Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-04-17
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-04-17
Wortprotokoll
Die ständerätliche Motion 12.3988, "Drei Dimensionen der Nachhaltigkeit im Landwirtschaftsgesetz", fordert eine Änderung von Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes, wonach künftig alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökonomie, Soziales und Ökologie - zu berücksichtigen sind. Die Parameter, welche zur Bewertung der Nachhaltigkeit verwendet werden, sollen dementsprechend angepasst werden.
Der heute geltende Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes beschränkt sich auf die Stützung des landwirtschaftlichen Einkommens. Zusammengefasst sagt Artikel 5 aus, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen sollen, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Falls die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Einkommensniveau sinken, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation. Dabei ist auf die anderen Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.
Im Zusatzbericht des Bundesrates zu dieser Motion des Ständerates wird eine neue Formulierung von Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Diskussion gestellt. In diesem Vorschlag werden die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit sinngemäss folgendermassen formuliert: Das Gebot der ökonomischen Nachhaltigkeit wäre erfüllt, wenn sich die Arbeits- und Kapitalproduktivität kontinuierlich verbessern [PAGE 655] würde und die notwendigen Investitionen in der Landwirtschaft getätigt würden. Soziale Nachhaltigkeit wäre gegeben, wenn sich die Einkommenslage der landwirtschaftlichen Haushalte im Gleichschritt mit jener der übrigen Haushalte entwickeln würde. Die ökologische Nachhaltigkeit wäre gesichert, wenn die natürlichen Ressourcen schonend und effizient genutzt würden und die Tragfähigkeit der Ökosysteme erhalten bliebe.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes so belassen werden soll, wie er heute gilt. Die heute geltende Formulierung stützt sich auf Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung. In der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 wurden zu Artikel 5 verschiedene Anträge gestellt, die auch in die gleiche Richtung wie die Motion zielten. Sie wurden aber allesamt von unserem Rat abgelehnt. Schon von daher drängt sich keine Änderung dieses Artikels auf.
Ein zweiter wichtiger Punkt, der die Mehrheit der Kommission zur Ablehnung der Motion bewogen hat, ist die unterschiedliche Gewichtung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft im heute geltenden Artikel 5 im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrates im Zusatzbericht zu dieser Motion des Ständerates. Währenddem im heute geltenden Artikel 5 das landwirtschaftliche Einkommen mit dem Einkommen der übrigen Bevölkerung in der Region verglichen wird, spricht der Bundesrat in seinem Vorschlag im Zusatzbericht vom Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte. Im Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte ist auch ein allfälliges Nebeneinkommen inbegriffen. Es soll also nicht mehr auf das landwirtschaftliche Einkommen Bezug genommen werden. Dies erachtet die Kommissionsmehrheit als eine eindeutige Schwächung der Stützung des landwirtschaftlichen Einkommens. Im heute geltenden Artikel 5 steht auch klipp und klar, dass der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu ergreifen hat, wenn die landwirtschaftlichen Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau sinken würden. Davon ist im neuen Vorschlag im Zusatzbericht des Bundesrates auch keine Rede mehr.
Mit der Betonung der dreidimensionalen Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft mit Ökonomie, Sozialem und Ökologie würde die Einkommenskomponente gegenüber heute an Bedeutung verlieren. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist aber einem vergleichbaren landwirtschaftlichen Einkommen in der Landwirtschaft nach wie vor prioritäre Bedeutung beizumessen. Darum lehnt die Kommissionsmehrheit die Motion des Ständerates ab und empfiehlt Ihnen dasselbe.
Die Mehrheit in der Kommission war allerdings hauchdünn. Sie kam mit 12 zu 12 Stimmen mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande.