zu Artikel 12 der Bundesverfassung, der festhält: "Wer in Not gerät ... hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung ..." Die Initianten verwehren Frauen in einer Konfliktsituation, in einer Notlage den verfassungsrechtlichen Schutz und verletzen somit auch die Bundesverfassung.

Abschliessend sei noch erwähnt, dass die Initianten mit ihrer Initiative überhaupt keinen nennenswerten Beitrag zum intendierten Schutz des Lebens von Ungeborenen leisten können, hingegen bei ungewollt schwangeren Frauen die bestehende Notsituation noch verschärfen.

Aus diesen Gründen lade ich Sie dazu ein, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.