Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-01
Wortprotokoll
Die Motion, über deren Abschreibung Sie heute entscheiden werden, verlangt einen neuen, allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung. Dieses Anliegen betrifft ganz unterschiedliche Sachgebiete und Leistungen, das geht vom öffentlichen Verkehr über die Postschalter, die Müllabfuhr, die Strompreise, den Breitbandanschluss fürs Internet usw. Es ist ja nicht so, dass wir heute dazu in der Bundesverfassung nichts geschrieben hätten. In Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung steht heute, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen müssen. Dieser Grundsatz dürfte unbestritten sein, und wir alle können ihm vorbehaltlos zustimmen.
Es stellt sich die Frage, wie es dazu kommt, dass der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission Ihnen jetzt die Abschreibung dieser Motion beantragen, obwohl wir alle Grundsätze, die jetzt auch in der Motion formuliert sind, unterstützen und uns darüber einig sind. Der Grund ist einfach: Die Verankerung dieser Grundsätze würden uns der praktischen Lösung der ganz konkreten Probleme in der Grundversorgung kaum näherbringen. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu dieser Motion durchgeführt; das wurde bereits erwähnt. Er hat einen Entwurf vorgestellt, der getreu den Vorgaben der Motion formuliert worden ist. [PAGE 851]
Die Vernehmlassung hat einfach etwas ganz deutlich gezeigt - und das wäre jetzt nicht anders, wenn wir noch einmal eine Vernehmlassung durchführen würden -: Man kann keine Verfassungsnorm formulieren, die gleichzeitig handfest ist und in allen Politikbereichen gültig wäre. Die Stellungnahmen aus den verschiedenen politischen Lagern in der Vernehmlassung haben auch noch gezeigt und in ihrer starken Gegensätzlichkeit deutlich gemacht, dass eine stärkere Betonung staatlicher Leistungen, wie sie von den Befürwortern verlangt werden, mit einem Verfassungstext nicht genügend abgedeckt werden kann. Unsere gemeinsame Aufgabe unter dieser Kuppel ist, dass wir konkrete Antworten auf die konkreten Fragen finden, und diese Antworten können wir nicht mit einer allgemein formulierten Verfassungsbestimmung finden. Diese Antworten gehören dann eben ins Post- und ins Stromversorgungs- oder ins Fernmeldegesetz.
Wenn der Bundesrat Ihnen heute die Abschreibung der Motion beantragt, ist dies kein Nein zur Grundversorgung. Es ist nur ein Nein gegen eine Verfassungsbestimmung, die uns keinen Mehrwert bringt und keine Antworten auf die konkret anstehenden Fragen gibt. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat und auch die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragen, der Abschreibung der Motion zuzustimmen.