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Feri Yvonne · Nationalrat · 2012-06-01

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Auch ich beschränke mich auf wenige Punkte, da wir ja nicht so viele Minuten zur Verfügung haben, wie wir das bereits gehört haben.

Zum EJPD: Gerne möchte ich ein paar Worte zur Lanzarote-Konvention verlieren. Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Konvention enthält neben den Straftatbeständen auch Bestimmungen über die Prävention, den Opferschutz und das Strafverfahren sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Es ist eine notwendige Konvention, die Umsetzung muss zügig vorangetrieben werden.

Auch im Bereich von Menschenhandel und Menschenschmuggel sind mehrheitlich die Kantone zuständig. Die Bundeskriminalpolizei hat eine koordinierende Stelle und Schnittstelle. Einige Kantone haben bereits runde Tische installiert, andere Kantone sind noch nicht so weit. Da der Menschenhandel ein schweizweites, natürlich sogar ein weltweites Problem ist, sollten hier alle die notwendigen Schritte tun. Natürlich ist in diesem Zusammenhang auch das Zeugenschutzgesetz sehr wichtig, welches Ende 2011 verabschiedet wurde. Die SP-Fraktion wird Bemühungen zur Prävention und Aufdeckung selbstverständlich unterstützen.

Kurz zur Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei hat verschiedenste wichtige Aufgaben. Sie ist eine Stabsstelle des Bundesrates wie auch eine Beraterin des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Um diese Funktion kompetent zu erfüllen, muss die Bundeskanzlei über alle Geschäfte oder Vorkommnisse informiert sein, und dies möglichst frühzeitig. Geschieht dies nicht, können Situationen entstehen, in welchen die Bundeskanzlei nicht adäquat reagieren kann. Des Weiteren gehört der Bereich Öffentlichkeit und Kommunikation zur Bundeskanzlei, wie auch die internen Dienste.

Ein auf allen Staatsebenen immer wieder aufgebrachtes Thema sind die Fristen bei den Vernehmlassungen, für welche auch die Bundeskanzlei verantwortlich ist. Es gibt immer wieder Kritik an der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes, insbesondere die unklare Unterscheidung zwischen Anhörung und Vernehmlassung, die zu knappen Antwortfristen, die fehlende Transparenz bei der Adressatenauswahl und die Verwertung der Stellungnahmen. Allfällige Änderungen des Vernehmlassungsrechtes sollten wir wohlwollend prüfen.

Um all die wichtigen Aufgaben zu lösen, welche die Bundeskanzlei innehat, braucht sie genügend Kompetenzen und Ressourcen. Wir tun gut daran, diese zur Verfügung zu stellen, damit der Bundesrat auf ein grosses Wissen und Know-how zurückgreifen kann und die Arbeiten professionell und mit der notwendigen Sorgfalt erledigt werden können.