Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-10
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-10
Wortprotokoll
Auf den 1. Januar des nächsten Jahres treten ja die Schweizerische Zivilprozessordnung und die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft. In diesen beiden Erlassen wird erstmals bundesweit der Umfang des anwaltlichen Berufsgeheimnisses definiert, und es erfolgt gegenüber dem heutigen Rechtszustand auch eine Ausweitung. So weit, so gut.
Bei der Erarbeitung dieser Erlasse haben wir aber übersehen, dass es auch noch andere Verfahrensordnungen auf Bundesstufe gibt. Es ist offensichtlich, dass hier keine Synchronisierung stattgefunden hat, sodass das, was in den beiden Prozessordnungen nun als Standard eingeführt wird, nicht in die anderen Verfahrensrechte auf Bundesstufe eingeflossen ist. Es drängt sich auch aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates auf, die entsprechenden Gesetze anzupassen. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.
Ich ersuche Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.