Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-06-01
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01
Wortprotokoll
Das Justiz- und Polizeidepartement ist im Geschäftsbericht in folgende Bereiche aufgeteilt: 1. Sicherheit und Bekämpfung der Kriminalität; 2. Wirtschaftsstandort Schweiz; 3. Familienpolitik und gesellschaftlicher Zusammenhalt; 4. Staatliche Institutionen. Insgesamt werden 23 konkrete Projekte dargestellt. In fortgeschrittenem Stadium befinden sich drei Geschäfte. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Strafgesetzbuches betreffend Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung - es geht um die Unverjährbarkeits-Initiative - sowie die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Uno-Feuerwaffenprotokolls und die Änderung des Waffengesetzes verabschiedet. Zudem konnte das Visa-Informationssystem erfolgreich eingeführt werden. Daneben befinden sich rund zehn Projekte als rechtliche Erlasse in der Phase der Vernehmlassung.
Schwerpunkte der Evaluation und Prüfung durch unsere Subkommission waren Schengen/Dublin, das Bundesamt für Migration und das Asylwesen. Zu Schengen/Dublin Folgendes: Gegenstand unserer Beurteilung war der dritte Bericht vom 29. Februar 2012 betreffend den Stand der Umsetzung der Schengen/Dublin-Abkommen. Bei der Prüfung ergaben sich folgende wesentlichen Punkte:
1. Zwischen dem Asyl- und Auslieferungsverfahren bestehen Koordinationsprobleme. Es müssen gesamtschweizerisch einheitliche Standards entwickelt werden. So sind zum Beispiel die Einreisesperren zu eröffnen, bevor ein Zweitgesuch eingereicht werden kann. Es ist vorgesehen, das Bundesverwaltungsgericht über beide Bereiche in einem einzigen Verfahren entscheiden zu lassen, damit es nicht zu widersprüchlichen Urteilen kommt.
2. Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen im Rahmen von Schengen/Dublin muss generell - aber besonders mit Italien - forciert werden. Das Bundesamt für Polizei hat den Auftrag, bis Ende 2012 die Situation zu analysieren.
3. Wichtig ist das Thema einer allfälligen Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, wie das verschiedene Kantone verlangen. Nach geltendem Recht können Personenkontrollen an der Grenze befristet nur wiedereingeführt werden, wenn ein sehr stark erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, z. B. bei internationalen Grossanlässen. Zuständig dafür ist der Bundesrat. Auch die EU macht sich zurzeit diesbezügliche Überlegungen, aber sie will vor allem die Aussengrenzen stärken. Es ist wesentlich, dass dieses Thema weiterbearbeitet wird.
4. Es konnte festgestellt werden, dass kein Schengen/Dublin-spezifisches Demokratiedefizit besteht. Von den bisher 132 rechtlichen Weiterentwicklungen fielen 22 in die Zuständigkeit des Parlamentes, für die restlichen war der Bundesrat zuständig. Es ist aber eine bessere Information des Parlamentes über diese rechtlichen Weiterentwicklungen anzustreben.
5. Betreffend die allgemeine Sicherheitssituation in der Schweiz muss festgehalten werden, dass Probleme im Bereich der Alltagskriminalität bestehen und dass die grenzüberschreitende Kriminalität tendenziell zunimmt. Vor Schengen/Dublin wurden 2 bis 3 Prozent der Personen an der Grenze kontrolliert, mit Schengen/Dublin sind es 1 bis 2 Prozent, wobei die Kontrollqualität dank intensiverem Informationsaustausch international verbessert werden konnte. Das Thema "Sicherheit in der Schweiz" ist nicht nur unter dem Aspekt Schengen/Dublin zu beurteilen. Gemäss dem Bericht "Polizeiliche Lücke" der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) besteht bei den Kantonspolizeien zurzeit eine Unterdeckung von rund 2500 bis 3000 Polizistinnen und Polizisten. Es ist deshalb wichtig, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Sicherheitsthematik umfassend weiterbearbeitet.
Für das weitere Vorgehen haben die Subkommissionen der beiden GPK beschlossen, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) zu beauftragen, eine Evaluation des Vollzugs der aktuellen Gesetze inklusive der rechtlichen Weiterentwicklungen im Zusammenhang mit Schengen/Dublin zu prüfen. Zudem werden die erwähnten Projekte durch die Subkommissionen gemäss der aktuellen Situation weiterbearbeitet.
Zum Bundesamt für Migration und zum Asylwesen: Das Bundesamt für Migration ist ein grosses Bundesamt, es beschäftigt mehr als 800 Mitarbeitende. Die jüngste Vergangenheit des BFM war geprägt durch verschiedene Reorganisationen und personelle Wechsel im Kader. Das EJPD beauftragte einen externen Experten mit einer Evaluation der letzten Reorganisation. Der Bericht hält fest, dass mit der letzten Reorganisation nur ein begrenzter Mehrwert geschaffen werden konnte, die erforderliche Zeit für den vorgesehenen kulturellen Wandel zu knapp bemessen war und im Bereich Asyl und Rückkehr die Ziele des Umbaus in keiner Art und Weise erreicht werden konnten. Die angestrebte Effizienzsteigerung ist nicht erreicht worden, sondern die Produktivität hat sich um rund 20 Prozent verschlechtert.
Vom Departement wurden unter anderem folgende Verbesserungsmassnahmen in Aussicht gestellt: Im Direktionsbereich Asyl und Rückkehr soll eine neue Organisationsentwicklung durchgeführt und ein Lenkungsausschuss geschaffen werden, in dem auch die Kantone und - das ist wichtig - die Personalverbände vertreten sind und diesen Prozess begleiten. Ziel ist es, dass die neue Organisation Ende dieses Jahres operativ ist. Im Weiteren ist vorgesehen, die Schnittstellen bei den Verfahren zu reduzieren. Zudem soll die Führbarkeit der einzelnen Organisationseinheiten verbessert werden. Es ist beabsichtigt, die Priorisierung der zu behandelnden Fälle zu verbessern und diese Arbeit vermehrt mit dem Bundesverwaltungsgericht zu koordinieren. Wichtig ist auch, dass die personellen, strukturellen und gesetzgeberischen Aktivitäten im Bereich Asyl und Migration miteinander koordiniert werden. Nur so können die Verfahren verkürzt werden.
Unsere Subkommission hat erstens beschlossen, eine enge Begleitung der neusten Umstrukturierung, inklusive der personellen Neubesetzung der Kaderpositionen, vorzunehmen. Zweitens wurde die Departementsleitung aufgefordert, die Effizienz zu steigern und die Personalsituation im BFM zu klären. Drittens erwarten wir vom Departement, dass diese Prozesse im BFM mit Reportings eng begleitet und die Resultate unserer Subkommission zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Grundlage werden allfällige weitere Massnahmen ins Auge gefasst.
So weit die Berichterstattung betreffend das Justiz- und Polizeidepartement.