preparatory:AB 143296
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat anerkennt den steigenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Bund, Kantone und die Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit haben daher in den letzten Jahren Massnahmen getroffen, um mehr Ausbildungsplätze im Gesundheitswesen zu schaffen und Quereinsteigende für Pflegeberufe zu interessieren. Für die neugeschaffenen Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II ist eine starke Nachfrage zu verzeichnen. Zudem haben in den letzten zwei Jahren verschiedene Kantone Pilotprojekte für Zweitausbildungen im Pflegebereich durchgeführt.
Das Postulat fordert die Finanzierung von Umschulungen durch die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung finanziert für Versicherte arbeitsmarktliche Massnahmen, die alle auf eine möglichst baldige Wiedereingliederung ins Erwerbsleben abzielen. Nach Gesetz und Rechtsprechung sind Grundausbildungen und die allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung aber nicht primär Sache der Arbeitslosenversicherung. Es werden in gewissen Fällen Weiterbildungskurse, Kurse zur Umschulung oder Ausbildungszuschüsse angeboten. Um diese Leistungen beziehen zu können, müssen nebst dem Vorliegen einer arbeitsmarktlichen Indikation auch die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Massnahmen erfüllt sein. In diesem Rahmen bewilligt die Arbeitslosenversicherung bereits Umschulungsmassnahmen für Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich.
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass im Jahr 2011 eine Studie der Ostschweizer Arbeitsmarktbeobachtung Amosa publiziert wurde, welche das Rekrutierungspotenzial von Stellensuchenden für das Gesundheitswesen analysiert. Dieser Bericht diente den kantonalen Arbeitsmarktbehörden als Grundlage für die Definition möglicher Massnahmen. So wurden z. B. die individuellen Voraussetzungen geeigneter Stellensuchender für Gesundheitsberufe geprüft, und das Angebot entsprechender Praktikumsplätze wurde ausgebaut. Unter diesen Umständen ist ein zusätzlicher Bericht des Bundesrates nicht notwendig.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft prüft zurzeit die Möglichkeiten einer Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Mithilfe der Validierung können unqualifizierte Stellensuchende, die über Berufserfahrung verfügen, auf verkürztem Weg zu einem Berufsabschluss gelangen. Ein solches Verfahren besteht namentlich im Gesundheitswesen.
Die hohe Zahl von Berufsausstiegen und die zu kurze Berufsverweildauer stellen in der Pflege ein echtes Problem dar. Es ist deshalb wichtig, mit gezielten Massnahmen dafür zu sorgen, dass das Pflegepersonal im Beruf bleibt. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz und die Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit haben im "Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009" eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um die Verweildauer des Pflegepersonals im Beruf zu erhöhen. Im Zentrum stehen bessere Arbeitsbedingungen, gemeint sind die Arbeitsbelastung, die Arbeitsverteilung, die Personalentwicklung, Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung sowie die Anerkennung und Wertschätzung durch Mitarbeiter und Vorgesetzte.
Bei der Aushandlung und Umsetzung verbesserter Arbeitsbedingungen kommt den Personalverbänden sowie den grossen Arbeitgeberverbänden H plus, Spitex und Curaviva eine wichtige Rolle zu. Eine systematische Befragung von Berufsaussteigerinnen und -aussteigern ist dem Bundesrat nicht bekannt. Es ist primär Aufgabe der Betriebe, zusammen mit den Personal- und Arbeitgeberverbänden, der OdA Santé und der GDK, die Befragung der Berufsaussteiger zu organisieren, um mehr Informationen über die Gründe für die Berufsausstiege zu erfahren.
Wir brauchen also nicht Berichte, wir brauchen Massnahmen. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die beiden Postulate abzulehnen.
[VS]