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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-20

Wortprotokoll

Ich bin etwas erstaunt über die Vermischung dieser beiden Vorstösse.

Ich werde mich zuerst zur Motion Pfisterer äussern: Wie ich schon im Ständerat erklärt habe, ist der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen. Es ist mir auch ein Anliegen, im Interesse der Rechtssicherheit und des Wirtschaftsstandortes Schweiz rechtliche Rahmenbedingungen für das Internet zu schaffen, die den internationalen Standards entsprechen. Der Bundesrat möchte bei der Umsetzung der Motion indessen nicht an die Begründung des Motionärs gebunden sein. Wir behalten uns deshalb vor, die entsprechenden Vorschläge eingehend zu prüfen und gegebenenfalls davon abzuweichen oder sie eben auch zu ergänzen. In Anbetracht der komplexen Thematik der Motion beabsichtigt der Bundesrat, eine Expertenkommission einzusetzen, welche die verschiedenen Regelungsbedürfnisse eingehend prüfen und einen entsprechenden Vorentwurf ausarbeiten wird. So viel zur Motion Pfisterer.

Zur Motion Aeppli Wartmann: Diese befasst sich mit der Frage, wie die Strafverfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern verbessert werden kann. Als Ausgangspunkt für die politischen Entscheide, die wir zu treffen haben, möchte ich einleitend noch einmal kurz die heutige Situation aufzeigen: Für die Strafverfolgung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Sie sind keineswegs untätig geblieben. So geht ein grosser Teil der Medienmeldungen zu diesem Thema gerade auf die Aktivitäten der kantonalen Strafverfolgungsbehörden zurück. In klassischen Fällen von Pädophilie funktioniert auch die nationale und internationale Zusammenarbeit in der Regel gut. Schwieriger präsentiert sich die Situation hingegen im Bereich Internet und Pädophilie. Zentral für die Bekämpfung des Missbrauchs sind deshalb über die nationalen Grenzen hinausreichende Strategien. Zu diesem Zweck arbeitet der Bund beispielsweise aktiv am Entwurf der Cybercrime-Konvention des Europarates mit.

Die Motion Aeppli Wartmann verlangt nun, dass die Ermittlungen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, die heute in den Kantonen geführt werden, nicht mehr durch sie, sondern durch den Bund geführt werden. Damit man eine solche Kompetenzverschiebung überhaupt vornehmen kann - ich komme darauf zurück -, muss man doch erst Rechenschaft darüber ablegen, was denn heute bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden alles nicht funktionieren soll. Hierzu haben wir keine Informationen. Es sind keine Anhaltspunkte vorhanden, dass es bei den kantonalen Ermittlungen oder bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden Mängel gibt.

Der Bundesrat setzt aber nicht auf eine Kompetenzverschiebung, sondern auf eine verbesserte Koordination. Dafür gibt es gute Gründe:

Die ortsnahen Behörden sind besser geeignet, um bei der Durchführung der Verfahren den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Nicht sachgerecht ist zudem der Vorschlag, die Ermittlungen gegen Straftaten auf dem Internet in die Bundeskompetenz zu geben, während die übrigen Ermittlungen zum gleichen Delikt in der kantonalen Kompetenz verbleiben. Das ist kein formales Argument, Frau Aeppli, das hat konkrete praktische Auswirkungen! Es ist nicht einzusehen, weshalb wir die Praxis erschweren sollen, wenn es uns wie Ihnen darum geht, in diesem wirklich sensiblen Deliktsbereich aktiv zu sein und unsere Aktivitäten noch zu verstärken. Ich muss auch den Vorwurf, den Sie mir persönlich gemacht haben, ganz klar zurückweisen. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir ein funktionierendes System durch eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund erschweren sollen. Das - nicht die Ablehnung Ihrer Forderung - ist verantwortungslos!

Es ist verantwortungslos, Kompetenzen zum Bund zu verschieben, ohne sichergestellt zu haben, dass diese Strafverfolgung dann auch funktioniert. Sie alle wissen um die Problematik, die wir bei der Umsetzung der Effizienzvorlage haben. Jetzt wollen Sie dem Bund zusätzliche Kompetenzen geben. Wir müssen dafür Personal rekrutieren, Personal muss von den Kantonen zum Bund wechseln. Heute funktioniert es in den Kantonen; ich bitte Sie wirklich, hier den Strafverfolgungsbehörden nicht zusätzliche Schwierigkeiten zu machen! Das ist kein formales Argument, es ist ein praktisches Argument im Hinblick darauf, wie die Strafverfolgung dann letztlich funktionieren soll. Das ist die Situation. Ich [PAGE 1090] bitte Sie einfach, zu überdenken, was letztlich der Vorteil einer solchen Kompetenzverschiebung wäre, bevor Sie eine Kompetenzverschiebung hin zum Bund beschliessen.

Ich möchte noch kurz darauf eingehen, was wir wirklich tun. Wir sind uns einig, dass wir in der Koordination noch deutlich besser werden können, auch wenn die Strafverfolgungskompetenz bei den Kantonen bleibt. Es ist bekannt, dass wir beim Bund eine Monitoring- oder eine Clearingstelle in diesem Bereich einrichten wollen, um in der Zusammenarbeit mit den Kantonen noch verstärkt koordiniert vorgehen zu können. Dazu brauchen wir keine Kompetenzverschiebung, hier stehen wir in Diskussion mit den Kantonen. Es steht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Diskussion; allerdings ist die Finanzierung noch eine offene Frage. Die Kantone anerkennen ganz klar ihre Kompetenz, ihre Zuständigkeit in diesem Bereich und entsprechend auch, dass sie Mittel dafür zur Verfügung stellen müssen. Ich hoffe sehr, dass wir anlässlich der Herbstversammlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren im November einer Lösung näher kommen werden.

Viele von Ihnen kennen den Bericht Bemik, in dem es unter anderem auch um die Pädophilie geht. Er geht aber weit über das hinaus, es geht dort um die Internetkriminalität ganz allgemein, es geht dort auch um einen Teilbereich organisierter Kriminalität. Da hat der Bund sogar eine eigene Zuständigkeit, und wir haben bereits sämtliche nicht ressourcenabhängigen Massnahmen umgesetzt oder sind dabei, sie umzusetzen; zum Beispiel setzen wir im Rahmen unserer Ermittlungskompetenz eigene Ermittler speziell für Internetkriminalität ein. Es gibt Elemente aus diesem Bericht Bemik, die bei der Bundeskriminalpolizei oder im Dienst für Analyse und Prävention angesiedelt sind, unabhängig von der Monitoring- und Clearingstelle. Wir sind daran, das Kommunikationssystem und den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen zu verbessern. Das ist rasch umsetzbar, und das bringt viel. Da sind unsere Aktivitäten gefragt, und nicht in einer formalen Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund, die uns letztlich in der täglichen Polizei- und Ermittlungsarbeit behindert.

Ich bitte Sie deshalb, Ziffer 1 der Motion nicht zu überweisen, Ziffer 2 jedoch zu überweisen.