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Maissen Theo · Ständerat · 2010-06-10

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-10

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Sinne von [PAGE 586] Artikel 18 des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU dem Gemischten Ausschuss einen Entwurf zu unterbreiten mit dem Ziel, das Freizügigkeitsabkommen zu revidieren. Mit dieser Revision soll erreicht werden, dass die zunehmende Belastung der schweizerischen Sozialwerke und insbesondere der ALV gebremst wird. Der Nationalrat hat am 3. März 2010 mit 105 zu 83 Stimmen diese Motion angenommen; der Bundesrat hat die Ablehnung beantragt. Unsere APK hat am 26. März mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung beantragt.

Die Ausgangslage ist so: Wir können heute noch nicht sagen, inwieweit sich das Freizügigkeitsabkommen bewährt hat oder nicht. Aber wir können gewisse Zwischenschlüsse ziehen. Die Befürchtung, die sich damals zum Teil ausgebreitet hat, dass sich hier Schleusen öffnen und dass die Arbeitslosigkeit in einer Rezession ausser Kontrolle gerät, hat sich nicht bewahrheitet. Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz hat sich trotz des rezessiven Einschnittes wieder stabilisiert. Wir haben heute eine Arbeitslosenquote von 3,8 Prozent; wenn ich "heute" sage, so ist das die Zahl vom vergangenen Mai.

Ist es so, dass die Personenfreizügigkeit dazu führen könnte, dass unsere Sozialwerke zusätzlich belastet werden? Das ist die Frage. Im Moment gibt es keine Hinweise darauf. Wenn man die Arbeitslosenquote nach Nationalitäten anschaut, stellt man fest, dass die Deutschen und die Franzosen, also diejenigen Personengruppen, die jetzt am stärksten von der Personenfreizügigkeit profitieren, in etwa die gleiche Arbeitslosenquote haben wie die Schweizer. Wir haben keine Zusatzbelastung durch die Ausländer, die in die Schweiz kommen. Im Gegenteil: Wenn man die tatsächlichen Verhältnisse betrachtet, stellt man fest, dass der Zusatzaufwand bei der Arbeitslosen- wie auch bei der Krankenversicherung weniger hoch ist, als seinerzeit in der Botschaft angenommen worden ist. Bei der ersten Säule ist der Effekt sogar positiv, das heisst, die neuen Ausländer zahlen mehr in dieses wichtige Sozialversicherungssystem ein, als sie beziehen. Was die Arbeitslosigkeit selber betrifft, muss man zudem unterscheiden zwischen den Ausländern, die aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zugewandert sind, und den Ausländern aus Drittstaaten; da sind die Verhältnisse recht unterschiedlich.

Eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist somit sachlich nicht angebracht. Die Personenfreizügigkeit hat eher Wohlstand gebracht als Wohlstand vernichtet. Auch politisch wäre eine solche Neuverhandlung nicht sehr klug. Wir könnten nicht erwarten, dass die Schweiz nochmals das Gleiche herausholt wie bei den seinerzeitigen Verhandlungen; es wäre eher ein schlechteres Ergebnis zu erwarten, und zwar deshalb: Wir haben heute 27 EU-Mitgliedstaaten, die alle einer Revision zustimmen müssten. In diesen 27 EU-Mitgliedstaaten ist heute die Wirtschaftssituation insgesamt wesentlich schlechter als damals bei der Aushandlung des Freizügigkeitsabkommens. Wir müssen einfach - sicher auch erfreut - zur Kenntnis nehmen: Wir sind in Europa die Musterknaben in Bezug auf die Arbeitslosigkeit. Es wäre deshalb eine Illusion zu glauben, dass die Schweiz bei dieser Konstellation ein besseres Abkommen verhandeln könnte.

Die Kommissionsmehrheit ist deshalb ganz klar der Meinung, dass sowohl aus materiellen wie auch aus politischen Überlegungen keine Revision im Sinne dieser Motion gefordert werden soll. Es gibt eine Minderheit, die der Meinung ist, das Freizügigkeitsabkommen habe eine höhere Arbeitslosigkeit zur Folge; wenn man diese Revision vornehme, werde die Arbeitslosenversicherung entlastet.

Zusammenfassend noch einmal: Die APK beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen.