Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-16
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-16
Wortprotokoll
Wie Sie vom Initianten, Herrn Nationalrat Tschümperlin, gehört haben, verlangt er mit seiner Initiative vom 17. Juni 2011 die verfassungsmässige Verankerung einer Pflicht für die Mitglieder der Bundesversammlung, ihre beruflichen Tätigkeiten und ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2011 die Initiative - welche vom Wortlaut her genau der laufenden eidgenössischen Volksinitiative "für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte", der Transparenz-Initiative, entspricht - beraten und beantragt mit 13 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Vorstösse für weiter gehende Offenlegungspflichten für Mitglieder der Bundesversammlung haben die Kommission und den Rat in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt. Erst im letzten Frühjahr, am 12. April 2011, also vor rund einem Jahr, hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative, welche die Ratsmitglieder zur Offenlegung ihrer Einkünfte aus Beruf und anderen Tätigkeiten verpflichten wollte, mit 100 zu 59 Stimmen deutlich abgelehnt. Es ging damals um die parlamentarische Initiative Rielle "für mehr Transparenz bei Einkünften, Entschädigungen und anderen Vorteilen von Mitgliedern der eidgenössischen Räte".
Diese Ablehnung ist auch vor dem Hintergrund gescheiterter Bemühungen der Staatspolitischen Kommission zu sehen, erweiterte Transparenzpflichten für Ratsmitglieder gesetzlich zu verankern. Als Reaktion auf eine Motion Bühlmann 05.3212, "Transparentes Parlament", hatte die SPK am 8. September 2005 beschlossen, die Ausarbeitung einer Änderung des Parlamentsgesetzes an die Hand zu nehmen, wonach die Ratsmitglieder ihre Einkünfte ab einer gewissen Höhe offenlegen müssen. Bei der Ausarbeitung zeigte sich allerdings, dass eine gesetzliche Regelung kompliziert würde und in der Umsetzung schwierig anzuwenden wäre. Zwischen der Motion Bühlmann 05.3212 und der parlamentarischen Initiative Rielle 10.419 gab es weitere ähnliche Initiativen, die entweder im Ständerat oder bereits im Nationalrat scheiterten.
Mit der vorliegenden Initiative unterbreitet uns der Initiant den gleichen Text, der in der eidgenössischen Volksinitiative "für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte", der sogenannten Transparenz-Initiative, vorgeschlagen wird, für welche die Unterschriftensammlung am 8. Juni 2011 gestartet worden ist.
In Anbetracht der diversen gescheiterten Versuche im Parlament, die Offenlegungspflichten der Parlamentarier auszudehnen, und mit Blick auf diese laufende Volksinitiative wurden die parlamentarische Initiative sowie die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Initiative in der SPK nur kurz angesprochen. Wie weit ginge die Offenlegung der Geschenke? Muss jede Flasche Wein, jeder Blumenstrauss, jedes Buch mit Geldwert und Herkunft aufgelistet und von der Verwaltung überprüft werden? Mit dem Ausschluss eines Ratsmitgliedes aus sämtlichen Kommissionen bei Verletzung dieser Offenlegungspflicht wäre die Sanktion einer Verletzung drastisch.
Die Kommission beurteilt es als sinnvoller, das Schicksal der Volksinitiative abzuwarten. Auch wenn der Weg über die parlamentarische Initiative gewählt würde, könnte kaum Zeit gewonnen werden: Die neuen Offenlegungspflichten könnten frühestens in der im Jahre 2015 beginnenden Legislatur in Kraft treten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.