Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-20
Wortprotokoll
Ich gebe die Antwort umgekehrt: Wir haben keine Informationen, dass die Strafverfolgung nicht funktionieren würde. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir unterscheiden müssen:
1. Wie werden solche Delikte aufgedeckt? Hier haben wir Handlungsbedarf, das habe ich betont; hier müssen wir, zusammen mit den Kantonen, verstärkt aktiv werden. Ich nehme an, das ist der Punkt, auf den Sie hinweisen wollen.
2. Wenn die Strafverfahren laufen, stellt sich die Frage - Sie müssen sich das jetzt konkret vorstellen -: Soll der Bundesanwalt zusammen mit seinen Leuten in die Kantone gehen, um die Ermittlungen in solchen Fällen zu führen? Soll man nicht die kantonalen Behörden, die näher am Fall dran sind, die die lokalen Verhältnisse besser kennen, mit der Strafverfolgung betrauen? Da haben wir keine Informationen, dass die Strafverfolgung durch die Untersuchungsrichterbehörden, durch die Polizei oder durch die Staatsanwälte in den Kantonen nicht funktionieren würde. Es ist für mich nicht einsehbar, warum es besser sein soll, ein solches Verfahren durch den Bundesanwalt und die Bundeskriminalpolizei von Bern aus durchzuführen als durch die Kantone. Das ist die Differenz, die wir haben.
Ich verneine überhaupt nicht, dass Handlungsbedarf besteht. Aber es ist gezielt dort anzusetzen, wo er besteht: Man muss an die Fälle überhaupt herankommen. Hier müssen Bund und Kantone verstärkt zusammenarbeiten, und das ist auch die Stelle, die wir im Bundesamt für Polizei wieder einrichten wollen, zusammen mit den Kantonen; darum geht es.