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Egloff Hans · Nationalrat · 2012-06-01

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo verlangt eine Ergänzung des Obligationenrechtes durch einen zusätzlichen Artikel zur Förderung des Wohnraumtauschs. Damit soll dem Mieter oder den Mietern von Wohnräumen die Möglichkeit gegeben werden, das Mietverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser ihm gleichzeitig sein eigenes Mietverhältnis überträgt. [PAGE 855]

Der Initiant verweist im Wesentlichen auf die unausgewogene Nutzung der Wohnflächen. Mieterinnen und Mieter von geräumigen Wohnräumen - beispielsweise Eltern von Kindern, die bereits ausgezogen sind - würden auf das Mieten einer neuen, kleineren Wohnung aufgrund des zu teuren Anfangsmietzinses verzichten. Mitunter würde dieser Mietzins sogar denjenigen der grösseren Wohnung übersteigen. Umgekehrt könnten Familien in engen Wohnverhältnissen nicht in geeignete Wohnräume umziehen, da die Mietzinsen im Verhältnis zum Familienbudget zu hoch wären. Darin sieht der Initiant den gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat am 26. April 2012 die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo geprüft und beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Der Initiant moniert im Wesentlichen, dass die Anzahl freier günstiger Wohnungen ungenügend gross sei, und verweist dabei unter anderem auf den Leerwohnungsbestand in der Schweiz. Dieser beträgt aktuell durchschnittlich 1 Prozent, was bedeutet, dass rund 30 000 Wohnungen leer stehen. Nun, ich weiss nicht ganz genau, was an dieser Zahl schlecht bzw. gut sein soll. Jedenfalls muss der Wohnungsmarkt, um das Übel an der Wurzel zu packen, liquid sein. Es muss dafür mehr Markt geben - dies fördert nämlich die nötigen Investitionen - und nicht mehr Regulierung.

Mit dem Vorstoss würde das Eigentumsrecht weiter ausgehöhlt. Die Privatautonomie und das Recht eines jeden, selber zu bestimmen, mit wem er Verträge schliessen möchte, würden eingeschränkt.

Weit über 50 Prozent der Wohnungen sind in privaten Händen. Das sind Eigentümer, die zum Teil nur über wenige Wohnungen verfügen, trotzdem aber eine Vermieterpolitik verfolgen. Sie sind interessiert an einer guten Durchmischung oder schwergewichtig an einer Vermietung an Familien, an ältere Menschen usw.

Schliesslich wird diese Änderung des Obligationenrechtes zu einer weiteren Marktabschottung führen. Die Gesetzesänderung würde damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was der Initiant eigentlich möchte. Denn viele Vermieter, die die möglichen Mietzinsanpassungen nicht mehr vorgenommen haben, wären dadurch, um einen angemessenen Ertrag zu erzielen, genötigt, immer dann, wenn es möglich ist, den Mietzins zu erhöhen, dies auch zu tun.

Zuletzt noch ein Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeiten. Jedermann, der eine Wohnung gefunden hat, die seinen Bedürfnissen entspricht, kann heute ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins ausziehen. Er braucht lediglich einen einzigen Nachmieter zu nennen. Das ist ja in der heutigen Situation wohl kein Problem. Etwas durchsichtig wird das Anliegen dann, wenn bei dem Vorstoss die Wohnungen der öffentlichen Hand und der Wohnbaugenossenschaften ausgenommen sein sollen; wenn überhaupt, dann ist das Problem genau in diesem Segment virulent. Das Problem, soweit es, wie vom Initianten behauptet, überhaupt besteht, kann nur an der Wurzel gepackt werden, wenn wir endlich mit dieser Überregulierung im Mietrecht aufhören und dieses liberalisieren.

Nochmals der Antrag der deutlichen Mehrheit der Kommission: Es sei der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo keine Folge zu geben.

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