Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-06-01
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Kolumbien, das ist Ihnen bekannt, ist ein Staat in Südamerika, der von verschiedenen Problemen betroffen ist. Kolumbien ist ein problembelastetes Land. Sie wissen, es gibt verschiedene Faktoren, die dort eine Rolle spielen. Ich sage das quasi im Sinne einer Offenlegung meiner eigenen Position; ich habe fünf Jahre in Kolumbien gelebt und gearbeitet, allerdings - um gleich allfällige Zweifel auszuräumen - als Geschäftsführer der Schweizerischen Handelskammer.
In Kolumbien ist der Drogenhandel ein grosses Thema. Sie wissen, dass Drogenkartelle in Kolumbien eine derartige Macht haben, dass die staatlichen Institutionen ganz respektive teilweise oder zu einem grossen Ausmass davon unterwandert sind. Es gibt Probleme mit Guerillas, die ganze Landesteile dominieren, die teilweise mit dem Drogenhandel verstrickt sind, die Entführungen vornehmen und natürlich im Waffenhandel tätig sind. Die Korruption ist ein sehr grosses Thema. Das alles führt dazu, dass die staatlichen Funktionen des Landes natürlich mit unseren nicht verglichen werden können und dass teilweise selbstverständlich grosse Defizite bestehen.
Nichtsdestotrotz - und das durfte ich im Rahmen meiner doch einige Jahre dauernden Anwesenheit in diesem Land feststellen - bemühen sich die politischen Instanzen und die Behörden nach Kräften, diesen Zustand zu beheben respektive zu verbessern. Das sind natürlich teilweise Tropfen auf den heissen Stein, es sind Einzelkämpfer, die - das muss man sich auch vergegenwärtigen - teilweise unter Einsatz ihres Lebens versuchen, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist es unsere Aufgabe, hier eben von aussen unterstützend zu wirken und auch im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden Unterstützung zu leisten. Das soll mit diesem Abkommen geschehen.
Entsprechend beurteile ich dieses Abkommen positiv und denke, dass es durchaus unterstützend wirken kann, auch wenn - und dessen müssen wir uns bewusst sein - die Strafverfolgungsbehörde in Kolumbien alles andere als funktionsfähig ist.
Der Minderheitsantrag, den ich vertrete, bezieht sich nun auf einen Spezialbereich der Zusammenarbeit im Rahmen der Strafverfolgung, nämlich auf den fiskalischen Bereich. Im Abkommen ist vorgesehen, dass im fiskalischen Bereich die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden nur dann erfolgen soll, wenn es um Abgabetrug geht. Jetzt ist Ihnen nicht entgangen, dass hier in den letzten Jahren oder, wenn Sie so wollen, Monaten ein Umdenken stattgefunden hat und dass auch hierzulande erkannt worden ist, dass die Steuerhinterziehung ein Delikt ist, das der Verfolgung würdig ist. Entsprechend erachte ich es nur als konsequent, wenn wir die Rechtshilfe mit Kolumbien im Sinne der Aufgabe der Schwarzgeldstrategie und der Aufnahme einer Weissgeldstrategie eben nicht nur im Bereich des Abgabe- und Steuerbetrugs, sondern auch bei Steuerhinterziehung möglich machen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit, den Staatsvertrag zur Neuverhandlung zurückzuweisen. Ich bin überzeugt, dass sich die kolumbianischen Behörden nicht dagegen sträuben werden, die Rechtshilfe auf den Bereich der Steuerhinterziehung auszudehnen.