Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-06-01
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-01
Wortprotokoll
Wir schliessen mit der jetzigen Debatte ein bewegtes Jahr ab, ein Jahr, das Geschichte ist. Das EVD hatte sich für das Jahr 2011 dreizehn Ziele gegeben; davon haben wir sieben realisiert, vier haben wir teilweise realisiert, zwei konnten wir nicht realisieren. Die zwei nicht realisierten Ziele sind der Bericht zu den Stabilisierungsmassnahmen der Jahre 2009 und 2010 und der Bericht zu einer allfälligen Strommangellage. Ich erwähne das sehr bewusst. Ich will damit aufzeigen, dass wir uns auf die Aktualität, auf das Wesentliche dieses Jahres konzentriert haben, dass wir dort die Ziele erreicht haben und dass das etwas Formellere zurückstehen musste. Selbstverständlich werden wir die beiden erwähnten Berichte im Laufe dieses Jahres nachliefern.
Ganz kurz ein Blick auf die Aktualität: Das Seco hat vorgestern die neusten Zahlen präsentiert. Wir konnten im ersten Quartal 2012 ein Wachstum von 0,7 Prozent feststellen. Das ist ein Zusatzwachstum im Vergleich zum Vorquartal, dem vierten Quartal 2011. Eigentlich sind wir also ganz vernünftig unterwegs. Der Konsum treibt unser Wachstum an, hingegen haben wir ein Problem mit den sinkenden Warenexporten. Allerdings ist zu vermerken, dass die Dienstleistungsexporte steigen. Die Wertschöpfung in der Industrie, im Bau- und im Gastgewerbe sinkt, das ist für uns eine grosse Sorge. Dem steht eine Wertschöpfungssteigerung beim Kreditgewerbe, bei den Versicherungen und bei anderen Dienstleistungen gegenüber. Damit wird einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass unsere sehr vielfältige Wirtschaft auch einen Risikoausgleich darstellt, der uns zugutekommt.
Es sind keine drastischen Sparprogramme notwendig. Der öffentliche Bereich ist am Wachsen; ob Sie das als gut oder eher als problematisch beurteilen, überlasse ich Ihnen. Ganz entscheidend war im Jahr 2011 und ist es auch derzeit, dass eine Wechselkursuntergrenze von 1.20 Franken eingeführt und damit Planungssicherheit hergestellt wurde [PAGE 831] und dass diese Untergrenze jetzt auch mit aller Konsequenz verteidigt wird.
Ein Wort zur Situation im europäischen Umfeld: Sie wissen, dass Griechenland ein Dauerthema ist. Man spricht nach wie vor und vielleicht sogar intensiver im Hinblick auf die anstehenden griechischen Wahlen von einem möglichen Ausstieg aus der Euro-Zone. Die spanischen Banken sind in den letzten Tagen zurückgestuft worden. Der EU-Rettungsschirm dürfte in absehbarer Zeit stark gefordert werden. Es sind auch im ganz unmittelbaren Umfeld, z. B. in Frankreich, Entwicklungen festzustellen, die zur Sorge Anlass geben können. Wir sind wirtschaftlich, die Frau Bundespräsidentin hat es auch bereits gesagt, grundsätzlich sehr gut unterwegs.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die aufgeworfenen Fragen eingehen:
Frau Roth-Bernasconi und auch Frau Streiff haben insbesondere die flankierenden Massnahmen angesprochen. Ja, es ist so, die Personenfreizügigkeit ist das Kernstück unseres bilateralen Verhältnisses mit der Europäischen Union. Diese Personenfreizügigkeit ist dann im Volk akzeptiert, wenn es uns gelingt, mit den flankierenden Massnahmen den Arbeitsmarkt unter Kontrolle und geordnet zu halten. Wir behandeln in dieser Session die dringliche Debatte zur Verschärfung dieser flankierenden Massnahmen. Vier Korrekturen sind vom Bundesrat vorgeschlagen worden, die Diskussionen in den Kommissionen und auch in den beiden Räten sind gut unterwegs. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir am Ende dieser Session diese vier Korrekturen dringlich verabschieden können und dass es dann an die Umsetzung geht.
Die Umsetzungsfragen sind die heiklen Fragen, das ist so, Frau Nationalrätin Roth-Bernasconi. Die Kommissionen, die paritätischen Kommissionen, die tripartiten Kommissionen, die zuständigen Kantone bekommen ihre Mittel. Sie setzen ihre Mittel auch ein. Der Prozess ist aber ein Dauerprozess, ein Verbesserungsprozess. Wir nehmen die Empfehlungen der GPK absolut ernst und sind daran, diese umzusetzen. Sie haben die Studie der Universität St. Gallen erwähnt. Ich füge nur den Satz hinzu, dass eine Studie der Uni Genf eingefordert ist, um eine Zweitmeinung zu erhalten. Es geht um eine Zweitmeinung, um mehr Sicherheit bezüglich der Fragen zu haben, ob denn durch die Personenfreizügigkeit in diesem Land wirklich Lohndruck entstanden ist und entsteht und in welchen Bereichen die Löhne tiefer oder höher sind. Wir wollen es einfach verbessert wissen. Es ist nicht eine Infragestellung des Gutachtens aus St. Gallen, sondern es ist das Danebenstellen einer zweiten Expertise.
Zu Herrn Caroni: Die Nationalbankintervention habe ich bereits erwähnt. Was das Fitnessprogramm anbelangt, das Herr Caroni einfordert, teilen wir selbstverständlich seine Meinung. Auf die Bürokratieabbau-Initiative gehe ich nicht ein, aber ich erinnere daran, dass wir letztes Jahr vom EVD aus Folgendes gesagt haben: Wenn wir wirklich Bürokratie abbauen und dies vor allem KMU-bezogen tun wollen, dann müsste in erster Linie der Mehrwertsteuerbereich noch einmal diskutiert werden können. Der Einheitssatz ist für mich nach wie vor nicht einfach für alle Zeiten vergessen, ein solcher Steuersatz würde wirklich zu einer Entlastung beitragen. Eine zweite Entlastung, die wir in zweiter Priorität identifiziert haben und zur Diskussion stellen, steht im Zusammenhang mit dem Bauvorschriftenwesen in unserem Land, in dem es 26 unterschiedliche und ausserordentlich komplizierte Systeme gibt. Wenn wir dort Vereinfachungen hinkriegten, würden wir einen wesentlichen Schritt zur Reduzierung der Bürokratie machen. Schliesslich haben wir im EVD im letzten Jahr in dritter Priorität vor allem Fragen bezüglich der Vereinfachung der Zollabwicklung identifiziert. In diese Richtung müssen in Zukunft Diskussionen über Bürokratieabbau gehen. Auf die offenen Märkte komme ich gleich noch einmal zurück.
Zuhanden von Herrn Nationalrat Tschümperlin erlaube ich mir die Bemerkung, dass das EVD die Frage der Chancengleichheit ausserordentlich ernst nimmt und im Quervergleich unter den Departementen zu denjenigen gehört, die über eine überdurchschnittlich gute Frauenquote verfügen; und daran wird selbstverständlich auch weiterhin sehr bewusst gearbeitet.
Herr Nationalrat Ziörjen hat die Thematik der Kriegsmaterialausfuhr aufgegriffen. Dazu nur so viel: Es gibt die doppelte Bewilligungspflicht, und es sind über zweitausend Bewilligungen erteilt worden. Fünf Gesuche sind abgelehnt worden, zwei davon waren im Bundesrat, weil sie besonders heikel waren. Das sagt insgesamt, dass wir ein sehr stringentes Kriegsmaterialgesetz kennen, das mit aller Sorgfalt angewendet wird. In meiner Beurteilung gibt es hier immer eine Gratwanderung zwischen der Unterstützung unserer Rüstungsindustrie und natürlich der Einhaltung und der Respektierung aller völkerrechtlichen und aussenwirtschaftspolitischen Ambitionen, die wir ebenfalls haben - das muss respektiert sein. Es ist ein schmaler Grat, der aber mit aller Vorsicht beschritten wird und auch im Jahr 2011 erfolgreich beschritten worden ist.
Damit will ich noch ganz kurz Schwergewichtsthemen aus dem Jahr 2011 aufgreifen, um sie noch einmal in Erinnerung zu rufen. Es ging vor allem um die Sammelbotschaft der Standortförderung 2012-2015. Ich erinnere Sie daran, dass Sie der Osec 9 Millionen Franken mehr zur KMU-Förderung ausserhalb des Dollar- und des Euro-Raums gegeben haben. Dieses Geld wird eingesetzt. Die Resultate liegen noch nicht vor, es war aber selbstverständlich eine sehr zweckmässige Investition. Der Tourismus hat mehr Geld bekommen. 222 Millionen Franken sind 10 Prozent mehr als in der Vorperiode. Auch dieses Geld ist mit Sicherheit richtig investiert. Dann sei auch die Gesellschaft für Hotelkredite noch einmal erwähnt. Ihr wurden vorsorglich 100 Millionen Franken zugesprochen, die bei einer möglichen Kreditklemme rasch zur Verfügung gestellt werden könnten.
Ein weiteres Schwergewichtsthema war die Kartellgesetzrevision. Da geht es darum, dass wir das Land kostenattraktiv behalten, dass wir dem Land helfen, zusätzliche Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, dass wir die Exportfähigkeit in diesem Land verteidigen. Sie wissen, wir verdienen jeden zweiten Franken im internationalen Austausch. Die Kartellgesetzrevision, die jetzt zur Beratung kommt, hat eine lange Entstehungsgeschichte. Die Evaluationsklausel - sie wurde im Jahr 2003 festgelegt - hat 2008 zum ersten Bericht geführt. Es sind drei Vernehmlassungen vorgenommen worden. Wie gesagt, die Diskussion wird jetzt stattfinden können.
Der Preisüberwacher und die Wettbewerbskommission erhielten Verstärkung. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die vor wenigen Tagen bekanntgegebene Sanktionierung im Fall BMW. Irgendwo haben diese Instanzen doch eine zusätzliche Wirkung erzielt, und sie erzielen nach wie vor eine zusätzliche Wirkung.
Zur Freihandelspolitik: Es wurde von Nationalrat Caroni gesagt, dass die WTO-Doha-Runde still stehe; da kann man nichts anderes feststellen. Wir sind daran, unsere Freihandelsabkommenspolitik mit aller Energie voranzutreiben. Es laufen vor allem die Diskussionen und Verhandlungen mit China, mit Indien, mit der Russischen Zollunion und mit Indonesien; das sind Zukunftsmärkte. Diese Diskussionen sind nicht ganz einfach, weil es grosse Länder sind. Wir sind jetzt neu in der Rolle des Demandeurs. Damit können wir selbstverständlich nicht wie bei früheren Freihandelsdiskussionen vor allem unseren Willen durchsetzen. Wir müssen mit sehr viel Kleinarbeit und mit sehr viel Überzeugungsarbeit versuchen, die grossen Partnerländer von den Vorteilen offenerer Handelsbeziehungen zu überzeugen.
Stichwort Innovationsförderung: Das Massnahmenpaket 1 wurde auch von Ihnen erwähnt, Herr Caroni. Die 100 Millionen Franken waren bei der KTI sehr gut eingesetzt, es sind über tausend Projekte in diesem Zusammenhang zutage gefördert worden. Diese staatliche Unterstützung hat sich zweifellos bewährt.
Jetzt noch drei Bemerkungen zur BFI-Zukunft: Die BFI-Botschaft, die auch in die Räte kommt, basiert auf drei Leitlinien; damit will ich abschliessen. Bei der ersten Leitlinie zur Bildungsförderung geht es um die Deckung des Bedarfs an allgemeingebildeten und berufsbezogen qualifizierten [PAGE 832] Personen. Bei der zweiten Leitlinie zu Forschung und Innovation geht es um die Konsolidierung der kompetitiven Förderung auf hohem Niveau und um die weitere Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Gemäss der dritten Leitlinie, die alles übergreift, soll der schweizerische Denk- und Werkplatz nach den Prinzipien der Chancengleichheit, der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit ausgestaltet werden. Daran orientieren wir uns. Ich freue mich auf die Diskussion zur BFI-Botschaft in den nächsten Tagen.