Baumann Stephanie · Nationalrat · 2001-09-20
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Alle drei Parlamentarischen Initiativen, die wir hier gemeinsam behandeln, versuchen die wirtschaftlich Schwachen unter den Versicherten - vor allem eben die Familien - von den hohen Krankenkassenprämien zu entlasten, die nach den Eingaben der Krankenversicherer nun wieder massiv steigen sollen. Mit den drei Initiativen wurden zwar unterschiedliche Ansätze gewählt, aber das Ziel ist bei allen das gleiche: Auch Familien, die von den bisherigen Prämienverbilligungen nicht profitieren konnten, weil ihr Einkommen vielleicht gerade ein wenig zu hoch ist, die aber trotzdem unter der Prämienlast leiden, sollen von dieser grossen Sorge entlastet werden.
Zu diesem Zweck will die Parlamentarische Initiative der SP-Fraktion wenigstens diejenigen Gelder einsetzen, die vom Bund zum Zweck der Prämienverbilligung bereitgestellt, von den Kantonen aber nicht abgeholt werden. Es geht hier um Gelder in der Grössenordnung von 400 bis 500 Millionen Franken jährlich. Wir haben ja in der Vergangenheit schon verschiedene Versuche unternommen, diese Bundesgelder gezielt dort einzusetzen, wo eine Prämienreduktion am dringendsten nötig wäre. Es wurden jeweils ähnliche Gründe dagegen angeführt, die eigentlich alle damit zu tun haben, dass die Höhe der Prämien in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ist. So ist es in Kantonen mit tiefen Prämien eben nicht nötig, hohe Prämienreduktionen vorzusehen, während in Kantonen mit hohen Prämien trotz voll ausgeschöpfter Prämienreduktion die Prämienlast immer noch zu gross ist.
Aber es gibt eben auch immer noch Kantone, welche die Bundesgelder nicht ausschöpfen und wissentlich und willentlich in Kauf nehmen, dass damit das Sozialziel gemäss Krankenversicherungsgesetz nicht erreicht wird. Es mag aus Sicht der Kantone ungerecht sein, wenn Geld von Tiefprämienkantonen in Hochprämienkantone verschoben wird oder wenn die Bevölkerung eines Kantons, der bei der Prämienverbilligung spart, plötzlich noch in den Genuss zusätzlicher Bundesgelder kommt.
Aber für die Betroffenen sind solche Überlegungen nicht relevant. Wir müssen hier die Optik der Betroffenen einnehmen. Was kann jemand dafür, dass er oder sie zufällig in einem Kanton mit hohen Prämien lebt oder in einem Kanton, der auf Kosten der sozial Schwächeren spart? Selbstverständlich müssen wir die Kantone, die bei der Prämienverbilligung sparen, in die Pflicht nehmen; aber wir müssen auch im Interesse der Versicherten generell mehr Gerechtigkeit bei der Prämienlast herbeiführen. Dafür sind eben auch zusätzliche Bundesmittel notwendig. Dies hat die SGK-SR immerhin bereits erkannt; der Ständerat wird noch in dieser Session im Rahmen der KVG-Revision einen entsprechenden Vorschlag diskutieren. Beschlossen ist aber noch nichts.
Unabhängig davon, wie jetzt in diesem Saal über die drei Initiativen entschieden wird, müssen wir dieses Problem jedoch lösen. Das wurde auch in der Kommission nicht bestritten, und es wurde von den Kommissionssprechern auch bereits gesagt. Wir müssen die Mittelstandsfamilien - die Prämienzahlenden mit durchschnittlichen Einkommen - entlasten. Dafür bieten sich diese 400 bis 500 Millionen Franken, die ja genau zu diesem Zweck budgetiert worden sind, geradezu an.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und der Parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion Folge zu geben.