Baumann Stephanie · Nationalrat · 2001-09-20
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Ich weiss, Sie möchten, dass wir zum Schluss der Sitzung kommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die letzte Parlamentarische Initiative auf der heutigen Liste von der Kommission sehr deutlich - im Verhältnis von 15 zu 5 Stimmen - abgelehnt worden ist. Der Gründe, die zu dieser Ablehnung geführt haben, sind viele, und ich kann sie knapp wie folgt zusammenfassen: Das Begehren ist nicht durchführbar, nicht zweckmässig und nicht stufengerecht.
Und nun der Reihe nach: Die SVP-Fraktion verlangt mit ihrer Initiative, dass das Parlament die Leistungen bezeichnen soll, die im Rahmen der Grundversicherung bezahlt werden sollen. Zur Erinnerung: Von der Grundversicherung sind im Rahmen des Gesetzes und der Leistungsverordnung ärztliche Leistungen abgedeckt. In einer Negativliste wird aufgeführt, was nicht bezahlt wird. Weiter sind die ärztlich verordneten Medikamente abgedeckt, die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, insgesamt etwa 2500. Abgedeckt sind auch Analysen - es sind etwa 1500 auf der Liste -, und schlussendlich gibt es auch noch eine Liste von Mitteln und Gegenständen, die der Untersuchung oder Behandlung dienen. Da zum Glück auch im Gesundheitswesen eine Entwicklung stattfindet, kommen jedes Jahr wieder neue Leistungen, Medikamente usw. dazu, deren Aufnahme in den dafür vorgesehenen Fachkommissionen vorgeprüft wird.
Diese neuen Leistungen belasten die Grundversicherung in der Grössenordnung von insgesamt 20 Millionen Franken. 20 Millionen Franken sind ein lächerlicher Betrag im Vergleich zum jährlichen Kostenschub von 500 Millionen Franken in der Krankenversicherung. Wir würden also für diese unzähligen Änderungen des Leistungskatalogs, die einen Promillebetrag der Gesundheitskosten ausmachen, das Parlament bemühen.
Ich brauche Ihnen sicher nicht zu schildern, wie diese Diskussionen aussehen könnten: Zu Lifestyle-Medikamenten wie Xenical oder Viagra würde sich das Parlament in epischer Breite verlustieren. Anderes, was medial weniger ergiebig, aber medizinisch vielleicht etwas sinnvoller ist, würde uns hier wohl wenig Redezeit wegnehmen. Aber alles in allem würde sich das Parlament willkürlich und punktuell und vor allem mit zeitlicher Verzögerung mit Fragen befassen, die im Interesse der Kranken eigentlich nicht so unbeleckt von jeglichem Fachwissen diskutiert werden sollten.
Was ist denn im Interesse der Kranken? Im Interesse der Kranken, der Versicherten, der Prämienzahlenden ist, dass die Grundversicherung Leistungen abdeckt, die medizinisch sinnvoll sind. Die Leistungen müssen - das haben wir ja bereits im Gesetz festgehalten - wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.
Es gibt aber noch weitere Regeln, die in diesem Zusammenhang befolgt werden müssen, zum Beispiel ethische Kriterien, Qualitätsanforderungen und eine einheitliche Praxis. Mit dem heute geltenden System tragen wir diesen vielschichtigen Anforderungen Rechnung. Eine Grundsatzkommission stellt allgemein verbindliche Regeln auf, an die sich dann die Leistungskommission zu halten hat. Die Leistungskommission ihrerseits diskutiert umstrittene Leistungen aufgrund einer umfassenden Dokumentation und stellt Antrag an das Departement. Genau diese umfassende Arbeit kann nach der Meinung der Kommissionsmehrheit nicht im Parlament geleistet werden.
Zudem wurden auch Zweifel geäussert, ob das Parlament dann tatsächlich restriktiver entscheiden würde als das Departement, wenn es um die Aufnahme von neuen Leistungen in den Grundleistungskatalog oder um die Streichung von Leistungen ginge. Die Initiative wird deshalb auch von Kritikern des heute angeblich allzu umfassenden Leistungskataloges abgelehnt, weil sie nicht stufengerecht ist und [PAGE 1104] auch einen ungeheuren Aufwand verursachen würde, der in überhaupt keinem Verhältnis zu allfällig möglichen Kosteneinsparungen stehen würde.
Ich bitte Sie im Namen der überwältigenden Mehrheit der Kommission, der Parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge zu geben.